Pflicht, Bescheid Gleichstellungsantrag auszuhändigen
Hallo,
im letzten Jahr hat der Mitarbeiter einen Antrag auf Gleichstellung gestellt. Der Arbeitgeber wurde vom Amt darüber informiert und befragt.
Nun möchte der Arbeitgeber den Bescheid in Kopie erhalten.
Unabhängig davon, ob nichts dagegen spricht, aber ist der Mitarbeiter verpflichtet, den Bescheid in Kopie dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen? Wenn nicht, muss der Mitarbeiter dem Arbeitgeber überhaupt das Ergebnis mitteilen? (Der Antrag wurde seinerzeit abgelehnt)
Community-Antworten (5)
13.06.2018 um 13:07 Uhr
wüßte nicht, warum man in der Pflicht sein sollte, daß auszuhändigen. Wobei sich der AG schon denken kann, daß die Sache wohl negativ war, wenn man nicht einmal das Ergebnis mitteilt.
13.06.2018 um 15:10 Uhr
Dreh die Frage mal um. Ist der Arbeitgeber verpflichtet einem Mitarbeiter nur auf dessen Aussage hin Rechte einzuräumen? Das eine was man will das andere was man muss.
13.06.2018 um 17:29 Uhr
Dies geht den AG hier absolut nichts an.IHM wurde nichts beschieden!
Im Antragsformular steht zwar das neben SBV & BR auch der AG befragt werde. Falsch ist mittlerweile nach mehreren Gerichtsurteilen hierbei aber, das man die Befragung des AG` nicht ablehnen darf weil dadurch der Antrag wegen mangelnder Mitarbeit. Man darf ! Steht leider weiterhin dort und viele SBV/BR wissen dies nicht.
Im positiv beschiedenen Fall wäre es auch im Interesse des Antragstellers das der AG Kenntnis hat, besserer Kündigungsschutz durch Einbindung des Integrationsamtes,mehr Möglichkeiten bei Arbeitsplatzausstattung/ Hilfsmittel etc.
15.06.2018 um 17:39 Uhr
SBV Franksbvfrankfrankgu@t-online.deHallo ickederdicke, Kannst du mal den Satz mit der Befragung des Arbeitgebers über arbeiten! Irgendwie steige ich als blinder Mensch, der sich das vorlesen lassen muss, nicht durch!!
15.06.2018 um 17:44 Uhr
Da helfen auch Adleraugen nicht!
Ich kann auch nur zwei völlig unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten erahnen.
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