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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Wahl - Erfolgsaussichten einer Anfechtung?

E
Ekieh
Nov 2016 bearbeitet

Wie sind die Erfolgsaussichten bei Wahlanfechtung wegen:

  1. unterlassener Info an ausländische Kollegen, die nur ein paar Worte Deutsch sprechen und kaum verstehen?
  2. Stimmzettel nicht alphabetisch gestaltet bei einstufigem Verfahren?
  3. Auszählung der Stimmen durch nur 2 WVs bei 3-köpfigem Gremium?
  4. 145 Stimmen in der Addition der auf die Kandidaten verteilten Stimmen bei einer möglichen Höchstzahl von 141 (47 mal 3 Stimmen) ? Wurde so was schon mal entschieden und veröffentlicht? Ich danke für die Hilfe, da meine Recherchen nicht weitergeführt haben und ich keinen Zugang zu z.B. Fitting habe !
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Community-Antworten (14)

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Frank B.

05.05.2006 um 13:18 Uhr

Die Chancen wären sehr gut, keinen BR zu haben.

Die Frage ist immer, wäre es dadurch zu einem wesentlich anderem Wahlergebnis gekommen.

Zumal bei 47 Wahlberechtigten nur maximal 47 Stimmen auf einen Kandidaten möglich sind!

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Ekieh

05.05.2006 um 13:25 Uhr

Auszählung war öffentlich! Die 2 WVs haben laut ausgezählt: der eine hat vorgelesen, der andere geschrieben! Bei der Bekanntgabe (27 - 24 - 21 Stimmen für die Gewählten; 20 Stimmen für das 1. Ersatzmitglied) fiel auch nichts groß auf! Wenn man aber alle Stimmen zusammenzählt, sinds 145 Stimmen - somit muß ja irgendwo ein Fehler sein! Der WV will nicht noch mal auszählen, wir könnten ja anfechten ...

D
DocPille

05.05.2006 um 13:34 Uhr

Punkt 1 würde schon reichen:

Lt. Fitting 22Auflage §3 WO Rn 12

Wenn die ausländischen AN nicht die erforderlichen Kenntnisse hatten um an der Wahl teil zu nehmen.

E
Ekieh

08.05.2006 um 21:33 Uhr

Nachtrag: Bei Einsicht in die Wahlunterlagen, die frei zugänglich im BR-Büro lagen, also super zu manipulieren waren, zeigte sich, daß bei stichprobenartiger Neuauszählung für 2 Kandidaten falsche Ergebnisse ermittelt worden waren! 18 statt 24 Stimmen, 19 statt 15 Stimmen. Die BR-Zusammensetzung ist also heute ganz anders, als am Wahltag ermittelt! Morgen will der WV erneut öffentlich auszählen, ich trage mich aber weiter mit dem Gedanken der Anfechtung! Zusammengefasst: Auszählung nicht durch den gesamten WV fehlerhafte Auszählung Aufbewahrung der Stimmzettel nicht verschlossen, so daß 1 Woche lang die Möglichkeit zur Manipulation (neue Stimmzettel malen ...) gegeben war Obwohl Kollegen versichern, sie hätten nur 2 Kreuze gemacht, sind in der Wahlakte nur Wahlzettel mit 3 Stimmen ...

F
Fayence

08.05.2006 um 21:47 Uhr

Hallo Heike, anfechten, mit Wenn und Aber! Dann seid Ihr schon zu Dritt! :-)

Und DocPille hat völlig recht, allein Punkt 1 reicht für eine erfolgreiche Wahlanfechtung völlig aus. Und wie bitte schön, ist Deine Bemerkung hinsichtlich der Aufbewahrung der Stimmzettel zu verstehen? Aufbewahrung nach Wahl und Stimmauszählung oder was?

S
s.f.h.

