Arbeitsüberwachung Aussendienstmitarbeiter - was ist mit der Mitbestimmung des BR?
Ausendienstmitarbeiter werden über GPS überwacht.Geschäftsleitung hat BR darüber weder mitbestimmen lassen noch informiert. Vermutlich werden weitere Mitarbeiter überwacht. werden auser §90,2 Betr.Verf.Gesetz auch privatrechtliche Gesetze missachtet? wo finde ich was??? PKW dürfen auch privat genutzt werden.
Community-Antworten (3)
04.05.2006 um 21:43 Uhr
Hallo BRWL Meiner Meinung nach gibt es noch nichts in Deutschland darüber! In Speditionen ist das schon der Alltag. In der Schweiz gibt es schon mehr darüber.
http://www.nzz.ch/2004/08/20/il/newzzDY3ZL21Y-12.html;jsessionid=01AC1AC4B527E34E926FBBA1B4F46280
Nur am Rande bemerkt man kann sich nicht ganz gegen diese Maßnahme stellen denn der AG kann mit entsprechenden Argumenten Wirtschaftlichkeit usw. kommen !
Ihr solltet euren AG darauf hinweisen dass die Maßnahme lt. BetrVG § 87 Mitbestimmungspflichtig ist.
Macht ihm klar das er sich mit euch an den Tisch setzen muß um eine BV zu verhandeln. Gruß BMW Ansonsten Einigungsstelle!
04.05.2006 um 22:12 Uhr
Es ist au jedenfall Mitbestimmungspflichtig §87(1)6
05.05.2006 um 17:57 Uhr
Die GPS-Überwachung während der Freizeit, in der die Arbeitnehmer den PKW privat nutzen dürfen, wäre wohl auch wegen eines Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht rechtswidrig.
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