Erstellt am 04.05.2006 um 06:50 Uhr von Werner
Hallo Micha,
ich habe mich mit unserer Gewerkschaft zusammengesetzt.
Die haben meist Vorschläge zu einer GO, die man dann nur noch auf die eigenen Bedürfnisse zurechtschneiden muß.
Erstellt am 04.05.2006 um 07:19 Uhr von Kölner
Eine GO ist zumeist nicht sinnig und überflüssig. Für kleinere Gremien gilt dies umso mehr.
Erstellt am 04.05.2006 um 07:20 Uhr von p.g.
Hier findest Du ein Muster zur GO:
http://www.betriebsrat.com
Erstellt am 04.05.2006 um 07:29 Uhr von Tom
@Koelner:
Wieso? Engt eine GO zu sehr ein, oder welche Umstände/ Erfahrungen liegen der Antwort zugrunde?
(- ... wollten eigentlich in der nächsten Sitzung GO beschließen!)
Danke!
Erstellt am 04.05.2006 um 07:35 Uhr von Kölner
Im Gesetz ist doch fast alles geregelt, was zu regeln ist.
Die zwei, drei offenen Fragen (Vertretungsregeln der Vertretung) sind m.E. ohne grosses Bohei in einem Protokoll festzuhalten. Eine GO ist zuallererst für größere Gremien (ich meine frühestens ab 9 BRM) nötig.
Und wenn Ihr wirklich, ich meine so ganz echt und gefühlsmäßig überzeugt eine GO unbedingt haben wollt, dann strickt Ihr Euch am besten irgendwann eine selbst - nie kopieren! Sie ist häufig das Papier nicht wert.
Erstellt am 04.05.2006 um 09:06 Uhr von musi
Bin auch aus Erfahrung der Ansicht eine GO ist nicht verkehrt, da auch der AG eine Kopie davon erhalten sollte. So weiß er zum Beispiel, wann die - wenn regelmäßig - Sitzungen stattfinden, wann das ist und man muß nicht ständig den AG informieren. Auch die Reihenfolge, wenn es darum geht wer soll in welcher Reihenfolge informiert werden, wenn der BR Vorsitzende nicht anwesend ist.
Erstellt am 04.05.2006 um 10:40 Uhr von Micha
Was sollte ich noch beachten bzw. in der ersten Sitzung machen. Z. B Belehrung über die Schweigepflicht, öä.
Erstellt am 04.05.2006 um 11:15 Uhr von Tom
Es liegt mir fern, Deinen Stil zu kritisieren, aber - Belehrungen kommen meist nicht so gut; das Thema anzusprechen ist aber sicher nicht falsch; laß die Sitzung doch mal auf Dich zukommen! Informationsbedarf, Wünsche und Erwartungen werden schnell klar ...
Viel Erfolg und: In der Ruhe liegt die Kraft!
Erstellt am 04.05.2006 um 13:30 Uhr von P. Manent
Eine Geschäftsordnung sollte zumindest in sich widerspruchsfrei sein, insofern ein denkbar schlechtes Beispiel!
Gruß Peer
Erstellt am 04.05.2006 um 13:58 Uhr von w-j-l
Neben der geschätzten Antwort vom Kölner bin ich sehr wohl der Ansicht, dass man (alleine der besseren und zusammengefaßten Lesbarkeit wegen) regelbare Punkte und (wiederholter) Gesetzestexte in einer GO zusammenfassen kann.