Betriebsversammlungen nur 1x jährlich ?
Im BetrVG steht was von Betriebsversammlungen jedes Kalendervierteljahr. Kann man in der Geschäftsordnung festlegen das eine Betriebsversammlung in unserem Unternehmen nur einmal im Jahr stattfindet. Wir sind ein sehr kleines Unternehmen mit BR und einmal jährlich ist meiner Meinung nach ausreichend. Kann mir jemand einen Rat geben.
Community-Antworten (56)
08.05.2006 um 10:51 Uhr
Das geht nicht - auch wenn fast siebzig Prozent aller UN genau diese fahrlässige Art der Pflichtverletzung eines BR betreiben!
Du MUSST in jedem Kalendervierteljahr eine BVers. abhalten! Zwingend! Ausserdem gibt es doch immer etwas zu berichten...(Stichwort Rechenschaftsbericht!)
08.05.2006 um 12:39 Uhr
Auch wenn im BetrVG etwas anderes steht, vierteljährliche BV müssen nicht in jeder Firma sinnvoll sein. Gerade in kleineren Firmen entwickelt sich sonst schnell eine BV nur um der BV willen! Wenn eine BV nichts entscheidend Neues und Interessantes bringt, werden die Kollegen schnell desinteressiert.
Eine Betriebsvereinbarung über seltenere BV ist allerdings nicht zulässig. Hier muss, wenn überhaupt, eine stillschweigende Handhabung gelten.
Wenn die GF sich allerdings allgemein gegen BV´s stellt, sollte man das Gesetz schon voll ausnutzen.
08.05.2006 um 12:46 Uhr
@schomic Sie sind sinnvoll - das Problem ist nur, dass viele BR's nicht wissen, wie sie sinnvoll werden!
08.05.2006 um 12:47 Uhr
Du willst einen Rat? Nimm alle Rechten und Pflichten wahr - und dann wird es sicher nicht zu dem von schomic beschriebenem Desinteresse Deiner Kollegen kommen. Es gibt immer etwas zu berichten, um Kölner zu zitieren!!! Und es liegt an Dir, ob das für die Kollegen von Interesse ist. Als reiner Sesselpupser wird Dir vierteljährlich sicherlich nicht viel einfallen, Du hast dann ja auch nichts zu berichten!!!
08.05.2006 um 12:54 Uhr
Ich habe extra gesagt, dass es gerade bei kleineren Firmen nicht unbedingt sinnvoll ist! Das es bei Firmen mit zigtausend Arbeitnehmern immer etwas Neues gibt ist klar. Da hat der einzelne auch nicht die Möglichkeit, alles Neue im laufenden Geschäft mitzukriegen. Gerade aber in familär geführten Unternehmen mit unter 100 Mitarbeiter ist der regelmäßige Informationsfluss manchmal so gut, dass keine vierteljährliche BV notwendig ist. Wenn du in solchen Betrieben das BetrVG dahingehend durchsetzt wirst du bald in gelangweilte Gesichter schauen...!
Auch der Geschäftsbericht ist in eingen Branchen (z.B. unsere, Nahrungsmittel) vierteljährlich überhaupt nicht aussagekräftig.
08.05.2006 um 12:55 Uhr
@schomic Na dann... ...empfehle ich dann doch die schönen, netten, informativen Schulungen zu der Gestaltung des gesetzlichen Auftrages eine BVers. abzuhalten!
08.05.2006 um 13:03 Uhr
@ Kölner
Du wirst es nicht glauben, aber dies Seminar, wie auch andere, haben wir auch absolviert!
Ich frage mich jedoch, warum man hier, immer wenn man nciht die bürokratische Recht- durchboxen- Linie fährt, als Aussätziger und schlecher Betriebsrat dargestellt wird!
Schon mal was davon gehört, dass auch ein etwas liberaler eingestellter BR durchaus sehr gute Arbeit im Sinne der Kollegen leisten kann!
