Erstellt am 13.06.2018 um 11:07 Uhr von celestro
wüßte nicht, warum man in der Pflicht sein sollte, daß auszuhändigen. Wobei sich der AG schon denken kann, daß die Sache wohl negativ war, wenn man nicht einmal das Ergebnis mitteilt.
Erstellt am 13.06.2018 um 13:10 Uhr von BRHamburg
Dreh die Frage mal um. Ist der Arbeitgeber verpflichtet einem Mitarbeiter nur auf dessen Aussage hin Rechte einzuräumen? Das eine was man will das andere was man muss.
Erstellt am 13.06.2018 um 15:29 Uhr von ickederdicke
Dies geht den AG hier absolut nichts an.IHM wurde nichts beschieden!
Im Antragsformular steht zwar das neben SBV & BR auch der AG befragt werde.
Falsch ist mittlerweile nach mehreren Gerichtsurteilen hierbei aber, das man die Befragung des AG` nicht ablehnen darf weil dadurch der Antrag wegen mangelnder Mitarbeit. Man darf !
Steht leider weiterhin dort und viele SBV/BR wissen dies nicht.
Im positiv beschiedenen Fall wäre es auch im Interesse des Antragstellers das der AG Kenntnis hat, besserer Kündigungsschutz durch Einbindung des Integrationsamtes,mehr Möglichkeiten bei Arbeitsplatzausstattung/ Hilfsmittel etc.
Erstellt am 15.06.2018 um 15:39 Uhr von SBV Frank
SBV Franksbvfrankfrankgu@t-online.deHallo ickederdicke,
Kannst du mal den Satz mit der Befragung des Arbeitgebers über arbeiten!
Irgendwie steige ich als blinder Mensch, der sich das vorlesen lassen muss, nicht durch!!
Erstellt am 15.06.2018 um 15:44 Uhr von Pjöööng
Da helfen auch Adleraugen nicht!
Ich kann auch nur zwei völlig unterschiedliche Interpretationsmöglichkeiten erahnen.