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Habe ich Anspruch auf ungehinderten Zugang zum BR Büro?

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gerald1973
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, hier nochmal eine Frage von mir. Der BR ist bei uns nun neu gewählt worden, so gibt es nun auch einen neuen Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

Leider ist unser BR etwas zweigespalten ( besteht aus 11 Pers. ). Der neue Vorsitzende möchte mir nun nicht mehr den Schlüssel für das BR Büro aushändigen. Seine Antwort: Wenn du ins BR willst, ruf uns an und du bekommst den Schlüssel. Nun möchte ich aber jeglicher Zeit in das BR Büro um meiner BR arbeit nachzuklommen, habe einen Anspruch auf den Schlüssel?? Und wenn ja, ergibt sich das aus der Behinderung meiner BR arbeit, oder muss ich mich damit zufrieden geben immer den Vorsitz anzurufen damit er mir den Zugang gewährt??

MfG

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Community-Antworten (5)

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häggi

08.05.2006 um 22:26 Uhr

hallo gerald, ganz offensichtlich gibt es bei euch ein mißtrauensverhältniss. warum weiß ich nicht. bist du der einzige der keinen schlüssel bekommt? wenn du in der gewerkschaft bist kann man dich dort beraten.wir haben auch gerade neu gewählt und einen "Vorgestzten" im br der unser vertrauen auch nicht genießt. gruß häggi

F
Forum-Admin

08.05.2006 um 23:06 Uhr

Der Beitrag 26819 passt zur Frage.

PS: So kann man einen Beitrag "aufrufen" Die Beitragsnummer in das Feld [Stichwort oder Problem suchen] eingeben und den Button [suchen] betätigen.

T
thomaslz

08.05.2006 um 23:30 Uhr

Moin , zu "Vorgesetzten" im BR ! Auch Angestellte die mit Bertiebsleitendenfunktionen beauftragt werden dürfen nicht als BR tätig sein !!! laut Betiebsverfassungsgesetz .

G
gerald1973

08.05.2006 um 23:31 Uhr

Sagen wir mal, das Verhältniss ist zwischen einigen der BR Mitglieder nicht sonderlich Vertrauensvoll, leider. Aber wir arbeiten daran.

Nunja, nun werde ich erst mal versuchen den o.g Beitrag aufzurufen.

So wie ich es gelesen habe, ist der Beitrag sogar von demjenigen der die Schlüsse nicht aushändigen wollte. Ich habe ja dieses Forum hier empfohlen grins

Wie im anderen Beitrag geschrieben, könnten 4 Schlüssel reichen, die an den ensprechenden Pers. verteilt sind. Doch müssten dann immer einer der 4 Personen erreichbar sein...ist das denn immer Gewährleistet?? Muss ich mich als BR Mitglied immer an einer der Personen wenden um meiner BR arbeit nachzugehen?? Spricht alles nicht gerade für Vertrauen.

Ich denke das wir das nun auch unter uns regeln können, weswegen es heute auch ein Gespräch über diese Sache gab. Doch wäre es interessant zu wissen, auf was man sich bei dieser Sache...das für und wieder beziehen könnte.

Vielen dank erstmal.

S
sh_9260

09.05.2006 um 00:07 Uhr

@gerald1973

Ich würde mich in dem Fall auf den Fitting 23. §40 RN108 beziehen. Im Anspruch auf erforderliche Räume ist immer nur vom BR (kollektivrecht, also alle BR's) die Rede. Also nicht der BRV oder der Stellv. haben Rechte am BRBüro sondern der BR. Speziell auch die Verwaltung des Schlüssels ist dem BR , nicht dem BRV, vorbehalten.

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