08.05.2006 um 22:46 Uhr

Was ist das denn. Wahlzettel irgendwo eine Woche rumliegen lassen und dann neu auszählen, weil aufgefallen ist, dass es bei der Stimmverteilung Unstimmigkeiten gab? Diese Neuauszählung dürfte auf jeden Fall verboten sein. Wie sich das anhört ist diese Wahl nicht nur ungültig, sondern sogar nichtig.

Wenn ihr die Wahl anfechten wollt, dann solltet ihr euch beeilen, das ist nur innerhalb von 14 Tagen nach der Wahl möglich. Anschließend kann man nur noch die Nichtigkeit feststellen lassen. Der Fall sieht zwar danach aus, als könnte das klappen, aber es wird auf jeden Fall schwieriger.

E
Ekieh

08.05.2006 um 22:58 Uhr

@Fayence Ja, ich meine die Aufbewahrung nach Wahl und Auszählung! Gibt es da keine "Lagerungsvorschriften"? Rein theoretisch hätten 3 BRs und 3WVs die Möglichkeit gehabt, Blanko-Wahlzettel nachzuschieben (würd mich nicht wundern :-(((), da Wahlakte im BRBüro gelagert!

F
Fayence

09.05.2006 um 12:09 Uhr

@ Ekieh Nach Wahl und Auszählung ist die einzige "Lagerungsvorschrift", dass die Stimmzettel mit den Wahlakten aufzubewahren sind.

Halte Dich jetzt aber nicht mit diesen "Nebensächlichkeiten" auf! Such Dir noch 2 KollegInnen und fechte die Wahl an. Mehr zu diesem Thema und Verweise auf Rechtsprechung findest Du in diesem Link.

http://www.bertelsmann-gaebert.de/ordner/aufsaetze/aufsaetze-pdf/wahlanf.pdf

E
Ekieh

09.05.2006 um 12:45 Uhr

Schon angeleiert - Danke Fayence! Ein blödes Gefühl ist`s schon, da ich mit den meisten Stimmen "drin" bin und meine 2 BR-Kollegen mich für die Anfechtung am liebsten würgen würden. Leider waren sie nicht bereit, die Anfechtung mit durchzuziehen. Hoffentlich kann ich sie zu gegebener Zeit überzeugen, den erforderlichen Beschluß zur Vermeidung weiterer betriebsratloser Zeit zu fassen. Dank an alle Ratgeber - wünscht uns Glück!

K
Kölner

09.05.2006 um 12:52 Uhr

Heike @ !kcülG leiv hcuE ehcsnüw hcI

Aber warum hat das was mit Glück zu tun?

E
Ekieh

09.05.2006 um 14:02 Uhr

  • kann man immer gebrauchen; ein guter RA für Arbeitsrecht ist selbstredend wichtiger!
F
Fayence

09.05.2006 um 16:41 Uhr

@ Ekieh

Ich finde es wirklich gut, dass Du diesen Schritt gehst! Vor allem wünsche ich Dir/Euch in der Hinsicht viel Glück, dass die Wahl nur als "Ungültig" beurteilt wird!

Eine Idee, verbunden mit einer schon fast unverschämten Bitte, hätte ich noch! Sowohl in diesem Forum als auch in der großen Welt des WWW sind jede Menge Informationen bzgl. möglicher Anfechtungsgründe zu finden. Nicht fündig geworden bin jedoch bzgl. eines konkreten "Ablaufplanes".

Würdest Du uns vielleicht stichpunktartig, quasi als "Tagebuch einer Wahlanfechtung" auf dem Laufenden halten?

Gruß Fayence

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Ekieh

09.05.2006 um 19:13 Uhr

Gerne! Morgen findet Gespräch mit FA für Arbeitsrecht statt.

F
Fayence

09.05.2006 um 19:47 Uhr

Habe mich über Deine Antwort gefreut und sage schon mal recht herzlichen Dank für Deine Bereitschaft! Davon werden sicherlich sehr viele Nutzer dieses Forums profitieren können.

Gruß Fayence

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