08.05.2006 um 13:39 Uhr
Also ich sehe das ein wenig wie @ kölner Wir sind ein Unternehmen mit 40 Mitarbeiter da ist der Informationsfluß genauso schnell wie das Wasser den Berg runter. Von daher gibt es auf einer vierteljährigen Betriebsversammlung nicht immer soviel zu berichten und ich denke auch das bei Desinteresse ich dort bald Alleinredner bin und mich das in meiner Betriebsratarbeit nicht gerade stärkt.
08.05.2006 um 13:46 Uhr
@schomic Gibt es ein Kündigungsschutz light? Gibt es das Betriebsverfassungsgesetz mit nur einigen schöneren Paragrafen? Muss man sich anschnallen, wenn man mit dem Auto unterwegs ist? Darf man jemanden nur bisschen weh tun, wenn man ihm auch zehn Zähne ausschlagen könnte? Gibt es Sperma light (macht Schwanger aber nicht dick)?
Worauf willst Du hinaus? Natürlich wirst Du genügend Sympathisanten finden, die Deine Meinung teilen. Es wird dadurch nicht richtiger!
08.05.2006 um 13:53 Uhr
Betriebsratsarbeit, gerade in kleinen Unternehmen, macht nur Sinn, wenn es in konstruktiver kooperativer Zusammenarbeit mit der GF geschieht.
Dies muss natürlich beiderseits geschehen.
In diesen Unternehmen bringt die harte Linie mit dem BetrVG unter´m Arm nicht viel.
Aber, wie so oft, sind unterschiedliche Meinungen gut und rein menschlich. Wenn bei euch die harte Linie funktioniert ist es gut für euch, bei uns tut sie es nicht.
Die Frage, ob das Durchboxen der unterschiedlichsten BR- Rechte immer im Sinne des Arbeitnehmers ist, sei sowieso anheim gestellt!
08.05.2006 um 13:53 Uhr
auf jeden Fall freut sich der Arbeitgeber über die Kostenersparnisse! Die Betriebsversammlung nicht regelmässig abzuhalten ist, egal ob grosser oder kleinerer Betrieb erstmal rechtlich nicht zulässig, und birgt die Gefahr, dass sich das so schön einschwingt, dass man z.B. "ja immer nur 1 im Jahr gemacht hat"
P.S. Es soll zur Schande mancher Vorsitzender auch schon vorgekommen sein, dass man sich vom AG, ausfallende Betriebsversammlungen mit einem Zuschuss in die BR-Kasse bezahlen liess.
08.05.2006 um 14:19 Uhr
Ja was ist den die Konsequents daraus ?
Kann ein BR seines Amtes enthoben werden wenn er nur 2 statt der vorgeschriebenen 4 Betriebsversammelungen abhält ?
so what ?
08.05.2006 um 14:26 Uhr
Interessante Einstellung. Wie war das noch, das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt ? Was dient denn dem Betriebsrat als Leitfaden ? Was will uns §23 BetrVG bloß sagen ? Ist schon beeindruckend wenn sich ein allwissender Betriebsrat über das Betriebsverfassungsgesetz aufschwingt und in seiner unendlichen Weisheit und Güte nur eine BV pro Jahr anberaumt. Wie geschmeidig. Da ist doch glatt eine segensreiche Karriere bei VW drin. Ach ja, user da war ja noch die Frage nach dem Rat. Ich würde vorschlagen : wie wäre es mit Rücktritt ?
08.05.2006 um 14:41 Uhr
Nun mal bisschen sachlich bleiben, ich kann das ja 4 mal im Jahr machen wenn wir als Betriebsrat dann aber alleine da sitzen gilt es hierbei über den Sinn und Unsinn dieser Betriebsversammlung nachzudenken. Möchte mal wissen in Wieviel % der Firmen mit Betriebsrat vierteljährig eine Betriebsversammlung gemacht wird. Denke die Zahl geht unter 10%. Die Leute die ich kenne wo ein Betriebsrat besteht wissen teilweise gerade mal wie Betriebsversammlung geschrieben wird aber nicht wo man daran teilnimmt. Aber auf dem Seminar wird mir sicherlich dazu weiter geholfen werden.
