Erstellt am 04.05.2006 um 09:32 Uhr von Benno_BRB
Moins!
Mauscheleien sind beweispflichtig!
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Wer nichts weiss muss alles glauben und wer lesen kann ist klar im Vorteil!
(WO und BertVG und dieses Forum hier bieten mannigfaltige Wissensbereciherungen!)
Welcher Termin? Wieso eine Stunde davor? Welches Eingrefen und welche Chance dazu?
Zeit rennt im Allgemeinen und läuft nicht! ;-)
Benno
Erstellt am 04.05.2006 um 09:57 Uhr von Heini
--Wir sind Ratlos und die Zeit läuft uns davon !!!!!!!!!--
Selbst eine Liste erstellen, sich in den BR wählen lassen und den Mauschlern und Dummen dann zeigen wie es richtig gemacht wird.
Erstellt am 04.05.2006 um 10:03 Uhr von viktor
wer zum BR kandidiert, sollte selbst wissen was er tut und sich entsprechend informieren. Wie im richtigen Leben bietet auch das Wahlverfahren des Betriebsrats genügend Spielwiesen für Wahltaktierer.
Da wirken manche Kniffe als Gemauschel und sind doch von der Wahlordnung gedeckt.
Erstellt am 04.05.2006 um 10:15 Uhr von vespe
Hey Leute,
die Abgabefrist für Listen war abgelaufen.Das war ja ein Teil des Gemauschels............
Ich will selbst nicht in den BR, aber wir wollen uns auch nicht verarschen lassen.Ich helfe hiermit einer Kandidatin, die kein Internet hat!!
-Unwissenheit schützt vor Strafe nicht !!
Die Wähler sind unwissend und ihnen wurden keine Infos gegeben.
Wir möchten eingreifen, da die ganze Vorbereitung unter drei Leuten besprochen wurde und vorher keiner wußte, daß es eine Listenwahl geben wird.
Alle gingen von Personenwahl aus und schon war es zu spät etwas zu tun....
Wie könnten wir jetzt noch eine Liste erstellen, wenn die Zeit abgelaufen ist!!!
Bei Abgabetermin wurde schnell unter der Hand durch den WV noch eine Liste gemacht, aber sonst wußte niemand was läuft !!!!
Erstellt am 04.05.2006 um 10:29 Uhr von Olaf0412
Ähm... jetzt kann ich nicht mehr folgen: Wurden die Listen 'eine Stunde vor Termin' eingereicht, oder war die Abgabefrist abgelaufen? Was denn jetzt?
Wer sind diese 3 Leute, unter denen 'die Vorbereitung besprochen' wurde? Der Wahlvorstand? Die Bewerber auf der Liste?
Selbst wenn nur 30 Sekunden vor Ablauf der Frist überraschend doch noch eine weitere Liste eingereicht werden würde, wäre das völlig legal und vom Betriebsverfassungsgesetz & Wahlordnung gedeckt. Solange die Liste vom Wahlvorstand als gültig anerkannt wurde, kann man nicht dagegen vorgehen.
Erstellt am 04.05.2006 um 11:40 Uhr von Benno_BRB
Es gibt keine Handhabe gegen eine "Listenwahl"! Die ist eigentlich vorgeschrieben. Nur wenn nur eine Liste eigereicht wird, dann muss eine Personenwahl durchgeführt werden.
Kurz vor Peng eine eigene Liste aus der Schublade ziehen ist nichts ungewöhnliches und auch nicht gesetzeswidrig. Schon gar nicht anstößig! Eher Dein Wissen darum wann diese Liste beim WV eingegangen ist!
Im Wahlausschreiben, welches zwingend vorgeschrieben ist, steht auch alles drin, was für Eure Wahl wichtig ist. Alles andere, was Ihr wissen müsst und wollt ist in Eigenverantwortung zu beziehen!
Deshalb gibt es z.B. dieses geniale Forum hier!
Wenn ihr auf Perönlichkeitswahl hofft und enttäuscht seid, dann ist es einzig Eure Trauer, nicht die des WV und auch nicht die der Belegschaft oder des AG oder des Gesetzgebers.
Der WV ist auch nicht verpflichtet oder/und berechtigt sich über die Anzahl oder die Zusammensetzung der eingegangenen Wahlvorschläge zu äussern! Lediglich wenn kein gültiger Wahlvorschlag fristgerecht eingegangen ist, gibt das Gesetz die weitere Verfahrensweise vor!
In so fern ....
Hand!
