Bericht Heimaufsicht
Es dreht sich um ein Pflegeheim seit April 18 Aufnahmestopp wegen Fachkräftemangel und schlechte Pflege. Im Juli war nochmals unangemeldet die Heimaufsicht da. Ergebnis war sehr schlecht laut Aussage des AG. Nun hat der BR den ungekürzten Bericht der Heimaufsicht beim AG angefordert. AG händigt uns diesen nicht aus. Haben wir eine gesetzliche Handhabe an den Bericht ranzukommen.
Community-Antworten (4)
03.09.2018 um 09:52 Uhr
§ 80 Abs. 2 BetrVG Der Bericht dürfte zu den "erforderlichen" Informationen gehören, die ihr für eure Arbeit benötigt, da in ihm Arbeitnehmer betreffende Dinge stehen dürften.
Wenn der AG den Bericht nicht heraus gibt - Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht.
03.09.2018 um 22:42 Uhr
Meine Gegenfrage wäre, geht es dir jetzt rein um diesen Bericht, oder um die Auswirkung auf die Mitarbeiter Aufgrund dieses Berichtes?
03.09.2018 um 23:42 Uhr
Für uns wäre es sehr wichtig diesen Bericht zu bekommen da wir von unserem Arbeitgeber von vorne bis hinten belogen werden. Unsere PDL würde daraufhin gekündigt,sie war noch in der Probezeit,laut Aussage unseres AG sei sie an dem ganzen schuld gewesen dass die Begehung so schlecht ausfiel. Sie war Grad mal 5,5 Monate da. Wir hatten schon vorher massive Probleme Und dann möchten wir auch wissen welche Auflagen wir bekommen haben.
04.09.2018 um 12:55 Uhr
"Für uns wäre es sehr wichtig diesen Bericht zu bekommen da wir von unserem Arbeitgeber von vorne bis hinten belogen werden."
ihr habt offensichtlich ein ganz anderes Thema und dieser Bericht wird eure Probleme nicht lösen. Ich würde zunächst aus der Sicht der Mitarbeiter denken und daraus meine Handlungsfelder ableiten. Das ist für das weitere Vorgehen die Basis und darauf würde ich aufbauen. Ein solcher Bericht kann nur eine Unterstützung für meine Argumentation sein. Ob dieser Bericht wirklich nach §80 BetrVG erforderlich ist kann ich aber nicht beurteilen, da ich noch keinen Bericht der Heimaufsicht gelesen habe
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