Erstellt am 08.05.2006 um 20:26 Uhr von häggi
hallo gerald,
ganz offensichtlich gibt es bei euch ein mißtrauensverhältniss. warum weiß ich nicht. bist du der einzige der keinen schlüssel bekommt? wenn du in der gewerkschaft bist kann man dich dort beraten.wir haben auch gerade neu gewählt und einen "Vorgestzten" im br der unser vertrauen auch nicht genießt.
gruß häggi
Erstellt am 08.05.2006 um 21:06 Uhr von Forum-Admin
Der Beitrag 26819 passt zur Frage.
PS: So kann man einen Beitrag "aufrufen"
Die Beitragsnummer in das Feld [Stichwort oder Problem suchen] eingeben und den Button [suchen] betätigen.
Erstellt am 08.05.2006 um 21:30 Uhr von thomaslz
Moin ,
zu "Vorgesetzten" im BR !
Auch Angestellte die mit Bertiebsleitendenfunktionen beauftragt werden dürfen nicht als BR tätig sein !!! laut Betiebsverfassungsgesetz .
Erstellt am 08.05.2006 um 21:31 Uhr von gerald1973
Sagen wir mal, das Verhältniss ist zwischen einigen der BR Mitglieder nicht sonderlich Vertrauensvoll, leider.
Aber wir arbeiten daran.
Nunja, nun werde ich erst mal versuchen den o.g Beitrag aufzurufen.
So wie ich es gelesen habe, ist der Beitrag sogar von demjenigen der die Schlüsse nicht aushändigen wollte.
Ich habe ja dieses Forum hier empfohlen *grins*
Wie im anderen Beitrag geschrieben, könnten 4 Schlüssel reichen, die an den ensprechenden Pers. verteilt sind.
Doch müssten dann immer einer der 4 Personen erreichbar sein...ist das denn immer Gewährleistet??
Muss ich mich als BR Mitglied immer an einer der Personen wenden um meiner BR arbeit nachzugehen??
Spricht alles nicht gerade für Vertrauen.
Ich denke das wir das nun auch unter uns regeln können, weswegen es heute auch ein Gespräch über diese Sache gab.
Doch wäre es interessant zu wissen, auf was man sich bei dieser Sache...das für und wieder beziehen könnte.
Vielen dank erstmal.
Erstellt am 08.05.2006 um 22:07 Uhr von sh_9260
@gerald1973
Ich würde mich in dem Fall auf den Fitting 23. §40 RN108 beziehen.
Im Anspruch auf erforderliche Räume ist immer nur vom BR (kollektivrecht, also alle BR's) die Rede. Also nicht der BRV oder der Stellv. haben Rechte am BRBüro sondern der BR. Speziell auch die Verwaltung des Schlüssels ist dem BR , nicht dem BRV, vorbehalten.