08.05.2006 um 14:48 Uhr
@sh_9260
Wenn in eurer Firma Kollegen oder ihr selbst gewerkschaftlich organisiert seid, kann die Gewerkschaft bei Missachtung der Pflichten gem. BetrVG §43 4 eine Betriebsversammlung einberufen. Ob dies in der Praxis schon einmal geschehen ist, habe ich noch nicht gehört!
Der Antrag nach Absetzung des BR oder einzelner Mitglieder muss beim Arbeitssgericht gestellt werden. Voraussetzung 1/4 Ja- Stimmen der wahlberechtigten Arbeitnehmer.
08.05.2006 um 14:52 Uhr
Ich möchte dir nicht zu nahe treten, aber Du hast es immer noch nicht verstanden. Du kannst es nicht 4 Mal im Jahr machen, Du MUSST es machen, es sei denn es ist deine erklärte Absicht, vorsätzlich gegen Gesetze zu verstoßen.
08.05.2006 um 14:54 Uhr
ich sag nur: § 43 Rn. 10 BetrVG Fitting!
08.05.2006 um 14:58 Uhr
Der Gedanke an die Dehnung von Gesetzen sind des Betriebsrats Tod.
08.05.2006 um 15:00 Uhr
@ Gevatter
Deshalb habe ich ja auch in meiner ersten Antwort geschrieben, dass es nicht unbedingt sinnvoll ist.
Ich kenne einige Firmen, auch größere, die einen sehr aktiven und im Sinne der Kollegen guten BR haben und z.B. nur zweimal im Jahr eine BV abhalten. Wo kein Kläger auch kein Richter!
Gesetzlich vorgeschrieben ist es sicherlich.
Aber gesetzlich vorgeschrieben ist vieles. Komisch, das viele Menschen nach dem Gesetz schreien, wenn es zu ihrem Vorteil ist.
Wie z.B. kürzlich auf einem Seminar von einem Personalrat gehört:
"Selbstverständlich nutzen wir sämtliche Weiterbildungsrechte. Das sind doch immer schöne Tage auf Kosten der Behörde. Ob unsere Verwaltung praktisch pleite ist, ist mir doch egal. Ich habe ja das Recht dazu!"
Na dann gute Nacht, Deutschland!
08.05.2006 um 15:16 Uhr
Mal darüber nachgedacht, warum der Gesetzgeber einen Rechenschaftsbericht fordert ? Könnte es sein, daß man auf sanfte Weise implizieren möchte, daß ein Betriebsrat, obgleich ehrenamtlich, auch etwas zu tun hat ? Schon mal hinterfragt, welchen Sinn ein Betriebsrat überhaupt hat, wenn man per Entscheid Gesetze brechen will ?
08.05.2006 um 15:50 Uhr
@Kölner "Der Gedanke an die Dehnung von Gesetzen sind des Betriebsrats Tod."
Wie bitte ist die vorzeitige Bundestagswahl zu Stande gekommen.
Wenn die die unsere Gesetze beschliessen uns solche "Dehnungen" schon vormachen, sollen wir dann pästlicher seien als der Papst ?
08.05.2006 um 15:55 Uhr
@sh_9260 War diese Aktion vom GG gedeckt oder nicht?
Übrigens (weil ich ein Klugscheisser bin): Der Papst kann an sich nicht päpstlich sein. Die Verleihung der Insignien eines potentiellen Papstes lassen ihn nur päpstlich handeln.
08.05.2006 um 16:03 Uhr
@Kölner Aber m.M nach sehr gedeeeeeehnt.
Na gut dann "sollen wir dann pästlicher handeln als der Papst ?"
