Erstellt am 08.05.2006 um 09:27 Uhr von Kölner
@user
Ich sehe den Sinn nicht so ganz. Ich glaube auch, dass dies nicht erzwingbar ist, da es heisst "Rechenschaftsbericht des Betriebsrates" - im Zweifel also: Des aktuellen Betriebsrates.
Wenn er (der alte BR) es dennoch tut - was spricht dagegen? Höchstens, wenn sich sehr belastende oder nachwirkende Probleme ergeben.
Erstellt am 08.05.2006 um 17:01 Uhr von Häggi
hallo iser,
natürlich kannst du den top mit aufnehmen. bleibt die frage wie ausführlich der "alte br" freiwillig berichtet.
ansonsten protokolle und schrifverkehr vom alten br lesen. fällt unter erforderliche br-arbeit.
gruß häggi