Der AG stellt auf den Antrag zynisch fest, dass er vom AD nie verlangt und auch nie angewiesen habe, privaten Wohnraum für diese Büroarbeiten zur Verfügung zu stellen; obwohl er die Austattung mit den o.g. Bürokommunikationsmitteln vorgenommen hat und den DSL Anschluß jeden Monat bezahlt.
Nach 2 Ablehnungen und festgefahrenen Gesprächen wollen wir jetzt evtl. den Weg der Einigungsstelle beschreiten. Oder hat jemand andere Vorschläge / gesetzliche Grundlagen etc. für uns parat? Wir sind für jeden Hinweis dankbar. In dem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob wir es erst mit einer BV zur Nutzung des AIS und Kontrolle etc. verbinden sollten und dabei auch den Auslagenersatz einbauen sollten.
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