Erste Betriebsratssitzung - was muss ich als BRV dabei beachten?
Wir haben einen neuen BR. Was muß ich als BRV alles beachten bei der ersten Sitzung. Muß ich dem BR eine Geschäftsordnung oä vorlegen. Wenn ja, woher kann ich soetwas beziehen. Bin für jeden Tip dankbar.
Community-Antworten (10)
04.05.2006 um 08:50 Uhr
Hallo Micha, ich habe mich mit unserer Gewerkschaft zusammengesetzt. Die haben meist Vorschläge zu einer GO, die man dann nur noch auf die eigenen Bedürfnisse zurechtschneiden muß.
04.05.2006 um 09:19 Uhr
Eine GO ist zumeist nicht sinnig und überflüssig. Für kleinere Gremien gilt dies umso mehr.
04.05.2006 um 09:20 Uhr
Hier findest Du ein Muster zur GO:
04.05.2006 um 09:29 Uhr
@Koelner: Wieso? Engt eine GO zu sehr ein, oder welche Umstände/ Erfahrungen liegen der Antwort zugrunde? (- ... wollten eigentlich in der nächsten Sitzung GO beschließen!) Danke!
04.05.2006 um 09:35 Uhr
Im Gesetz ist doch fast alles geregelt, was zu regeln ist. Die zwei, drei offenen Fragen (Vertretungsregeln der Vertretung) sind m.E. ohne grosses Bohei in einem Protokoll festzuhalten. Eine GO ist zuallererst für größere Gremien (ich meine frühestens ab 9 BRM) nötig.
Und wenn Ihr wirklich, ich meine so ganz echt und gefühlsmäßig überzeugt eine GO unbedingt haben wollt, dann strickt Ihr Euch am besten irgendwann eine selbst - nie kopieren! Sie ist häufig das Papier nicht wert.
04.05.2006 um 11:06 Uhr
Bin auch aus Erfahrung der Ansicht eine GO ist nicht verkehrt, da auch der AG eine Kopie davon erhalten sollte. So weiß er zum Beispiel, wann die - wenn regelmäßig - Sitzungen stattfinden, wann das ist und man muß nicht ständig den AG informieren. Auch die Reihenfolge, wenn es darum geht wer soll in welcher Reihenfolge informiert werden, wenn der BR Vorsitzende nicht anwesend ist.
04.05.2006 um 12:40 Uhr
Was sollte ich noch beachten bzw. in der ersten Sitzung machen. Z. B Belehrung über die Schweigepflicht, öä.
04.05.2006 um 13:15 Uhr
Es liegt mir fern, Deinen Stil zu kritisieren, aber - Belehrungen kommen meist nicht so gut; das Thema anzusprechen ist aber sicher nicht falsch; laß die Sitzung doch mal auf Dich zukommen! Informationsbedarf, Wünsche und Erwartungen werden schnell klar ... Viel Erfolg und: In der Ruhe liegt die Kraft!
04.05.2006 um 15:30 Uhr
Eine Geschäftsordnung sollte zumindest in sich widerspruchsfrei sein, insofern ein denkbar schlechtes Beispiel!
Gruß Peer
04.05.2006 um 15:58 Uhr
Neben der geschätzten Antwort vom Kölner bin ich sehr wohl der Ansicht, dass man (alleine der besseren und zusammengefaßten Lesbarkeit wegen) regelbare Punkte und (wiederholter) Gesetzestexte in einer GO zusammenfassen kann.
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