Keine Schicht trotz Arbeitsvertrag mit Schicht - gibt es da ein Gewohnheitsrecht?
Hallo an alle zusammen! Habe eine Frage. Ein Arbeitskollege hat mich angesprochen und behauptet, das er nach drei Jahren ohne Schicht, trotz Arbeitsvertrag mit Schicht-Arbeitszeit, in Zukunft keine Schicht mehr machen muss. Gewohnheitsrecht. Stimmt das????
Danke im voraus
Community-Antworten (2)
05.05.2006 um 19:13 Uhr
Gewohnheitsrecht gibt es im Betrieb so nicht. Es gibt jedoch die sogenannte "Betriebliche Übung".
Wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeit wieder ändern will, muss er eine Änderungskündigung aussprechen.
Grundsätzlich hat der BR nach § 87 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Gestaltung von Schichtarbeit, auch der Änderung der Schichteinteilung einzelner Arbeitnehmer.
05.05.2006 um 22:45 Uhr
@toto Das stimmt so nicht. Es kommt darauf an, was ein TV aussagt und wie ggf. eine BV und der AV aussieht.
Wenn ein kollektivrechtlich wirksames Schichtsystem im ganzen Betrieb existiert, dann ist die betriebliche Übung nicht gegeben.
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