Führen eines Tätigkeitsnachweises - mitbestimmungspflichtig?
Hallo Zusammen, folgende Frage ist an den BR herangetragen worden: 2 MA im Außendienst sollen ab sofort Tätigkeitsnachweise in einer Excel Datei führen und dem Vorgesetzten zum Monatsende vorlegen. Ist das mitbestimmungspflichtig? Danke für eine kurze Info, Gruß
Community-Antworten (6)
30.06.2009 um 13:14 Uhr
ggf. könnte excel das Problem sein. Ansonsten ist das führen eines Tätigkeitsberichts in der Regel nicht mitbestimmungspflichtig
30.06.2009 um 13:15 Uhr
Eine Excel Datei ist eine technische Einrichtung. Die Anwendung von technischen Einrichtungen zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung von Arbeitnehmern fällt nach § 87 Abs. 1 Nr. 6. BetrVG unter die volle Mitbestimmung.
30.06.2009 um 13:20 Uhr
ok, d.h. also wenn der AG das umgehen möchte, lässt er die Tätigkeitsnachweise handschriftlich erfassen....
30.06.2009 um 13:45 Uhr
die anweisung, tätigkeitsnachweise anzufertigen, fällt unter die arbeitsvertragliche nebenpflicht, berichte anzufertigen und ist dadurch mitbestimmungsfrei allerdings hat das BAG (14.09.1984 - 1 ABR 23/82:) mal definiert, daß unter berufung auf den § 87 Abs.1 Nr. 6 auch Selbstaufschreibungen, welche später mit Hilfe der EDV ausgewertet werden sollen, mitbestimmungspflichtig sind. Wie die erfassten Leitungs- und/oder Verhaltensdaten in die EDV kommen (mit Papier und Bleistift erfasst bzw. an der Tastatur eines Terminals automatisch erfasst) ist bezüglich der Mitbestimmung unerheblich !!!
http://www.burr-consulting.de/downloads/datenschutz/bag/bag_zu_87_1_6_betrvg.pdf
30.06.2009 um 13:51 Uhr
super, danke für eure Antworten! Ich habe mittlerweile auch noch von der IGM eine gute Antwort erhalten und ich glaube wir kommen jetzt klar. Danke!!
30.06.2009 um 15:26 Uhr
ich war vorhin bei Excel so vorsichtig, da ja anscheinend Excel eh schon im Hause ist und hoffentlich schon geregelt ist. Nur die Tätigkeitserfassung wird man ja wohl nicht regeln. Da setzt auch nicht das MBR an...
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