Umwandlung eines unbefristeten in einen berfristeten Vertrag?
Guten Tag,
ich wurde in dem Unternehmen für das ich arbeite mit einem unbefristeten Arbeitsvertrag eingestellt. Der Geschäftsführer sprach mich darauf an, dass dies ein Fehler der Personalabtleing war. Den Vertag hatte ich aber schon, unterschrieben von beiden Seiten. Er wollte, dass ich einen befristetetn Vertrag annehme. Die tat ich aber nicht. Dann, während meiner Probezeit, wollte der Geschäftsführer, ohne Angabe von Gründe, dass ich das Unternehmen verlasse und selbst kündige. Das tat ich selbstverständlich nicht. Der BR schaffte es dann, dass ich einen befristeten Vertrag erhalte. Nun meine Frage, muss ein unbefristeter Vertrag nicht gekündigt werden? Dies habe ich nämlich schon auf einigen Seiten im Internet gelesen. Und wenn ja, wie siehst dann diese Kündigung aus.
Vielen Dank im Voraus.
Community-Antworten (17)
08.05.2006 um 15:46 Uhr
Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist nicht zulässig, wenn beim gleichen Arbeitgeber bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand.
Allerdings steht es dem AG frei, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 6 Monate schriftlich zu kündigen.
08.05.2006 um 15:50 Uhr
@Rollie Du siehst doch wohl den gleichen Text von Robin2904 wie ich, oder? Demnach scheint es doch zu gehen...
§ 14 TzBfG...?!
08.05.2006 um 16:05 Uhr
Ich stehe vermutlich etwas auf der Leitung :-(( , Hallo AN, ich kündige Dir in der Probezeit, bin aber so gnädig, Dir das Angebot zu machen, Dich mit Sachgrund befristet einzustellen ??
08.05.2006 um 16:09 Uhr
Es ist nicht schön, was da passierte, aber das es doch geht steht ausser Zweifel, oder?. Das ganze System dieses AG grenzt schon fast an einer erpressten Willensäußerung nach § 123 BGB, aber es ist ja geschehen.
Der Witz daran ist, dass ein Gericht nur den letzten AV im Klagefall überprüfen würde. Steht also ein Sachgrund im AV, ist dieser zudem von beiden Seiten unterschrieben, so ist der Fisch doch gegessen, oder?
08.05.2006 um 16:13 Uhr
Hallo,
vielen Dank für die Antworten! Was ich aber nicht verstehe sind diese Sachgründe. Wie gesagt, es liegt mir nichts schriftlich vor (Kündigung des unbefristeten Vertrages) und es gibt auch keine Begründung seitens meines Arbeitgebers. Kann denn jeder Arbeitgeben wilkürlich seinen Angestellten einen unbefristeten Vertrag "wegnehmen"?
Grüße
Robin
08.05.2006 um 16:28 Uhr
Kurze Zwischenfrage meinerseits: Bis wann hast Du denn Probezeit?
08.05.2006 um 18:09 Uhr
Er kann Dir den unbefristeten Vertrag nicht wegnehmen, aber er kann das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 6 Monate kündigen.
Auch braucht er keine Begründung.
Er kann Dir anschließend einen neuen Arbeitsvertrag zu geänderten Bedingungen anbieten.
Das Problem könnte sein, das der AG seinen Wunsch nach einem "befristeten" AV versuchen kann durchzusetzen, in dem er kündigt.
09.05.2006 um 09:59 Uhr
Hallo Merlin,
meine Probezeit war bis Ende November 2005.
09.05.2006 um 10:01 Uhr
Hallo Rollie,
ist es denn eine Kündigung wenn mein Abteilungsleiter zu mir kommt, mir sagt, dass der Geschäftsführer möchte das ich das Unternehmen verlasse und selbst kündigen soll?
Ich kenne mir zwar im Arbeitsrecht nicht sonderlich aus aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass dies so nicht richtig ist.
