Betriebsratswahlen 2014: Rechte und Pflichten
Hallo,
anlässlich der diesjährigen Betriebsratswahlen zwischen Anfang März und Ende Mai haben wir uns mit diversen Pflichten und Rechten auf Seiten der Arbeitgeber, aber auch der Arbeitnehmer beschäftigt, die es zu beachten gilt. So ist beispielsweise gesetzlich vorgeschrieben, dass der Arbeitgeber den Wahlvorstand bei der Erstellung der Wählerliste unterstützen muss. Zudem kann eine Wahl als nichtig erklärt werden, findet diese nicht in dem festgelegten Zeitraum statt. Alle wichtigen Informationen haben wir auf dieser Seite zusammengefasst: http://www.kbmlegal.com/aktuelles/pressemitteilungen/artikel/datum/2014/02/18/betriebsratswahlen-verpflichten.html
Gruß Monika
Community-Antworten (3)
19.02.2014 um 14:42 Uhr
Oh wie lustig Frau Korb (ra) hält sich nicht an die regeln und macht Werbung. Ganz schlechter Stil dieser Kanzlei!
Admin: WERBUNG.
19.02.2014 um 14:44 Uhr
In der Wiederholung liegt die Kraft!
19.02.2014 um 15:02 Uhr
das ist nur noch peinlich. sie schwemmt auch andere foren
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