Kündigungsschutzverfahren nach SGB IX - wie soll der BR vorgehen?
Hallo Kollegen,
wir haben nächste Woche das erste Mal eine Kündigungschutzverhandlung in unserem Hause. Der AG hat zu diesem Punkt noch zwei MA aus der Personalabteilung dazugeholt. Anwälte kommen von beiden Seiten nicht.
- Können wir mit mehreren BR´s zu den Termin gehen, damit das Verhältnis AG/Personalabtl. und MA/BR stimmt?
Beim ersten Kündigungsversuch, den wir widersprochen haben, war/ist der BR der Meinung, es könnte ein Arbeitsplatz erhalten/geschaffen werden. Der erste Versuch scheiterte u.a. daran, das der AG "angeblich " nichts von der Schwerbehinderung wußte. Nun kommt der Betroffene und möchte "endlich" eine klare Entscheidung haben, wäre auch mit einer Kündigung einverstanden. 2. Wie sollen wir uns dazu stellen? Dem Wunsch entsprechen und versuchen eine möglichst hohe Abfindung herauszuholen, oder gegen den Wunsch des MA versuchen den Arbeitsplatz zu erhalten? Wie würdet Ihr vorgehen?
Gruß Franz-Josef
Community-Antworten (4)
05.05.2006 um 13:57 Uhr
Ich halte die Vorgehensweise für total falsch. Es gibt doch keinen Kündigungsversuch oder sowas.
Der AG muß Euch über die Kündigung informieren und ihr habt dazu eine Beschlußfassung im Gremium zu treffen. Diese teilt ihr dem AG mit oder laßt die Frist verstreichen.
Und wenn der AG dann kündigt, klagt der betroffene Mitarbeiter ggf.
Was wollt ihr da diskutieren ?
Endweder hat der AG die Absicht zu kündigen oder nicht, sowas verhandelt man doch nicht.
05.05.2006 um 14:41 Uhr
Es wurde schonmal versucht zu kündigen, wir haben beschlossen, das wir der Kündigung widersprechen. AG hat dann nicht gekündigt.
Nun ist die Verhandlung nach dem Sozialgesetzbuch IX. Anhörung durch das Integrationsamt, inkl. AG BR und ggf Anwälten. Uns ist das auch neu, deshalb wende ich mich ja ans Forum. Nach dieser "Verhandlung" entscheidet das Amt, ob es dem Kündigungswunsch des AG zustimmt oder nicht. Erst dann beginnt die Anhörung des BR´s falls das Amt zustimmt.
Sorry, dachte das wäre aus der Überschrift klar.
Gruß Franz-Josef
05.05.2006 um 17:52 Uhr
"Wie sollen wir uns dazu stellen? Dem Wunsch entsprechen und versuchen eine möglichst hohe Abfindung herauszuholen, oder gegen den Wunsch des MA versuchen den Arbeitsplatz zu erhalten? Wie würdet Ihr vorgehen?"
Es wäre wohl ziemlich anmaßend, gegen den ausdrücklichen Wunsch des Mitarbeiters zu handeln. Eine Abfindung kann der BR nicht verhandeln, dazu ist er gesetzlich nciht beauftragt ( Ausnahme: Interessenausgleich/Sozialplan). Die Kündigung löst auch nicht etwa automatisch einen Abfindungsanspruch aus. Wenn tarif- bzw. einzelvertraglich diesbezüglich nichts geregelt und die Kündigung nicht mit rechtlichen Risiken behaftet ist , dann wird der Arbeitgeber gar nichts zahlen.
Unter "rechtliche Risiken " ist zu verstehen, dass angesichts der konkreten Umstände ein Arbeitsgericht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entscheiden würde, dass die Kündigung unwirksam ist.
06.05.2006 um 14:20 Uhr
Hallo zusammen . Heute habe ich ein Brief von meiner firma bekommen , drin steht das sie mich zum gespräch eingeladen haben. bin seit 7wochen krank . meine frage da ich 40% habe und ein neuer antrag estellt habe , können die mich jetzt kündigen ???
Verwandte Themen
Gilt SGB IX § 164 auch dann noch, wenn Schwerbehindertenquote erfüllt ist?
ÄlterHallo, ich hätte mal eine Frage an Euch: Gilt die Pflicht des Arbeitgebers in Bezug auf § 164 SGB IX – Meldung von entsprechenden freien Stellen an die Agentur für Arbeit, zwecks Überprüfung, ob die
Datenschutz Verpflichtung
ÄlterIch arbeite in einer Betreuungseinrichtung für psychisch kranke und geistig behinderte Menschen und bin hier auch im BR. Unser Arbeitgeber hat allen Mitarbeitern eine Anlage zum Arbeitsvertrag vorgele
100 % Kurzarbeit für Kollegen in Kündigungsschutzverfahren
ÄlterHallo, unsere gesamte Firma geht in diesem Monat in 25%ige Kurzarbeit. Der BR hat eine generell sinnvolle BV zur Kurzarbeit mit Kündigungsschutz ausgehandelt. Wir haben zur Zeit noch diverse ausste
Teilnahmerecht an Betriebsversammlungen - gibt es das für MA im Kündigungsschutzverfahren?
ÄlterHallo und guten Morgen, habe eine dringende Frage. Ein MA im Kündigungsschutzverfahren, er hat das passive Wahlrecht, ist seit Juni 05 von der Arbeit freigestellt, darf er an einer Betriebsversammlung
BR Mitglied wurde gekündigt - Neuwahlen einleiten oder Kündigungsschutzverfahren abwarten?
ÄlterHallo zusammen, folgender Sachverhalt: Wir sind ein 7er Betriebsrat, keine Nachrücker mehr. Jetzt wurde einem BR Mitglied ausserordentlich gekündigt, worauf er natürlich Kündigungsschutzklage einger