Hallo,

im letzten Jahr hat der Mitarbeiter einen Antrag auf Gleichstellung gestellt. Der Arbeitgeber wurde vom Amt darüber informiert und befragt.

Nun möchte der Arbeitgeber den Bescheid in Kopie erhalten.

Unabhängig davon, ob nichts dagegen spricht, aber ist der Mitarbeiter verpflichtet, den Bescheid in Kopie dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen? Wenn nicht, muss der Mitarbeiter dem Arbeitgeber überhaupt das Ergebnis mitteilen? (Der Antrag wurde seinerzeit abgelehnt)