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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Frage zum BetrVg bzgl §14 Wahlvorschlag - sind auch Mehrfach-Stützunterschriften möglich?

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thomas_a
Nov 2016 bearbeitet

frage zum betrvg bzgl §14 wahlvorschlag:

"jeder wahlvorschlag...muss... von mindestens einem zwanzigstel... unterzeichnet sein"

heisst das, dass jeder mitarbeiter nur EINMAL eine unterstuetzerunterschrift leisten kann, oder auch mehrfach???

3.03705

Community-Antworten (5)

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viktor

04.05.2006 um 12:06 Uhr

Jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben. Dieser Wahlvorschlag kann natürlich mehrere Kandidaten enthalten (Wahlvorschlagsliste). Die Untgerschrift gilt dann für die gesamte Liste.

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Rollie

04.05.2006 um 12:08 Uhr

Das heißt, das der Wahlvorschlag von mindestens 5 % der Wahlberechtigten unterschrieben werden muß. Das hat daher mal gar nichts damit zu tun, wieviele Unterschriften ein Mitarbeiter leisten darf, das wäre daher eine unabhängige Frage (ich müßte aber selber nachschauen, ob es zulässig ist, das ein Wahlberechtigter seine Unterschrift auf mehreren Wahlvorschlägen machen darf)

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thomas_a

04.05.2006 um 12:17 Uhr

@viktor: Jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer darf nur einen Wahlvorschlag unterschreiben

schoen und gut - kannst du das bitte anhand des gesetzestextes mal belegen??

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viktor

04.05.2006 um 12:39 Uhr

§ 6 WO zum BetrVG

bitte auch dazugehörende Kommentare lesen.

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thomas_a

04.05.2006 um 12:46 Uhr

DANKE !!! das ist doch mal ne klare aussage... :)

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