Benno
Erstellt am 04.05.2006 um 11:51 Uhr von vespe
Also jetzt konkret,
die Vorbereitung wurde vom WV besprochen, wobei 2 davon auf der 2ten Liste stehen.
der BR wollte eine Personenwahl umgehen, dachte wenn er erst kurz vor Ablauf auf Listenwahl ändert, fällt die Aufstellung der anderen Bewerber weg und es gibt automatisch doch eine Personenwahl auf der aber nur noch die Leute von der alten Betriebsratsliste stehen.
Also hätte die Konkurrenz den kürzeren gezogen.
Da so schnell keiner informiert wurde, gab es nur "eine neue"zusätzliche Liste : 2 Leute vom WV und dann anschließend die anderen, die vorgeschlagen wurden.
Somit haben die meisten Bewerber, die aus Überzeugung in den BR wollten, keine Chance mehr.
Im alten BR sind mehr Leute wegen dem Kündigungsschutz als aus Überzeugung, die machen sich sogar über ihre Kollegen lustig,
deshalb waren wir ja froh, daß endlich Neuwahlen anstehen.
Daß die so tricksen können, unverschämt.
Ich weiß,es ist verwirrend, aber wir empfinden das als Manipulation, die doch hoffentlich nicht iO ist.
Erstellt am 04.05.2006 um 12:00 Uhr von vespe
Hallo Benno,
warum wird Frau eigentlich angegriffen ???
Ich bin Ersatzmitglied des WV und wurde bis heute nicht einbezogen in irgendwelche Aktivitäten.
Ich will auch mit diesen Leuten nicht im gleichen Atemzug genannt werden.
Wenn ich vorher gewußt hätte, was das für Menschen sind, wäre ich nie dazu bereit gewesen.
Bei uns im Betrieb läuft ein Kampf um Kündigungsschutz zwischen 2 Parteien und keine Wahl für bessere Arbeitsbedingungen.
Wenn ich alles selber wüßte, hätte ich Euch nicht um Hilfe gebeten.
Außerdem wird gerade die Belegschaft hinters Licht geführt, denn die haben keine Ahnung von dem, was da abläuft.....
Erstellt am 04.05.2006 um 12:37 Uhr von p.g.
Hallo Vespe,
ich gehe davon aus, dass das Wahlauschreiben korrekt war.
Wenn jemand eine Liste kurz vor Ende beim WV abgibt, ist das vollkommen in Ordnung. Bei einer Listenwahl kann man nie darauf vertrauen, dass nur eine liste eingereicht wird. Euer Betriebsrat hat zu der ganzen Wahl überhaupt nichts zu melden. Das ist einzig Sache des WV. Wenn jetzt das große Geheule losgeht, haben das die MA selbst verschuldet die einfach nur gepennt haben. Es ist auch vollkommen i. O. wenn sich der Wahlvorstand selbst auf eine Liste setzt.
MfG
Peter
Erstellt am 04.05.2006 um 12:44 Uhr von Benno_BRB
Liebe Vespe!
Ich greife weder Dich noch sonst jemanden an. Dies liegt mir fern!
Als Ersatzmitglied wirst Du nur "gebraucht", wenn ein "ordentliches" Mitglied des WV verhindert ist, sein Mandat wahrzunehmen.
Wozu wärest Du nicht bereit gewesen? Bist Du etwa auf der Liste mit den beiden WV-Mitgliedern?
Es ist nun an Euch, die Ihr eine Veränderung der Arbeitsweise und eine Verbesserung des Gremiums wollt eine Wahlwerbung für Euch durchzuführen, die gearde solche Machenschaften wie Kündigungschutz usw. aufdecken. Zu beachten wäre da noch, diese Vermutung liegt nahe, wenn man Deine Antwort 26738 liest, dass die "Neu-Listen-Kandidaten" auch nur auf einer Liste stehen. Kein Kandidat darf auf mehr als einer Vorschlagsliste kandidieren. Ebenso darf jeder Wahlberechtigte nur eine Stützerunterschrift leisten.
Wie am Ende gewählt wird ist allerdings noch offen!
Ansonsten - mit den Informationen, die Du uns lieferst - ist "diese Art von Manipulation" nicht unüblich und auch vom Gesetzgeber her nicht sanktioniert!
Wenn aber der BR und somit sogar WV-Mitglieder keine Ahnung davon haben, was sie tun (Verdacht drängt sich ja auf), wird es wohl den einen oder anderen klitzekleinen Fehler geben, der die Wahl anfechtbar macht.
Wir lassen uns mal überraschen!
Was ist denn mit dem Wahlausschreiben, darauf hast Du noch gar nicht reagiert!?
Benno