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Dienstreise länger als 3 Monate. Stehen ihm noch Reisekosten zu?

P
pclaussen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo , ein Mitarbeiter arbeitet länger als 3 Monate beim Kunden ( Kiel ). Sein Dienstort ist Hamburg. Bekommt er nach den 3 Monaten noch Reisekosten ? Wenn ja in welcher Höhe und zählt die Reisezeit wenn sie länger ist als zum Dienstort danach noch als Arbeitszeit oder ist es eine stille Versetzung. Könnt ihr mir helfen,ich bin gerade zum Vorsitzenden gewählt worden und habe gleich diese Aufgabe bekommen. Vielen Dank im voraus.

Mit freundlichen Gruß aus Hamburg

Peter Claußen

3.36301

Community-Antworten (1)

V
viktor

05.05.2006 um 10:51 Uhr

Ich denke, hier kann man möglicher Weise tatsächlich von Versetzung ausgehen. Das kommt auf den Arbeitsvertrag und die dort definierte Tätigkeit an - sprich, man den Vertrag so auslegen kann, dass Tätigkeiten an einem anderen Ort nicht Regelfall der Arbeit ist (kurz und knapp ausgedrückt).

Die Frage der Reisekosten ist dann eine andere. Entstehen dem Arbeitnehmer in Folge des Arbeitsauftrages kosten, hat der AG sie zu bezahlen. Gibt es bei Euch eine Reiserichtlinie? Im Übrigen kommt es auch hier auf das Detail an. Insbesondere auch, ob zwischen AG und AN bei der Arbeitsanweisung absprachen zu diesem Punkt stattfanden.

Meine Grundannahme als BR wäre: Versetzung ja - wenn Reisetätigkeit nicht Gegenstand der Stelle ist. Also Beteiligung des BR nach § 99 BetrVG. Reisezeit ist Arbeitszeit (er fährt mit dem Auto?). Die Höchstarbeitszeitgrenze von 10 Stunden wäre zu beachten. Reisekosten sind zu erstatten.

Mit dieser Annahme würde ich den AG ansprechen und den Anspruch nach umfassender Information einfordern. Er möge darlegen, was es mit der Tätigkeit des Kollegen in Kiel im Detail auf sich hat.

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