Grüße
09.05.2006 um 15:20 Uhr
Wenn Dein AT zu Dir kommt und Dir sagt, das der GF möchte, dass Du das Unternehmen verläßt und selbst kündigen sollst, ist das keine Kündigung, sondern eine Bitte ggf. eine Aufforderung. Ob Du dieser nachkommst, entscheidest Du.
09.05.2006 um 15:30 Uhr
@Robin2904 Hast Du denn jetzt einen neuen AV unterschrieben oder nicht?
09.05.2006 um 15:46 Uhr
@Kölner. Ja, habe ich. Dieser Vertrag ist befristet und mir ist heute aufgefallen, dass der befristete Vertrag (er ist von der Personalabteilung Rückdatiert), datiert auf den 23.05.2005 und der unbefristete auf den 25.05.2005 ist.
09.05.2006 um 15:49 Uhr
@Robin2904 Dann waren die letzten Antworten leider fast alle umsonst und Dir wenig hilfreich. Spannung könntest Du nur noch mit einer gerichtlichen Klärung, welcher AV jetzt gültig ist, erzwingen.
Ich verstehe es aber jetzt richtig, dass Dein unbefristeter AV ein Datum aufweist, dass nach dem befristeten AV liegt, oder? Und dieses Dokument ist auch von beiden Vertragsparteien unterschrieben?
09.05.2006 um 15:55 Uhr
@ Robin2904
Ich verstehe bei solch einer Frage eines nicht! Warum in aller Welt hast Du keinen Anwalt für Arbeitsrecht aufgesucht? Was ich im übrigen noch immer tun würde...und zwar schleunigst.
09.05.2006 um 16:02 Uhr
@Fayence Das erscheint mir wiederum durchaus menschlich: Man unterschreibt etwas in dem guten Glauben, dass alle Welt das Recht dazu besitzt, mir eine solche Unterschrift abzunötigen. Zumal auch der BR seinerzeit beschissen reagiert hat. Einen Anwalt für Arbeitsrecht würde ich aber erst vor Ablauf des befristeten AV's aufsuchen.
09.05.2006 um 16:08 Uhr
Ich habe mich erst ein mal im Internet schlau gemacht. Bei euch und auch bei anderen Seiten, die angeboten werden. Man kann ja doch auch einiges nachlesen. Und es ist so wie Kölner es sagt, wie kann ich denn ahnen, dass ich "über den Tisch" gezogen werde. Rechnet man ja nicht automatisch nicht. Ich bin nur im Laufe der Zeit stutzig geworden, als ich immer und immerwieder unter Beschuss vom Geschäftsführer stand. Das war schon unnatürlich. Eigentlich gibt es in dem Unternehmen, für das ich noch arbeite, was mich angeht nichts, dass auch nur im entferntesten "normal" läuft. Ich habe eine Zwischenzeugnis beantragt. Mein Vorgesetzter (ich bin seine Assistentin) hat das Zeugnis aufgesetzt und an die Personalabteilung weitergeleitet. Das kam dann auch so zurück. Mein Chef hat es unterschrieben und der Geschäftsführer nicht. Er ist damit nicht einverstanden. Wie gut das er so oft mit mir zusammenarbeitet um das beurteilen zu können (sorry, ohne Ironie wäre das hier schon nicht mehr zu ertragen). Ergnis: Ich habe noch immer kein Zeugnis (ist jetzt 4 Wochen her). Personalchef geht nicht ans Telefon und reagiert nicht auf Mails.
09.05.2006 um 16:16 Uhr
@ Robin2904
O.k., die menschliche Reaktion lasse ich von mir aus gelten. Nichts desto trotz würde ich mir eine rechtsverbindliche Auskunft auch zum jetzigen Zeitpunkt einholen und nicht abwarten, bis der befristete AV ausläuft.
Kölner, in diesem Punkt kann ich Deine Antwort nicht nachvollziehen. Mir wäre diese Auskunft mein Geld wert!
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