Erstellt am 13.06.2018 um 16:58 Uhr von Kaze
Wenn sie im Wahlverzeichnis aufgeführt sind natürlich... Sie dürfen auch gewählt werden
Erstellt am 13.06.2018 um 17:21 Uhr von celestro
"Wenn sie im Wahlverzeichnis aufgeführt sind natürlich"
und wenn nicht ? .... dann könnten Sie nicht im WV sein ... ;-)))