08.05.2006 um 16:05 Uhr
Ich bin bei den "Marines der Katholen" aufgewachsen, ich sollte es wissen!
Aber zu Deiner Frage: Wie wollen wir MA's und AG's auffordern Gesetze einzuhalten, wenn wir es selber nicht tun?
08.05.2006 um 16:22 Uhr
Um's noch mal deutlich zu machen: In unserem Betrieb ,knapp 500 MA, wurden bis jetzt 2 Betriebsversammelungen im Jahr abgehalten. dazu erschienen meist max. 100 MA. Keiner beschwerte sich bisher darüber und kein BR wurde deshalb eingesperrt. Und ich glaube so wird es in den meisten Betrieben gehandhabt.
08.05.2006 um 16:57 Uhr
In unserem Betrieb, mit ebenfalls rund 500 Festangestellten, halten wir je 8 BV's im Jahr ab. ( 2x Frühschicht / 2X Spätschicht). Die Versammlungen sind stets voll ausgebucht. Wenn nur 100 MA's zu den Versammlungen erscheinen würden, würde ich zurücktreten, denn dies wäre ein Zeugnis für meine Unfähigkeit. "Und ich glaube so wird es in den meisten Betrieben gehandhabt." Nun wird die Sache zu einem Fall für die Bergpredigt.
08.05.2006 um 17:32 Uhr
Hallo Zusammen, ich bin beruhigt, dass wenigstens Gevatter (Urlaub gesund und munter beendet?) den §23 erwähnt hat.
Zum §23 ist unter der Überschrift "Auflösung des Betriebsrats" im Fitting & Däubler zu lesen, dass der BR durch einen rechtskräftigen Beschluss des Arbeitsgerichtes wg. grober Pflichtverletzung aufgelöst werden kann.
Eine grobe Pflichtverletzung ist z.B. die Nichteinberufung von Pflichtversammlungen nach §43.
@ User, wenn Ihr also eine grobe Pflichtverletzung auch noch per Geschäftsordnung dokumentieren möchtet, wird sich jeder Richter freuen!
08.05.2006 um 21:10 Uhr
Grüß dich Fayence !! Urlaub war der Hammer. Leide zur Zeit noch an einer Art Kulturschock, ob der eigenwilligen Auslegung von Betriebsratsarbeit einiger Probanden. Wird sich schon noch einschleifen.
Gruß, G-vatter
09.05.2006 um 00:52 Uhr
@Fayence Jetzt holen dich deine guten Ratschläge ein.
im Fitting 23. §23 RN37 steht Grobe Pflichtverletzungen "können" sein:
-Nichteinberufung von Pflichtversammelungen nach § 43 , insbesondere wenn die Gewerkschaft einen Antrag nach §43 Abs. 4 gestellt hat.
also nicht unbedingt, nur wenn.. ;-)
09.05.2006 um 01:03 Uhr
Habemus papam
09.05.2006 um 01:09 Uhr
@Gevatter ist zwar schon nen paar Tage her, aber ja er heißt Benedikt XVI.
09.05.2006 um 01:19 Uhr
vigilitas pretium libertatis
09.05.2006 um 01:22 Uhr
@ sh_9260
Ich muss Dich da leider enttäuschen. ;-)
Den zweiten Satzteil habe ich ganz bewusst weggelassen, da mir schon klar war, dass er Dich in die Irre führen wird. ;-))
Das "insbesondere" erweitert/unterstreicht die grobe Pflichtverletzung nur um einen weiteren Punkt! Bedeutet aber nicht, dass eine grobe Pflichtverletzung "nur wenn..." vorliegt!
Soll ich auch Dir einen "netten" Spaziergang zur körperlichen Ertüchtigung und Reinigung des Geistes EMPFEHLEN?
@ Gevatter Difficile est satiram non scribere
09.05.2006 um 01:38 Uhr
Laßt Milde walten Fayence ! Es sei nicht jedem anheim gegeben die deutsche Sprache zu durchdringen.
