BR Nachrücker - Kündigungsschutz ?
Hallo zusammen,
ich hätte da auch mal ein Anliegen.
Die Firma XY sourct ein Teil der Technik aus. ( Rest der Technik sind vergleichbare Arbeitsplätze )
Jetzt wurden 2 BR Nachrückern gesagt das Sie auch dabei sind.
Genießen diese beiden nicht auch einen Kündigungsschutz von einem Jahr ? Person A war im Januar diesen Jahr Nachrücker, und Person B im Februar.
Wenn dem so ist, können die Personen auf Wiedereinstellung klagen ?
Danke schon mal allen dir mir helfen können.
Gruß
Community-Antworten (3)
08.05.2006 um 23:21 Uhr
Interessant wäre noch zu wissen,ob die beiden vorher schon im BR waren..
08.05.2006 um 23:25 Uhr
Nein , es sind reine Nachrücker.
Wenn mal einer vom BR krank ist , oder Urlaub hat.
Aber beide Nachrücken waren nicht das erste mal dabei, falls es so gemeint war.
08.05.2006 um 23:57 Uhr
Als Ersatzmitglieder genießen die beiden Kollegen besonderen Kündigungsschutz nach §15 Kündigungsschutzgesetz. So wie du es beschreibst( Rest der Technik sind vergleichbare Arbeitsplätze ) , ist eine ordentliche Kündigung unwirksam ! Bei erfolgter Kündigung sollte auf jeden Fall ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.
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