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Rücktritt eines BRM: Wie muss die Mitteilung an den Arbeitgeber erfolgen

K
Kyula
Jun 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

bei uns ist ein BRM zurückgetreten und hat dies mir als BRV per Email und Telefon mitgeteilt. Unser Chef hat mich nun per Email aufgefordert, dies noch einmal schriftlich vom BRM und mir unterschrieben einzureichen.

Ist dies zulässig? Hat er darauf ein Anrecht? Oder ist das eine interne Sache, die wir ihm nur bekannt geben müssen (habe ich per Email getan), aber nicht in der Form wie er es wünscht?

Viele Grüße

Kyula

64804

Community-Antworten (4)

K
kratzbürste

14.06.2018 um 15:28 Uhr

Es gibt hierzu keine Formvorschriften. Im Prinzip reicht E-Mail.

C
Challenger

14.06.2018 um 15:55 Uhr

Zitat : Ist dies zulässig? Hat er darauf ein Anrecht? Es ist jedenfalls nicht unzulässig. Denn der AG muss dies wissen, weil ja, falls vorhanden, ein Ersatzmitglied nachrückt.

B
BRHamburg

14.06.2018 um 16:27 Uhr

Auf die Information hat der Arbeitgeber natürlich ein Anrecht und der BR hat die Pflicht diese weiter zugeben. Aber ein Rücktritt muss nicht schriftlich erfolgen, deshalb hat der Arbeitgeber auch kein Anspruch auf ein Dokument mit Unterschrift.

M
Moreno

14.06.2018 um 16:28 Uhr

Dann bekommt der AG eben ein Schreiben in dem drin steht Herr X ist zurück getreten für ihn rückt Frau Y nach. MfG BRV tut ja nicht weh. :-) Der AN der zurück getreten ist braucht nichts machen.

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