Abusus non tollit usum.
Om Purnam adah, purnam idam, purnat purnam udacyate, purnasya purnamadaya, purnam evavashishyate. Om shanti shanti shanti
09.05.2006 um 06:59 Uhr
Oh Schöpfer der deutschen Sprache, Fayence & Gevatter ;-),
"Grobe Pflichtverletzungen "können" sein: " sind also nicht unbedingt !
"insbesondere wenn " na gut, nicht "nur wenn", aber "in jedenfall wenn".
12.05.2006 um 00:39 Uhr
So, und wenn es dann "anscheinend" nichts zu berichten gibt, dann aber mal schnell an die Solidarität mit anderen BR´s gedacht, die genügend zu berichten haben. Stellt sich denn nicht auch die Frage danach, wenn diese Pflicht vierteljährlich ne BV zu machen nicht ausgeführt wird eventuell in einer Neu-Novellierung des BetrVG, da ja diese Pflicht nicht ausreichend ausgeübt wird, auf drei oder zwei BV´s pro Jahr zu reduzieren ? Und was machen dann die BR´s, die eine pro Vierteljahr benötigen ?
17.05.2006 um 20:17 Uhr
Hmm, ich bin neu im BR unser alter BR hat eigentlich immer nur eine BV einberufen wenn`s auch wirklich einen Anlass gab und teils ist auch auf wunsch des AGs eine einberufen worden. Das Waren zwar im letztem Jahr 4 BV aber die Jahre zuvor eher weniger. Unsere Firma hat ca. 130 Mitarbeiter.
Ich finde BV`s durchaus sinnvoll gerade wenn Änderungen in der Firma geplant sind, oder man wirklich die Mitarbeiter auf den neuesten Stand bringen will, etc.
Aber ehrlich gesagt Pflichtveranstaltungen nur weil sie im BetrVG stehen sind doch nicht wirklich der Bringer. Ich habs doch erlebt bei den BVs des alten BRs: 70% der Mitarbeiter sind erschienen, davon waren aber nur ca. 30% wirklich interessiert der Rest war nur da (so hab ich es von vielen Kollegen selbst gehört) weil die BV nach der Arbeitszeit war und sie somit ohne was zutun Überstunden sammeln konnten.
Soviel also dazu.
19.05.2006 um 22:01 Uhr
Hi,
bei uns isses eigentlich ganz locker geregelt. Und zwar finden 2 mal im Jahr jeweils nach den Inventuren (halb- und ganzjahres) MA-Abende statt. Diese werden vom AG einberufen. Wir als BR stellen einfach den antrag uns da hinten mit "ranzuhängen". Als BR selber machen wir somit zwar nur 2 BV's aber im Prinzip sinds ja die vorgeschriebenen 4 BV's. Als BRV stelle ich natürlich das BetrVG über alle dinge, aber als privatperson bin ich auch der Meinung, man sollte die BV's nur machen WENN wirklich etwas (wie auch immer definiert) anliegt.
Nun bin ich als BRV erst seit knapp 1 Monat im amt und habe somit noch keine Erfahrung was so alles in einem 1/4 jahr anfallen kann. Doch eins weiss ich ganz genau, wenn man nix zu berichten hat, hat man nix gemacht. Und zumindest Gerüchte gibt es doch in jedem Unternehmen. Schon allein deswegen lohnen sich doch BV's, oder seh ich das verkehrt?
02.06.2006 um 18:34 Uhr
Es ist zum Haareausreißen!
Ich bin gerade erst im BR, deswegen weiß ich noch genau wie es als nicht-BR ist, was einige auf dieser Seite vergessen zu haben scheinen:
Man bekommt von BR Arbeit oft genug nichts mit und auf den BV wird oft genug mit vielen Worten nichts gesagt. Bei uns sind von 1300 MA nur 50 - 100 MA auf den BV. Ich behaupte, dass es nicht daran liegt, dass die MA kein Interesse haben, sondern an der Gestaltung der BV und an der mangelnden Information durch den BR.
