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Abteilungsversammlung während der Arbeitszeit - ist das erlaubt ?

K
Karla
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, wir wollen vom Betriebsrat aus eine Frage- und Informationsstunde für eine einzelne Abteilung abhalten (keine Betriebsversammlung). Das Thema betrifft auch nur diese Abteilung. Dürfen wir das während der Arbeitszeit tun? Müssen wir den Arbeitgeber vorher davon in Kenntnis setzen? Hat da jemand Erfahrung? Vielen Dank schonmal für Eure Tipps und viele Grüße von Karla

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Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

08.05.2006 um 08:16 Uhr

Den Arbeitgeber solltet ihr schon informieren, wenn ihr eine solche Abteilungsversammlung machen wollt, im Sinne der vertrauensvollen Zusammenarbeit. Ansonsten lies dir die §§42- 44 BetrVG, sowie die Kommentierungen durch, damit ihr auch rechtlich fundiert dem Arbeitgeber erklären könnt warum das so ist wie es ist.

K
Kölner

08.05.2006 um 09:34 Uhr

Es muss natürlich der AG eingeladen werden. Er hat auch ein Teilnahmerecht, da für eine Abteilungsversammlung die gleichen Modalitäten gelten wie für eine Betriebsversammlung. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit halte ich dabei für sekundär; eher wäre es sonst ein Verstoß gegen § 42 BetrVG.

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