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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Schlüssel für Betriebsratsbüro

P
pehoe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, es hat ja jedes BR-Mitglied das Recht jederzeit Einsicht in alle Akten im BR-Büro zu nehmen. Daraus folgt, dass jedes BR- Mitglied auch einen Schlüssel zum Büro hat. Wenn es aber einen Freigestellten gibt, also das Büro meistens besetzt ist, muss dann eigentlich auch jedes BR- Mitglied einen Schlüssel haben, oder reicht es wenn diese Zugang haben, wenn das Büro durch den Freigestellten besetzt ist?

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Community-Antworten (24)

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BRHexe

26.05.2010 um 12:44 Uhr

@pehoe es sollten schon alle BR-Mitglieder einen Schlüssel zum Büro haben, unabhängig ob eine Freistellung durch ein Mitglied vorliegt. Somit sind die anderen bei ihrer BR-Arbeit im Büro nicht vom freigestellten Mitglied abhängig.

V
Vannelle

26.05.2010 um 13:23 Uhr

Ich halte es für einen Quatsch das jedes BR-Mitglied einen Schlüssel fürs BR-Zimmer hat. Wenn dann mal irgenwas weg kommt ist möglicherweise der BRV der dumme. Bei uns hat der BRV und der stellvertreter und der Schriftführer einen Schlüssel und wenn ein anderes BR-Mitglied irgendwas sehen will, kann er/sie sich bei uns melden.

I
Immie

26.05.2010 um 13:45 Uhr

@Vanelle ...Wenn dann mal irgenwas weg kommt ist möglicherweise der BRV der dumme... Schön das ihr so viel Vertrauen zueinander habt.

...Bei uns hat der BRV und der stellvertreter und der Schriftführer einen Schlüssel und wenn ein anderes BR-Mitglied irgendwas sehen will, kann er/sie sich bei uns melden... Den Zahn würde ich euch so schnell ziehen, das nicht einmal mehr Zeit für eine Narkose wäre.

Warum schreien alle BR`s immer beim Arbeitgeber wegen der Behinderung der BR Arbeit? Und lassen es dann zu, das freigestellte gefühlte Halbgötter dies in Perfektion betreiben?

F
Fliege

26.05.2010 um 14:14 Uhr

@Immie

...ich bin auch ein "gefühlter Halbgott!"

Bitte was kann bei der täglichen BR-Arbeit (vielleicht sogar außerhalb derr regelmäßigen Arbeitszeit, z.B. 2 Uhr nachts) sooo dringend sein, dass jedes BR-Mitglied jederzeit Zugang haben muss/soll/kann? Dies sollte man den einzelnen Gremien überlassen, oder kennst du einen §, welcher das regelt?!? Wenn ein BRV, Stellvertreter und Schriftführer einen Schlüssel besitzt, reicht das vollkommen.

Oder will ein BR-Mitglied außerhalb der Anwesenheit dieser "Bevollmächtigten" ins Büro, um sein Schläfchen auszudehnen, um das BR-Telefon für Auslandsgespräche zu nutzen, oder im Internet die Urlaubsreise buchen zu können????

Auch einem freigestellten gefühlten Halbgott fällt da wirklich nichts mehr ein.

I
Immie

26.05.2010 um 14:30 Uhr

@Fliege Sorry, aber sollte man das gefühlt bei dir vielleicht besser weglassen?

... oder kennst du einen §, welcher das regelt?!?... Schade, das du als Freigestellter das fragen musst...

Wenn ich mal Zeit habe suche ich es gerne für dich raus.

K
Kulum

26.05.2010 um 15:38 Uhr

@fliege

jetzt wirds ja lächerlich, lest mal nochmal das betrvg. alle brm sind erstmal gleich, ob nun freigestellt oder nicht. was gibt dir das recht deine kollegen eizuschränken? wieso hast du mehr recht im büro zu sein als deine kollegen? warum ist dein schlaf im büro schützenswerter als der deiner kollegen? du unterstellst ja diese würden da schlafen? kunden schickt das amt. ich frage mich wie ihr eure stimmen bei der wahl bekommt? ihr begründet den schwachsinn vermutlich auch noch.

V
Vannelle

26.05.2010 um 15:48 Uhr

@Immie @kulum Ich weiß gar nicht was Ihr Euch so aufregt. Es gibt Sprechstunden, Sitzungen da hat jedes BR Mitglied Zeit die Unterlagen anzuschauen die es sehen möchte, wozu dann allen einen Schlüssel geben. Und wenn ich dann sehe wieviele BR-Mitglieder (und das ist nicht nur bei uns so) sich letztendlich wirklich engagieren... Sorry aber die brauchen dann auch keinen Schlüssel. Beispiel: Vor einem halben Jahr neue Kittner gekauft für alle, da liegen heute noch welche verpackt rum aud Desinteresse...

