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BR Nachrücker - Kündigungsschutz ?

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Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich hätte da auch mal ein Anliegen.

Die Firma XY sourct ein Teil der Technik aus. ( Rest der Technik sind vergleichbare Arbeitsplätze )

Jetzt wurden 2 BR Nachrückern gesagt das Sie auch dabei sind.

Genießen diese beiden nicht auch einen Kündigungsschutz von einem Jahr ? Person A war im Januar diesen Jahr Nachrücker, und Person B im Februar.

Wenn dem so ist, können die Personen auf Wiedereinstellung klagen ?

Danke schon mal allen dir mir helfen können.

Gruß

1.89803

Community-Antworten (3)

D
DocPille

08.05.2006 um 23:21 Uhr

Interessant wäre noch zu wissen,ob die beiden vorher schon im BR waren..

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08.05.2006 um 23:25 Uhr

Nein , es sind reine Nachrücker.

Wenn mal einer vom BR krank ist , oder Urlaub hat.

Aber beide Nachrücken waren nicht das erste mal dabei, falls es so gemeint war.

S
sh_9260

08.05.2006 um 23:57 Uhr

Als Ersatzmitglieder genießen die beiden Kollegen besonderen Kündigungsschutz nach §15 Kündigungsschutzgesetz. So wie du es beschreibst( Rest der Technik sind vergleichbare Arbeitsplätze ) , ist eine ordentliche Kündigung unwirksam ! Bei erfolgter Kündigung sollte auf jeden Fall ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

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