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Erste Betriebsratssitzung - was muss ich als BRV dabei beachten?

M
Micha
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben einen neuen BR. Was muß ich als BRV alles beachten bei der ersten Sitzung. Muß ich dem BR eine Geschäftsordnung oä vorlegen. Wenn ja, woher kann ich soetwas beziehen. Bin für jeden Tip dankbar.

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Community-Antworten (10)

W
Werner

04.05.2006 um 08:50 Uhr

Hallo Micha, ich habe mich mit unserer Gewerkschaft zusammengesetzt. Die haben meist Vorschläge zu einer GO, die man dann nur noch auf die eigenen Bedürfnisse zurechtschneiden muß.

K
Kölner

04.05.2006 um 09:19 Uhr

Eine GO ist zumeist nicht sinnig und überflüssig. Für kleinere Gremien gilt dies umso mehr.

P
p.g.

04.05.2006 um 09:20 Uhr

Hier findest Du ein Muster zur GO:

http://www.betriebsrat.com

T
tom

04.05.2006 um 09:29 Uhr

@Koelner: Wieso? Engt eine GO zu sehr ein, oder welche Umstände/ Erfahrungen liegen der Antwort zugrunde? (- ... wollten eigentlich in der nächsten Sitzung GO beschließen!) Danke!

K
Kölner

04.05.2006 um 09:35 Uhr

Im Gesetz ist doch fast alles geregelt, was zu regeln ist. Die zwei, drei offenen Fragen (Vertretungsregeln der Vertretung) sind m.E. ohne grosses Bohei in einem Protokoll festzuhalten. Eine GO ist zuallererst für größere Gremien (ich meine frühestens ab 9 BRM) nötig.

Und wenn Ihr wirklich, ich meine so ganz echt und gefühlsmäßig überzeugt eine GO unbedingt haben wollt, dann strickt Ihr Euch am besten irgendwann eine selbst - nie kopieren! Sie ist häufig das Papier nicht wert.

M
musi

04.05.2006 um 11:06 Uhr

Bin auch aus Erfahrung der Ansicht eine GO ist nicht verkehrt, da auch der AG eine Kopie davon erhalten sollte. So weiß er zum Beispiel, wann die - wenn regelmäßig - Sitzungen stattfinden, wann das ist und man muß nicht ständig den AG informieren. Auch die Reihenfolge, wenn es darum geht wer soll in welcher Reihenfolge informiert werden, wenn der BR Vorsitzende nicht anwesend ist.

M
Micha

04.05.2006 um 12:40 Uhr

Was sollte ich noch beachten bzw. in der ersten Sitzung machen. Z. B Belehrung über die Schweigepflicht, öä.

T
tom

04.05.2006 um 13:15 Uhr

Es liegt mir fern, Deinen Stil zu kritisieren, aber - Belehrungen kommen meist nicht so gut; das Thema anzusprechen ist aber sicher nicht falsch; laß die Sitzung doch mal auf Dich zukommen! Informationsbedarf, Wünsche und Erwartungen werden schnell klar ... Viel Erfolg und: In der Ruhe liegt die Kraft!

PM
P. Manent

04.05.2006 um 15:30 Uhr

Eine Geschäftsordnung sollte zumindest in sich widerspruchsfrei sein, insofern ein denkbar schlechtes Beispiel!

Gruß Peer

W
w-j-l

04.05.2006 um 15:58 Uhr

Neben der geschätzten Antwort vom Kölner bin ich sehr wohl der Ansicht, dass man (alleine der besseren und zusammengefaßten Lesbarkeit wegen) regelbare Punkte und (wiederholter) Gesetzestexte in einer GO zusammenfassen kann.

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