F
Fliege

26.05.2010 um 15:49 Uhr

Immie....schade, dass du keine Zeit hast den § zu nennen = Zeitverschwendung???

kulum...nie gehört. Aber faktenreiche Antwort. Habt ihr was gegen Freigestellte? Meines Wissens gejht dies nur mit BR-Beschluss. Also sollte jedes BR-Gremium die Aufgaben bzw. Schlüsselausgabe regeln wie es will. Und nicht Besserwisser, oder?

B
BRHexe

26.05.2010 um 16:08 Uhr

@Vanelle, Fliege also man kann über seine BR-Kollegen und ihre Einsatzbereitschaft bestimmt trefflich streiten, aber grundsätzlich haben sie nun mal die gleichen Rechte auf Nutzung des BR-Büros wie ein BRV, Stelli, Schriftführer oder Freigestellter. Wenn sie auf dieses Recht verzichten wollen, bitte. Wenn aber nicht, haben andere BR nicht das Recht ihre eigenen Regeln aufzustellen.

V
Vannelle

26.05.2010 um 17:22 Uhr

@BRHexe Ich denke diese Schlüsselgeschichte kann man relativ leicht händeln mit einer Geschäftsordnung. Dort steht dann drin wer fürs Büro einen Schlüssel hat und gut ist. Wenn im Gremium die Mehrheit dafür ist, dann ist gut mit den Schlüsseln. Wie war nochmal der Ausdruck dafür.... ach ja Demokratie

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ridgeback

26.05.2010 um 18:15 Uhr

...das würde ich gerne erleben, per GO, mir den Zutritt zum BR-Büro vorschreiben lassen und das auch nicht mit Mehrheitsbeschluss. Jedes BRM hat das Anrecht auf einen Schlüssel und den freien Zutritt wann es will. Gib einem Deutschen ein Amt oder setz ihm ne Mütze auf, dann...........

T
Tanzbär

26.05.2010 um 18:27 Uhr

Hihi... Freigestellte verbringen den ganzen Tag im BR-Büro, damit andere BRs auch mal reindürfen? Ich würde euch Feuer unterm A*rsch machen, ihr habt noch anderes zu tun, als eure Mitstreiter des Büroschlafs zu verdächtigen. Streit wegen eines Schlüssels, das darf doch nicht wahr sein. Überbetriebsräte? Und wenn einer seinen Fitting noch nicht ausgepackt hat, dann ist das einzig sein Ding!

D
DonJohnson

26.05.2010 um 18:49 Uhr

Vannelle Wenn im Gremium die Mehrheit dafür ist, dann ist gut mit den Schlüsseln. Wie war nochmal der Ausdruck dafür.... ach ja Demokratie Nicht wirklich. Nur weil eine "Abstimmung" kommt, ist es noch lange keine Demokratie - sorry, aber ich kann nciht anders als den anderen zustimmen! JEDEM BRM muß ein Schlüssel ausgehändigt werden... Mal fiktive Darstellung - Drei Schlüssel im Umlauf - einer der Inhaber hat Uhrlaub, einer hat ne andere Schicht und der dritte ist krank. Was nun? Ich weiß, das wird dich nciht beeindrucken - es ist aber absolut dumm, wenn der BR neur einem "erlauchtem Kreis von BRM" gestattet einen Schlüssel zu haben! Sind die so teuer oder warum sollen die BRM 2. Klasse keinen bekommen ;-)

@all Ich finde eine Diskussion über dieses Thema eigentlich ziemlich peinlich - ganz ehrlich!!!

K
Kulum

26.05.2010 um 19:24 Uhr

@donjohnson

aber man kann sich so schön dran hochziehen wenn unsere "halbgötter" ihr tun auch noch mit "argumenten" untermauern :D

I
Immie

26.05.2010 um 22:06 Uhr

@Vannelle Das du jetzt auch noch durch eine GO das BetrVG beugen willst... Erschreckend! Was bringt es, wenn man sein BetrVG brav auspackt, aber es nicht liest?

R
rainerw

26.05.2010 um 22:30 Uhr

Wenn diese Halbgötter dann auch wenigstens den Mumm hätte und an BR Infobrett aushängen würden das sie in ihrem 2 Klassen BR als BRV oder Freigestellte was besseres sind.

V
Vannelle

27.05.2010 um 13:31 Uhr

@all Ok jetzt hab ich ja schön viel um die Ohren bekommen, wegen diesen Schlüsseln von wegen Rechtsbeugung usw. Aber ich lasse mich ja gerne belehren. Es wäre nur schön wenn auch einer das ganze mit dem entsprechenden Paragraphen oder Rechtstext belegen könnte. Ich hab noch keinen wegen der Schlüsselverteilung gefunden aber wie gesagt ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

M
Midnight

27.05.2010 um 13:43 Uhr

@Vannelle Ich bin verwundert über diese Frage. Du bist Freigestellt, du hast dein Buch ausgepackt, warum schaust du nicht rein?

§34 Abs3 BetrVG und das Zauberwort lautet >jederzeit< !

