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Wer vom BR-Gremium unterzeichnet "für den Betriebsrat" ?

B
bärbel
Nov 2016 bearbeitet

Wer unterzeichnet "für den betriebsrat" wenn der Vorsitzende und der Stellvertreter nicht da sind. Was sind die Aufgaben eines Schriftführers? ist der Schriftführer berechtigt "für den betriebsrat" zu unterschreiben ?

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Community-Antworten (6)

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Laffo

04.05.2006 um 05:46 Uhr

Hallo,meines Erachtens sind die BR Mitglieder alle rechtlich gegenüber Dritten gleichgestellt,denn ein Vorsitzender oder sein Stellvertreter sind keine Vorgesetzten und somit sind alle BR Mitglieder,bei vom Gremium verabschiedeten Schreiben gg.Werkleitung etc. unterschriftsberechtigt.MfG Laffo

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Mona-Lisa

04.05.2006 um 08:04 Uhr

@Bärbel, warum beschliesst ihr nicht, dass bei Abwesenheit des BRV dringende Unterschriften nur mit einer "Doppelunterschrift" geleistet werden können. z.B. Stellvertreter und ein BR-Mitglied, und 2 weitere BR-Mitglieder. Fällt einer von diesen 4 BR-Mitgliedern aus,
springt der andere für ihn ein. Aber die Reihenfolge festlegen! Hat den Vorteil, dass "Schnellschussaktionen" vom Arbeitgeber keine Wirkung haben, da ja erst die Unterschrift des zweiten BR-Mitglied`s eingeholt werden muss. Und der hat doch vielleicht noch eine andere Sichtweise, bevor unterschrieben wird.

N
nidis

04.05.2006 um 10:51 Uhr

Hallo Bärbel! Am besten ihr regelt die Reihenfolge wer unterschreibt in eurer Geschäftsordnung. Da der AG diese bekommt, weis er genau an wen er sich bei Abwesenheit des BRV oder Stellv. wenden muss. Dies ist wichtig, da Anträge usw. nicht bei jedem XY BR Mitglied abgegeben werden können sondern die Fristen erst zu laufen beginnen wenn der BRV oder im Vertretungsfall der Stellv. die Anträge entgegengenommen hat.

Ein Schriftführer, hat nichts mit dem unterschreiben zu tun, sondern er schreibt Protokolle etc.

@Laffo Wenn ihr bei euch so verfahrt wie Du es Bärbel vorgeschlagen hast, dann gute Nacht. Nicht jedes BR Mitglied kann einfach Sachen unterschreiben. Der BRV vertritt den BR nach aussen und er unterschreibt. Im Vertretungsfall dann der Stellv. und danach erst die Reihenfolge die der BR im Gremium beschlossen hat.

@ Mona-Lisa Warum sollte der BR eine Doppelunterschrift tätigen? Auch die zweite Sichtweise kann ich nicht nachvollziehen. Kein BR Mitglied, auch nicht der BRV kann alleine Dinge entscheiden. Es nuss immer der Beschluss des Gremiums vorausgehen. Und wenn das Gremium beschlossen hat, kann natürlich nur einer Unterschreiben da er mit der Unterschrift nur den Willen des Gremiums nach aussen representiert. Gruß nidis

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Mona-Lisa

04.05.2006 um 12:10 Uhr

@nidis, gerade für "neue" Betriebsratsgremien, die ihre Arbeit aufnehmen, macht diese Doppelunterschrift Sinn und gibt Sicherheit.

Manchen BRV`s erhalten vom Gremium die Berechtigung, formelle Unterschriften zu leisten, die keinen Beschluss benötigen, und selbstverständlich genau festgelegt sein sollten. Z.B. "Mitarbeiter X sollte 2 Stunden länger arbeiten, da die Lieferung noch raus muss", dafür müssen nicht beispielsweise 15 BRler zusammenkommen. Klar wird in der nächsten Sitzung darüber informiert. Wir haben damit bisher nur gute Erfahrungen gemacht. Der Arbeitgeber bekam diese "Unterschriftsberechtigung" gleichzeitig mit der Mitteilung, wie sich die neugewählten Ausschüsse zusammensetzen. Vor allem wird dem Arbeitgeber unmissverständlich klar gemacht, dass "Muss noch schnell unterschrieben werden!" so nicht funktioniert. Gruss Mona-Lisa

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Laffo

16.05.2006 um 15:31 Uhr

HALLO!Ich habe auch nicht behauptet das jedes BR-Mitglied irgendetwas unterschreiben kann.Zuvor muß jedes(!!!)Schriftstück durch das Gremium abgesegnet werden. Nur für denn Fall,dass BRV und stellv.BRV AU sind oder Urlaub haben oder,oder...kann das freigestellte BR-Mitglied Unterschriften leisten. Desweiteren ist es auch möglich sich bei problematischen Angelegenheiten Sachgutachter und/oder Rechtsbeistand zu holen,falls du denkst,dass wir jeden Schei.. unterschreiben. Im Übrigen denke ich doch das wir ein ziemlich gut aufgestellter BR sind der schon div. erfolgreiche Einigungsstellen einberufen hat. MfG Laffo

N
nidis

16.05.2006 um 16:33 Uhr

Hallo Laffo! Will jetzt nicht rumeiern aber, dass hast Du in deiner ersten Antwort halt so nicht geschrieben. Denn nicht alle BR Mitglieder sind dritten gegenüber unterschriftsberechtigt sondern nur der BRV oder der Stellv. in seiner Vertretungsfunktion. Ich denke auch nicht das ihr jeden Sch... unterschreibt. Habe ich nie behauptet. Nur, so wie Du deine 1. Antwort formuliert hast, stimmt es eben nicht. Gruß nidis

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