Erstellt am 08.05.2006 um 13:46 Uhr von Rollie
Ein befristetes Arbeitsverhältnis ist nicht zulässig, wenn beim gleichen Arbeitgeber bereits ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand.
Allerdings steht es dem AG frei, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 6 Monate schriftlich zu kündigen.
Erstellt am 08.05.2006 um 13:50 Uhr von Kölner
@Rollie
Du siehst doch wohl den gleichen Text von Robin2904 wie ich, oder?
Demnach scheint es doch zu gehen...
§ 14 TzBfG...?!
Erstellt am 08.05.2006 um 14:05 Uhr von Rollie
Ich stehe vermutlich etwas auf der Leitung :-(( , Hallo AN, ich kündige Dir in der Probezeit, bin aber so gnädig, Dir das Angebot zu machen, Dich mit Sachgrund befristet einzustellen ??
Erstellt am 08.05.2006 um 14:09 Uhr von Kölner
Es ist nicht schön, was da passierte, aber das es doch geht steht ausser Zweifel, oder?. Das ganze System dieses AG grenzt schon fast an einer erpressten Willensäußerung nach § 123 BGB, aber es ist ja geschehen.
Der Witz daran ist, dass ein Gericht nur den letzten AV im Klagefall überprüfen würde.
Steht also ein Sachgrund im AV, ist dieser zudem von beiden Seiten unterschrieben, so ist der Fisch doch gegessen, oder?
Erstellt am 08.05.2006 um 14:13 Uhr von Robin2904
Hallo,
vielen Dank für die Antworten! Was ich aber nicht verstehe sind diese Sachgründe. Wie gesagt, es liegt mir nichts schriftlich vor (Kündigung des unbefristeten Vertrages) und es gibt auch keine Begründung seitens meines
Arbeitgebers. Kann denn jeder Arbeitgeben wilkürlich seinen Angestellten einen unbefristeten Vertrag "wegnehmen"?
Grüße
Robin
Erstellt am 08.05.2006 um 14:28 Uhr von merlin
Kurze Zwischenfrage meinerseits: Bis wann hast Du denn Probezeit?
Erstellt am 08.05.2006 um 16:09 Uhr von Rollie
Er kann Dir den unbefristeten Vertrag nicht wegnehmen, aber er kann das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten 6 Monate kündigen.
Auch braucht er keine Begründung.
Er kann Dir anschließend einen neuen Arbeitsvertrag zu geänderten Bedingungen anbieten.
Das Problem könnte sein, das der AG seinen Wunsch nach einem "befristeten" AV versuchen kann durchzusetzen, in dem er kündigt.
Erstellt am 09.05.2006 um 07:59 Uhr von Robin2904
Hallo Merlin,
meine Probezeit war bis Ende November 2005.
Erstellt am 09.05.2006 um 08:01 Uhr von Robin2904
Hallo Rollie,
ist es denn eine Kündigung wenn mein Abteilungsleiter zu mir kommt, mir sagt, dass der Geschäftsführer möchte das ich das Unternehmen verlasse und selbst kündigen soll?
Ich kenne mir zwar im Arbeitsrecht nicht sonderlich aus aber mein Rechtsempfinden sagt mir, dass dies so nicht richtig ist.
Grüße
Erstellt am 09.05.2006 um 13:20 Uhr von Rollie
Wenn Dein AT zu Dir kommt und Dir sagt, das der GF möchte, dass Du das Unternehmen verläßt und selbst kündigen sollst, ist das keine Kündigung, sondern eine Bitte ggf. eine Aufforderung. Ob Du dieser nachkommst, entscheidest Du.
Erstellt am 09.05.2006 um 13:30 Uhr von Kölner
@Robin2904
Hast Du denn jetzt einen neuen AV unterschrieben oder nicht?
Erstellt am 09.05.2006 um 13:46 Uhr von Robin2904
@Kölner. Ja, habe ich. Dieser Vertrag ist befristet und mir ist heute aufgefallen, dass der befristete Vertrag (er ist von der Personalabteilung Rückdatiert), datiert auf den 23.05.2005 und der unbefristete auf den 25.05.2005 ist.
Erstellt am 09.05.2006 um 13:49 Uhr von Kölner
@Robin2904
Dann waren die letzten Antworten leider fast alle umsonst und Dir wenig hilfreich. Spannung könntest Du nur noch mit einer gerichtlichen Klärung, welcher AV jetzt gültig ist, erzwingen.
Ich verstehe es aber jetzt richtig, dass Dein unbefristeter AV ein Datum aufweist, dass nach dem befristeten AV liegt, oder? Und dieses Dokument ist auch von beiden Vertragsparteien unterschrieben?
Erstellt am 09.05.2006 um 13:55 Uhr von Fayence
@ Robin2904
Ich verstehe bei solch einer Frage eines nicht! Warum in aller Welt hast Du keinen Anwalt für Arbeitsrecht aufgesucht? Was ich im übrigen noch immer tun würde...und zwar schleunigst.
Erstellt am 09.05.2006 um 14:02 Uhr von Kölner
@Fayence
Das erscheint mir wiederum durchaus menschlich:
Man unterschreibt etwas in dem guten Glauben, dass alle Welt das Recht dazu besitzt, mir eine solche Unterschrift abzunötigen. Zumal auch der BR seinerzeit beschissen reagiert hat.
Einen Anwalt für Arbeitsrecht würde ich aber erst vor Ablauf des befristeten AV's aufsuchen.
Erstellt am 09.05.2006 um 14:08 Uhr von Robin2904
Ich habe mich erst ein mal im Internet schlau gemacht. Bei euch und auch bei anderen Seiten, die angeboten werden. Man kann ja doch auch einiges nachlesen. Und es ist so wie Kölner es sagt, wie kann ich denn ahnen, dass ich "über den Tisch" gezogen werde. Rechnet man ja nicht automatisch nicht.
Ich bin nur im Laufe der Zeit stutzig geworden, als ich immer und immerwieder unter Beschuss vom Geschäftsführer stand. Das war schon unnatürlich. Eigentlich gibt es in dem Unternehmen, für das ich noch arbeite, was mich angeht nichts, dass auch nur im entferntesten "normal" läuft.
Ich habe eine Zwischenzeugnis beantragt. Mein Vorgesetzter (ich bin seine Assistentin) hat das Zeugnis aufgesetzt und an die Personalabteilung weitergeleitet. Das kam dann auch so zurück. Mein Chef hat es unterschrieben und der Geschäftsführer nicht. Er ist damit nicht einverstanden. Wie gut das er so oft mit mir zusammenarbeitet um das beurteilen zu können (sorry, ohne Ironie wäre das hier schon nicht mehr zu ertragen). Ergnis: Ich habe noch immer kein Zeugnis (ist jetzt 4 Wochen her). Personalchef geht nicht ans Telefon und reagiert nicht auf Mails.
Erstellt am 09.05.2006 um 14:16 Uhr von Fayence
@ Robin2904
O.k., die menschliche Reaktion lasse ich von mir aus gelten. Nichts desto trotz würde ich mir eine rechtsverbindliche Auskunft auch zum jetzigen Zeitpunkt einholen und nicht abwarten, bis der befristete AV ausläuft.
Kölner, in diesem Punkt kann ich Deine Antwort nicht nachvollziehen. Mir wäre diese Auskunft mein Geld wert!