I
Immie

27.05.2010 um 14:00 Uhr

@Vannelle

BAG, Beschluss vom 12. 8. 2009 - 7 ABR 15/ 08 (Lexetius.com/2009,2990)

§ 34 Abs. 3 BetrVG sieht vor, dass die Einsichtnahme "jederzeit" erfolgen kann. Das ist nicht gewährleistet, wenn Betriebsratsmitglieder auf ausgedruckte und abgeheftete Dateien verwiesen werden, die bereits zuvor in elektronischer Form vorliegen und auf elektronischem Weg eingesehen werden können, ihnen der Zugriff zu dieser Zeit aber nicht ermöglicht wird.

Wenn das BAG da schon pingelig wird...was denkst du sagen die zu deinen Schlüsseln?

Die durch das Erstellen von Ausdrucken unvermeidbaren Verzögerungen der Einsichtnahmemöglichkeit, die ua. von den Anwesenheitszeiten der Sekretärin, von der Büroorganisation und dem täglichen Arbeitsanfall abhängen, sind nicht mit dem Sinn und Zweck des Gesetzes in Einklang zu bringen. § 34 Abs. 3 BetrVG soll sicherstellen, dass sich jedes Betriebsratsmitglied ohne zeitliche Verzögerung über die Vorgänge im Betriebsrat informieren kann (vgl. BT-Drucks. VI/ 2729 S. 23).

Jetzt wird es mit den Schlüsseln noch enger.

Durch den damit zum Ausdruck gebrachten Grundsatz der gleichen Informationsmöglichkeiten will das Gesetz ausschließen, dass Mitglieder aufgrund ihres Status oder aufgrund übertragener Sonderaufgaben (zB als Vorsitzender oder dessen Stellvertreter, als Ausschussmitglied, Systemadministrator oder aufgrund einer Freistellung) gegenüber Betriebsratsmitgliedern ohne besondere Funktionen über einen Informationsvorsprung verfügen. Deshalb ordnet das Gesetz ausdrücklich an, dass sich alle Betriebsratsmitglieder selbst dann einen Überblick über die Gesamttätigkeit des Betriebsrats verschaffen können, wenn der Betriebsrat von der Möglichkeit der Delegation von Aufgaben auf Ausschüsse Gebrauch macht. Es liegt in der Natur der Sache, dass Mitglieder, die nach § 38 BetrVG von ihrer beruflichen Tätigkeit freigestellt sind, durch die Kontinuität ihrer Arbeit im Betriebsrat regelmäßig über ein aktuelleres Wissen der betriebsratsrelevanten Themen verfügen. Umso deutlicher wird der Zweck des § 34 Abs. 3 BetrVG, dass alle übrigen Mitglieder des Betriebsrats zumindest die Möglichkeit haben müssen, sich "jederzeit" zu informieren.

Und jetzt ist Schluss mit lustig. Was mich wirklich wundert ist... Du hast Zeit, in deiner Freistellung hier zu diskutieren... Du hast aber keine Zeit dich erst mal zu informieren. Falls du das Interesse aufbringst und vor allem die Zeit dieses Urteil mal in Gänze zu lesen, findest du es hier...

http://lexetius.com/2009,2990

V
Vannelle

27.05.2010 um 15:08 Uhr

@Immie Prima wieder was dazu gelernt! Danke schön

"Du hast Zeit, in deiner Freistellung hier zu diskutieren" Ich wüßte nicht wann ich behauptet habe freigestellt zu sein!! Bin ich nicht aber trotzdem Danke

P
pehoe

27.05.2010 um 17:00 Uhr

@all, das war eine interessante Diskussion. Danke für die vielen Meinungen. Ich schließe mich der Hauptmeinung an und jedes neue Betriebsratsmitglied bekommt einen Schlüssel, so wie es schon im alten Betriebsrat üblich war.

R
rainerw

27.05.2010 um 18:56 Uhr

Auch Ich fande das dies eine Ganz interessante Diskusion war. Nicht aber alleine wegen dem Thema Schlüssel für alle BRM´s. Intressant war für mich festzustellen das einige das, das sie von ihrem AG verlangen letztendlich selber so durchführen. Da ist ein Betriebsrat, oder besser gesagt eine oder mehrere Personen daraus , der Meinung eine Angelegenheit auf eine bestimmte Art und Weise durchzuführen. Diese Art und Weise wird kund getan und wenn jemand das Gegenteil behauptet wird einfach gesagt: dann Beweis es mir Anhand von § oder Urteilen. Interessante Erkenntnis oder nicht?

D
DonJohnson

27.05.2010 um 19:00 Uhr

rainer Dem kann ich nur voll und ganz beipflichten.

Interessant ist auch so manche Arbeitsweise von KollegenInnen in anderen Gremien ("habe nichts von einem Schlüssel gefunden")

Und am spannensten finde ich was wir alle geschrieben hätten, wenn ein ähnliches Ding ein AG gepostet hätte.

Selbstverständlich (und für alle einsehbar) wäre das Behinderung der BR Arbeit... ;-)))

Tja, manchmal sollte man wirklich viel viel öfters in den Spiegel gucken ;-)))

I
Immie

27.05.2010 um 19:12 Uhr

@Vannelle Sorry da habe ich wohl etwas durcheinandergewürfelt.

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