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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bürokostenauslagenerstattung für den Außendienst

H
hawesch
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben als BR beim AG den Antrag auf Bürokostenzuschuß / -auslage für den Außendienst der Firma gestellt. Unser AD hatte sich beim WAF Seminar BR und Außendiensttätigkeit schulen lassen und brachte die Info mit, dass viele Betriebe ihrem AD diese Auslage für die Kosten des Büros zu Hause erstatten. Allerdings wurde in dem WAF Skript nur der § 670 BGB erwähnt, den die Geschäftsleitung ablehnt. Im Durchschnitt fallen bei jedem der 45 AD ca. 140,00 Euro /Monat an. Der AD wurde vom AG seit 3 Jahren mit Laptop, Drucker, DSL Anlage etc. ausgestattet und hat täglich über das spezielle Außendienstinformationssystem alle Tätigkeitsnachweise, Aufträge, Werbemittelbestellungen und Listungsauswertungen etc. zu replizieren, aufwendige Umsatz- Absatzvergelichslisten, Nettokalkulationen für die Kunden zu erstellen, Angebote zu erarbeiten usw. usf. Dazu verbringt der AD mindestens täglich 1 - 2 Std. plus 1 Tag pro Woche im Büro. Der AG stellt auf den Antrag zynisch fest, dass er vom AD nie verlangt und auch nie angewiesen habe, privaten Wohnraum für diese Büroarbeiten zur Verfügung zu stellen; obwohl er die Austattung mit den o.g. Bürokommunikationsmitteln vorgenommen hat und den DSL Anschluß jeden Monat bezahlt. Nach 2 Ablehnungen und festgefahrenen Gesprächen wollen wir jetzt evtl. den Weg der Einigungsstelle beschreiten. Oder hat jemand andere Vorschläge / gesetzliche Grundlagen etc. für uns parat? Wir sind für jeden Hinweis dankbar. In dem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, ob wir es erst mit einer BV zur Nutzung des AIS und Kontrolle etc. verbinden sollten und dabei auch den Auslagenersatz einbauen sollten.

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Community-Antworten (1)

P
paula

10.04.2007 um 11:44 Uhr

Vielleicht fehlt mir gerade die Phantasie, aber ich sehe kein Mitbestimmungsrecht, was die Einführung einer Büropauschale angeht. Wie wollt Ihr dann in die Einigungsstelle kommen? Etwas anderes wäre es wenn der AG konkret etwas anbieten würde. Dann gäbe es ja einen topf über den man sich streiten könnte. M.E. ist das zur Zeit eine rein individualrechtliche Geschichte.

Daher wäre eine Verknüpfung mit einem anderen Thema aus meiner Sicht geschickter...

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