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BRV in Not angeblich heikle Seiten im Internet während der Arbeitszeit besucht - Wie kann man herausfinden, ob da was manipuliert wurde?

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Fuxx
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen Frisch aus dem Urlaub und gleich wieder eine heikle Angelegenheit. Ein Freund, BRV aus einem anderen Betrieb soll fristlos gekündigt werden. Ihm wird zur Last gelegt, "verbotene heikle Seiten" mit jungen Mädchen im Internet während der Arbeitszeit besucht zu haben. Ein Verlaufsprotokoll wurde vorgelegt. Er bestreitet das aber, und ich glaube ihm, kenne ihn schon lange genug. Frage: Ist es möglich, das Verlaufsprotokoll zu "schönen"? Ich meine, wenn das so wäre, könnte ein AG das auch mit anderen BR machen. Wie kann man herausfinden, ob da was manipuliert wurde?

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Community-Antworten (10)

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Nemeth

12.01.2009 um 14:11 Uhr

@Fuxx

Mal eine Rückfrage: Kann denn jemand Anders Zugang zu diesem PC gehabt haben, oder ist es ein nur für den BRV passwortgeschützter PC?

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Fuxx

12.01.2009 um 14:40 Uhr

Nemeth Genau weiss ich das nicht, aber ich gehe davon aus, das nur der BRV und Stelli Zugang haben.

N
Nemeth

12.01.2009 um 14:58 Uhr

@Fuxx

es ist doch so, dass wenn mehr als Einer Zugang zum PC hat, es normalerweise gar nicht nachweisbar ist, wer dort auf den Seiten gesurft hat. Es sei denn der Admin weiß genau die Uhrzeiten, wann, wer sich einegloggt hat. Und das kann ja wohl nicht sein. Also bereits bei 2 Usern kann man den Beweis gar nicht führen. Dein Freund sollte mit allen Details umgehend zum Anwalt. Ich glaube da hat er ganz gute Karten, wenn die Situation so ist.

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Joachim_N

12.01.2009 um 15:11 Uhr

Kann man eine Datei editieren? Wenn Ja, dann kann man auch das Protokoll verändern.

Hier die Anleitung von einem Admin. Man nehme einen beliebigen anderen Rechner im selben Netzwerk und rufe von dort die entsprechenden Seiten auf. Danch ändere man lediglich die IP Adressen im Protokoll des Proxy Servers. Alles was man braucht ist das Adminpasswort.

Gruss Joachim

D
DonJohnson

12.01.2009 um 15:15 Uhr

Mal nebenbei eine Frage von mir: Wieso kann der AG den Verlauf ansehen - wenn ich es richtig verstanden habe, ist es der PC des Gremiums. Gibt es eine BV darüber? Schon merkwürdig wie der AG an solche Informationen kommt. Wenn die Beschaffung nciht legal war (wovon ich momentan ausgehe) sind die Beweise eh nciht rechtskräftig - können also nciht verwendet werden...

W
Waschbär

12.01.2009 um 15:24 Uhr

@Fuxx, möglich ist alles. Aber die frage ist "lohnt der aufwand" ?

Die frage ist hat der Ag diese Seiten denn auch gleich der Polizei gemeldet nee hat er aber nun ein problem.

Was hat er denn mit dem AN gemacht in den Bezahlten Urlaub gesendet?

Welche Beweise hat der AG?? du sprichts ja vom Verdacht.... Habt ihr keine BV ?? Wo bitte ist euer Schutzprogramm das solche Seiten zu sperren hat ?????

Ob der Ag nun solche Seiten auslesen kann oder ob er den Tipp vom Admin bekam der das als Fehlermeldung hatte ... ist auch nicht unwichtig. Diese Protokolle werden oft ausgelesen, wenn es zu Fehlern kam und dann nun ja ist es wohl legetim zu fragen was da so in der AZ getrieben wird.

Wieso haben den da Zwei zugang ??? Habt ihr keine Passwort bezogenen zugänge ... Dann könnte es ja sogar ein Organisationverschulden sein.

Also ich brauchte um etwas zu raten oder eine Dendenz zu geben welche Schritte besser wären mehr INFOS .....

DBBB
Der Bibber Biber Betriebsrat

12.01.2009 um 15:54 Uhr

@waschbär lerne immer nur das richtige und dann auch von den profis.

http://www.internetworld.de/old/article/Preisgruppe2/02-10-058-060-LernenvonderSex-Site.pdf

F
Fuxx

12.01.2009 um 16:10 Uhr

@all Vielen Dank für eure Antworten. Leider weiss ich nicht mehr Details. Ich habe meinem Freund auch geraten, zum Anwalt zu gehen. Er ist im Moment so fertig, dass er krank ist. waschbär, dass der AG das nicht der Polizei gemeldet hat, zeigt mir auch, dass da etwas nicht ganz koscher ist. Also, Danke an alle.

W
Waschbär

12.01.2009 um 16:23 Uhr

@Fuxx

stimmt, so sauber ist die sache nicht, ich habe da grade etwas gefunden, das passt zwar nicht wie die faust aus Auge aber könnte ggf. den rückenstärken. Ich sende das dir mal via Benachritigung alla WAF kasten .-))

K
Kölner

12.01.2009 um 22:22 Uhr

@Fuxx Wenn der AG in so einer Sache nicht zur Polizei geht, kann das Dein 'Freund' ja machen...

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