Erstellt am 04.05.2006 um 14:56 Uhr von merlin
Laut BAG sind Altersteilzeitler, die sich in der Freistellungsphase (beim Blockmodell) befinden weder wählbar noch wahlberechtigt, da sie dann nicht mehr in den Betrieb eingegliedert sind.
Such mal ein bißchen mit der Suchfunktion, dieses Thema wurde schon mehrfach hier diskutiert
Erstellt am 04.05.2006 um 16:23 Uhr von jenny1970
Und was ist wenn die Wahlen schon gelaufen sind?
Mangels Unwissenheit wußte das keiner im Betrieb.
Hätte man vor der Wahl darauf hinweisen müssen???
Erstellt am 04.05.2006 um 16:31 Uhr von w-j-l
Dann sind sie anfechtbar, aber das geht ja (mit Fristablauf) vorüber.......