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Kündigungsschutzverfahren nach SGB IX - wie soll der BR vorgehen?

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Franz-Josef
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen,

wir haben nächste Woche das erste Mal eine Kündigungschutzverhandlung in unserem Hause. Der AG hat zu diesem Punkt noch zwei MA aus der Personalabteilung dazugeholt. Anwälte kommen von beiden Seiten nicht.

  1. Können wir mit mehreren BR´s zu den Termin gehen, damit das Verhältnis AG/Personalabtl. und MA/BR stimmt?

Beim ersten Kündigungsversuch, den wir widersprochen haben, war/ist der BR der Meinung, es könnte ein Arbeitsplatz erhalten/geschaffen werden. Der erste Versuch scheiterte u.a. daran, das der AG "angeblich " nichts von der Schwerbehinderung wußte. Nun kommt der Betroffene und möchte "endlich" eine klare Entscheidung haben, wäre auch mit einer Kündigung einverstanden. 2. Wie sollen wir uns dazu stellen? Dem Wunsch entsprechen und versuchen eine möglichst hohe Abfindung herauszuholen, oder gegen den Wunsch des MA versuchen den Arbeitsplatz zu erhalten? Wie würdet Ihr vorgehen?

Gruß Franz-Josef

2.42004

Community-Antworten (4)

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Rollie

05.05.2006 um 13:57 Uhr

Ich halte die Vorgehensweise für total falsch. Es gibt doch keinen Kündigungsversuch oder sowas.

Der AG muß Euch über die Kündigung informieren und ihr habt dazu eine Beschlußfassung im Gremium zu treffen. Diese teilt ihr dem AG mit oder laßt die Frist verstreichen.

Und wenn der AG dann kündigt, klagt der betroffene Mitarbeiter ggf.

Was wollt ihr da diskutieren ?

Endweder hat der AG die Absicht zu kündigen oder nicht, sowas verhandelt man doch nicht.

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Franz-Josef

05.05.2006 um 14:41 Uhr

Es wurde schonmal versucht zu kündigen, wir haben beschlossen, das wir der Kündigung widersprechen. AG hat dann nicht gekündigt.

Nun ist die Verhandlung nach dem Sozialgesetzbuch IX. Anhörung durch das Integrationsamt, inkl. AG BR und ggf Anwälten. Uns ist das auch neu, deshalb wende ich mich ja ans Forum. Nach dieser "Verhandlung" entscheidet das Amt, ob es dem Kündigungswunsch des AG zustimmt oder nicht. Erst dann beginnt die Anhörung des BR´s falls das Amt zustimmt.

Sorry, dachte das wäre aus der Überschrift klar.

Gruß Franz-Josef

Z
Z.Ickig

05.05.2006 um 17:52 Uhr

"Wie sollen wir uns dazu stellen? Dem Wunsch entsprechen und versuchen eine möglichst hohe Abfindung herauszuholen, oder gegen den Wunsch des MA versuchen den Arbeitsplatz zu erhalten? Wie würdet Ihr vorgehen?"

Es wäre wohl ziemlich anmaßend, gegen den ausdrücklichen Wunsch des Mitarbeiters zu handeln. Eine Abfindung kann der BR nicht verhandeln, dazu ist er gesetzlich nciht beauftragt ( Ausnahme: Interessenausgleich/Sozialplan). Die Kündigung löst auch nicht etwa automatisch einen Abfindungsanspruch aus. Wenn tarif- bzw. einzelvertraglich diesbezüglich nichts geregelt und die Kündigung nicht mit rechtlichen Risiken behaftet ist , dann wird der Arbeitgeber gar nichts zahlen.

Unter "rechtliche Risiken " ist zu verstehen, dass angesichts der konkreten Umstände ein Arbeitsgericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entscheiden würde, dass die Kündigung unwirksam ist.

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Nokki

06.05.2006 um 14:20 Uhr

Hallo zusammen . Heute habe ich ein Brief von meiner firma bekommen , drin steht das sie mich zum gespräch eingeladen haben. bin seit 7wochen krank . meine frage da ich 40% habe und ein neuer antrag estellt habe , können die mich jetzt kündigen ???

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