"Wenn nur 100 MA's zu den Versammlungen erscheinen würden, würde ich zurücktreten, denn dies wäre ein Zeugnis für meine Unfähigkeit." Vielleicht nicht gleich zurücktreten, sich aber auf jeden Fall Gedanken machen wie man so etwas ändern kann und nicht den bösen Kollegen die Schuld geben
Ich würde lieber mehr BV machen als weniger und werde mich für bessere Information, mehr Transparenz und mehr Motivation an den BV teilzunehmen, einsetzen.
Wenn wir irgendwann mal wieder engagierte und informierte Kollegen haben wollen, dann fängt es bei solchen Sachen an.
02.06.2006 um 22:24 Uhr
Hallo zusammen, ich bin zwar auch relativ neu im BR, aber meiner Meinung nach eine Kann-Regelung
02.06.2006 um 22:59 Uhr
@gela Dann besser keine Antwort! Oder Schulungen besuchen!
Das ist zwingende Pflicht!
03.06.2006 um 00:45 Uhr
Ihrer Meinung nach, jener Meinung nach ... Bitte doch einmal WIRKLICH im BetrVg nachlesen. Ein Verstoß gegen diese Regelung kann zur AUFLÖSUNG des BR führen. Das wird einem in jedem Anfängerseminar BR 1 ins Hirn geschmettert. Bitte nicht persönlich nehmen, aber jetzt wird's langsam stockig.
03.06.2006 um 00:48 Uhr
Und ich sage nochmal: es ist nicht einfach nur mal so'ne nervige Regelung, sondern häufig die einzige Chance der Belegschaft, mal etwas aus dem BR zu erfahren.
01.10.2006 um 13:17 Uhr
Besteht doch auch die Möglichkeit 2 BV´s und 2Abteilungsversammlungen durch zu führen zimba
17.10.2006 um 21:01 Uhr
in "meinem" kleinbetrieb 13 mitarbeiter findet alle drei monate eine bv statt. bei guter vorbereitung ist es immer eine spannende sache. gerade jetzt wo immer mehr sozialabbau gibt sind die kolleginnen interessiert was neues kommt. falls wirklich mal themen fehlen einfach mal einen vertreter der gewerkschaft einladen.
22.10.2006 um 20:36 Uhr
Dann schreib ich auch mal hier...also, wir sind ca.50 MAs, und wir versuchen die 4 Sitzungen wahrzunehmen, jeweils ein Tag mit 2 Unterschiedlichen Terminen (wg. Schichtdienst). Und wir haben immer etwas zu verkünden, und wenn unsere Themen durch sind sind "Gastdozenten" immer gern bereit über bestimmte themen zu sprechen. Ausserdem, wenn man die Kollegen lässt, dann resultieren fruchtbare und sinnvolle Gespräche. Als BR sollte man dieses Instrument NIE ungenutzt lassen...meiner meinung nach.
Abgesehen davon das es ein MUSS ist und kein KANN....
27.10.2006 um 01:21 Uhr
Tach zusammen
also 1.tens hat ein RA gemeint dass es nur dann ein "Grober Pflichtverstoss" ist, wenn man keine BV durchführt, somit bei 1, 2, oder drei BV!s der §23 nicht greift!
Desweiteren halte ich BV!s dann für sinnvoll wenn ein gut arbeitender und gut geschulter BR auch alle 3 Monate was gecheites zu sagen hat, sonst wirds ne öde veranstaltung.
Wir z.B. haben erst kürzlich bei ner BV über das AGG berichtet, so viel zu "Was soll ich erzählen"!
Da ich denke dass ein BR den oben genannten Vorrausetzungen entspricht, 4 BV!s. Wenn nicht, nur 2 oder 3 machen und Schulungen besuchen oder zurücktreten!
