gehalt bei eintritt erst am 5.
hallo. darf der AG gehalt kürzen da der AN erst am 5. des Monats angefangen hat? obwohl dieser Monatgehalt bekommt? und trotz im vertrag festgelegter service prämie (150€) wurde diese gekürzt ohne das auf dem lohnzettel ersichtlich ist weshalb. darf der AG das? gründe laut AV gibt es aber muss der AN das nicht auch irgendwo ersichtlich sein? oder liegt es vl daran das der AN erst am 5 des monats angefangen hat?
Community-Antworten (4)
15.06.2018 um 14:04 Uhr
Es gilt immer der Tag des Arbeitsbeginns. Wenn der nun mal am 5. eines Monats ist kann das Monatsentgelt gekürzt werden.
Ausnahme der 1. ist ein Feiertag oder Urlaubstag. UND im Arbeitsvertrag steht Arbeitsbeginn ist der 1.
15.06.2018 um 14:10 Uhr
Grundsätzlich ist nur die geleistete Arbeitszeit zu vergüten. Auch bei Monatsgehalt wird dieses nur anteilig berechnet, wenn im Arbeitsvertrag der Arbeitsbeginn am 5. des Monats vorgesehen ist. Über die Prämie lässt sich jetzt nicht viel sagen, da die konkreten Regelungen nicht bekannt sind. Aber auch dort könnte eine Kürzung erlaubt sein.
Auf dem Lohnzettel wird die Kürzung normalerweise nicht so deutlich ausgewiesen. Es handelt sich um das Gehalt vom 5. bis letzten des Monats. Es ist nicht üblich, das Gehalt für den ganzen Monat anzusetzen und dann eine Kürzung explizit auszuweisen. Der Arbeitgeber muss aber im Zweifel die Gehaltsabrechnung erklären.
15.06.2018 um 14:46 Uhr
Der AN kann ja vom § 82 Abs 2 BetrVG Gebrauch machen und den AG fragen, wie die Abrechnung zu Stande kommt.
16.06.2018 um 18:56 Uhr
Ich hab damals am 4. angefangen und den kompletten Lohn bekommen. Lag aber such daran dass ich Schicht arbeitete und der Schichtblock am 4. begann.
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