W.A.F. LogoSeminare

Konstituierung ohne Einladung des WV möglich?

E
Ekieh
Nov 2016 bearbeitet

Mein Dank vorweg! Kann der neue BR rechtsgültig konstituieren, wenn zur Sitzung nicht vom WV geladen wird und der WV auch nicht diese Sitzung eröffnet? Der "alte" BR ist nicht mehr im Amt, wir wollen sofort konstituieren, der WV hat die Sache auf nächsten Freitag terminiert!

3.675019

Community-Antworten (19)

S
sh_9260

07.05.2006 um 20:39 Uhr

Vor Ablauf der Wochenfrist §29 gibt es kaum eine Möglichkeit Einfluss zu nehmen. Den Termin der konstituierenden Sitzung legt der WV fest. Ihr solltet den WV davon überzeugen dies so früh wie möglich zu tun.

Wenn nach Ablauf der Wochenfrist noch kein Termin (keine Einladung) vorliegt, könnt ihr auch selbst die konstituierenden Sitzung organisieren. laut Fitting.

F
Fayence

07.05.2006 um 21:33 Uhr

@ sh_9260

Jetzt musst Du nur noch lernen, die Quelle richtig bzw. komplett anzugeben. ;-)) z.B. Fitting, 23. Aufl., § 29 RN 9

S
sh_9260

07.05.2006 um 21:37 Uhr

@Fayence

Ich arbeite dran, versprochen.

F
Fayence

07.05.2006 um 21:51 Uhr

@ Ekieh Wann ist die Amtszeit Eures "alten" BR abgelaufen, wann war Eure Wahl?

K
Kölner

07.05.2006 um 22:28 Uhr

@Fayence Du bist gemein. Sooooo gemein. Du erschleichst Dir mit Deinen Korrekturen eine stillschweigende Zustimmung und dann verwirrst Du jeden, der den Sittich hat, sich auch noch belesen fühlt, aber die Gesetzestexte nicht so gut abstrahieren kann.

Bitte teile dem werten Auditorium noch mit, warum Du "nur" nach dem Ende der Amtszeit des alten BR fragst und nicht auch noch nach dem ganz genauen Wahldatum des letzten BR. Das möchte ich dann auch wissen! :-))

F
Fayence

08.05.2006 um 02:05 Uhr

@ Kölner Verwirrend wirkt jetzt wohl eher Dein erster Absatz! ;-)

Und jetzt könnte ich in der Tat gemein sein... bin ich aber nicht! Das Wahldatum des letzten BR dürfte nicht von Interesse sein, eher die Frage nach dem Beginn der Amtszeit des letzten BR! ;-)))

@ Ekieh Auf Wunsch eines einzelnen Herrn aus Köln schiebe ich dann noch eine Frage nach. Wie lange war Euer alter BR im Amt, 4 Jahre oder weniger?

FB
Frank B.

08.05.2006 um 08:52 Uhr

Grundsätzlich hat der Betriebsrat auch ein Selbstzusammentrittsrecht! Also wenn ihr im Amt, also gewählt seit, könnt ihr auch schon vor der konst. Sitzung, eine Sitzung einberufen. Siehe Kommentierung zum §29BetrVG.

FB
Frank B.

08.05.2006 um 09:22 Uhr

Siehe FITTING 23. Auflage §29 Rn24 BetrVG.

K
Kölner

08.05.2006 um 09:28 Uhr

@Frank B. Du weisst aber schon, dass Deine RN 24 unter der Überschrift "Die weiteren Sitzungen des Betriebsrats" subsummiert ist?

Von daher wird sich der Sinn Deiner Ausführungen für Heike nicht erschliessen.

FB
Frank B.

08.05.2006 um 11:07 Uhr

@Kölner

Wenn man´s so sieht.

Im Kommentar für die Praxis von Däubler/Kittner/Klebe zum BetrVG 10.Auflage ist zum §29 BetrVG von Rn2- 14 einiges zur konstituierenden Sitzung geschrieben, unter anderem auch zum Selbstzusammentrittsrecht.

Vielleicht hätte ich mir mehr Mühe mit meiner Antwort geben sollen?

Übrigens, den"DÄUBLER" habe ich dankend von der WAF erhalten! ;-)

E
Ekieh

08.05.2006 um 11:48 Uhr

Für die bisherigen Antworten danke ich. Als aufmerksame Leserin (pfiffig Kölner!) ist mir bekannt, was "Betriebsratarchäologie" ist und wie ich (nach Ramses II) das Ende der Amtszeit ermittel! Das stellt uns ja jetzt auch vor das kleine Problemchen!!! Nach altem BR und seinem WV endete deren Amtszeit mit Bekanntgabe des aktuellen Wahlergebnisses. Das war Freitag; ein Übergangsmandat hätten sie bis zu unserer konst. Sitzung am nächsten Freitag! Also alles kompletter Blödsinn! Nach meinen aufwändigen Rechnereien (siehe oben) war deren Mandat aber am 02.04. (!!!) bereits abgelaufen! Da die GL den 02.04. noch nicht geblickt hat, wohl aber zu Recht das "Übergangsmandat" bezweifelt, will ich Gas geben. Also - können wir trotz Einladung für Freitag und ergebnislosen Gesprächen mit dem WV vorher konstituieren, um handlungsfähig zu sein?

K
Kölner

08.05.2006 um 11:59 Uhr

Nein. Der WV muss zur konst. Sitzung einladen. Eine Selbstkonstituierung ist im Gesetz nicht vorgesehen.

E
Ekieh

08.05.2006 um 12:04 Uhr

Mist! ok - Danke!

FB
Frank B.

08.05.2006 um 13:12 Uhr

Ich empfehle an dieser Stelle lesen, Text steht in FITTING 22.Auflage §29 Rn9 BetrVG. Wenn der WV nicht handelt, kann der BR sich sehr wohl selbstkonstituieren. Ich widerspreche ungern, aber nach FITTING geht´s.

E
Ekieh

08.05.2006 um 13:28 Uhr

Der WV hat aber gehandelt - fristgerecht eingeladen zum nächsten Freitag! Was sagt der Fitting dazu?

K
Kölner

08.05.2006 um 13:42 Uhr

@Frank B. Wenn Du das so ungern tust, dann lasse es doch! Es besteht ausschließlich ein Selbstkonstituierungsrecht, wenn sich der WV nicht an die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben hält.

Stelle Dir bitte vor, wenn ein jeder gewählter BR sich konstituiert, wie er lustig ist...nicht auszudenken, was es für die Wahlen/Besetzung von Ausschüssen o.ä. bedeutet!

@Heike Fitting, Däubler und auch meine Wenigkeit sagen: Es ist alles in Ordnung!

S
sh_9260

08.05.2006 um 14:31 Uhr

@Kölner na also, da wären wir ja da was in 27112 gesagt wurde.

FB
Frank B.

08.05.2006 um 14:53 Uhr

In der Kommentierung zum §29 BetrVG steht aber auch, dass, wenn der BR noch nicht konstituiert ist, er aber trotzdem in wichtigen Angelegenheiten ein Selbstzusammentrittsrecht hat. Z.B. bei Angelegenheiten nach §§99 und 102 oder wenn Fristen vorgeschrieben sind!

Wenn der WV eingeladen hat, dann muß natürlich bis dahin gewartet werden.

K
Kölner

08.05.2006 um 15:00 Uhr

@Frank B. Das ist ja wirklich sehr mühsam mit uns...aber wir nähern uns den richtigen Argumenten an! ;-)

Ihre Antwort