So, Harald Schmidt fängt an, schönen Abend noch.
MFG
29.10.2006 um 12:45 Uhr
@matze83 So eine Antwort hilft wahnsinnig weiter. Warum gibt es dann Gesetze?
Es gibt keine "light-Version" des BetrVG - und Du solltest den Anwalt wechseln!
07.12.2006 um 13:15 Uhr
Liebe Freunde, es mag ja etwas spät für weitere "schlaue Sprüche" sein. Der schomic hat grundsätzlich mit seinen Anmerkungen Recht. Ein BR kann ständig mit den Gesetzen unter dem Arm herum laufen, viel Lärm machen nach dem Motto:Hört ihr mich denn auch alle? Entscheidend ist, was ich für die Kolleginnen und Kollegen tatsächlich erreiche. Nur das zählt. Die Arbeit des BR besteht eben nicht nur aus der ständigen Durchsetzung aller verfügbaren Gesetze, einschließlich der Gesetze des europ.Gerichtshofes. Betriebsratsarbeit orientiert sich zunächst grundsätzlich an den Rahmenbedingungen wie BetrVG, KSchG, BGB usw. Gleichwohl ist aber eine "Priese" Ermessensspielraum und Herz erforderlich, als BR auf Dauer zu bestehen. Übrigens, probiere ich seit 15 Jahren aus.
mfg hgowl
07.12.2006 um 14:28 Uhr
@Ramses II Du bist aber zynisch...
14.05.2007 um 09:21 Uhr
Wie wäre es mal das Gesetz genauer zu durchleuchten?
Es steht zwar drin 4 x im Jahr. Werden aber mindes. 2 Abteilungsversammlung abgehalten genügen 2 Betriebsversammlungen. Ich gehe mal davon aus, dass in jeder Firma im Jahr 2 Abteilungsversammlungen stattfinden.
Es steht aber auch alles unter §43 Abs. 5 u. 6.
22.08.2007 um 22:04 Uhr
ich komme oft zu spät zu sitzungen kann man in einer bv festlegen daß ich 90 in der stadt fahren darf?
01.07.2009 um 11:43 Uhr
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dass es Pflicht ist, die Betriebsversammlung 4x im Jahr durchzuführen, weiss wohl jeder. Die Antwort liegt doch bei unseren MA. Stell dir einfach die Fragen: Wollen die die MA 4x im Jahr eine BRV und sind sie gierig auf Information. Sind kurzfristig wichtige Änderungen im Betrieb geplant. Sind kurzfristig Arbeitsplätze in Gefahr oder ist das Betriebsklima angespannt. Liegen von Seitens des AG individual rechtliche Verletzungen vor und der BR wird laufend übergangen. Dann mach deine 4 BRV. und frage nicht den AG.
Ansonsten heisst es doch, Wo kein Kläger da kein Richter.
01.07.2009 um 16:58 Uhr
@Sändie
Wieso läßt du diesen uralt Fred wieder aufleben? Es wurde dort alles gesagt und an dem Gesetz hat sich ncihts geändert seit 2007!!!
01.07.2009 um 17:04 Uhr
Ist halt immer ein gutes Thema für die Sommerpause ;-))
Sändie, aber wie DJ schon schrieb: Es wurde alles bereits geschrieben und ebensowenig wie das Gesetzt, hat sich meine Meinung zu diesem Thema eher verfestigt als geändert. Schade, dass manche BRs die Wichtigkeit einer BetrVer nicht erkennen.
01.07.2009 um 21:05 Uhr
Lotte Was mir allerdings aufgefallen ist, ist wie du gegen das fragende BRM angegangen bist - und gerade letztens das bei mir bemängelt hast ;-))) Nun, ich bin somit 2 Jahrew in meiner BR Reife hinterher. Seih also bitte so lieb und gönn mir die Erfahrungen von dir zu machen ;-)))
Nichts für ungut, das mußte ich jetzt einfach schreiben ;-)))))))))
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