Erstellt am 04.05.2006 um 19:43 Uhr von BMW
Hallo BRWL
Meiner Meinung nach gibt es noch nichts in Deutschland darüber!
In Speditionen ist das schon der Alltag.
In der Schweiz gibt es schon mehr darüber.
http://www.nzz.ch/2004/08/20/il/newzzDY3ZL21Y-12.html;jsessionid=01AC1AC4B527E34E926FBBA1B4F46280
Nur am Rande bemerkt man kann sich nicht ganz gegen diese Maßnahme
stellen denn der AG kann mit entsprechenden Argumenten Wirtschaftlichkeit usw. kommen !
Ihr solltet euren AG darauf hinweisen dass die Maßnahme
lt. BetrVG § 87 Mitbestimmungspflichtig ist.
Macht ihm klar das er sich mit euch an den Tisch setzen muß um eine BV zu verhandeln.
Gruß BMW
Ansonsten Einigungsstelle!
Erstellt am 04.05.2006 um 20:12 Uhr von sh_9260
Es ist au jedenfall Mitbestimmungspflichtig
§87(1)6
Erstellt am 05.05.2006 um 15:57 Uhr von Z.Ickig
Die GPS-Überwachung während der Freizeit, in der die Arbeitnehmer den PKW privat nutzen dürfen, wäre wohl auch wegen eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht rechtswidrig.