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Tätigkeitsnachweise durch Arbeitnehmer - wie ist das mit der Mitsprache/Mitbestimmung des Betriebsrats?

B
Biggi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Forum, die Geschäftsleitung hat vor etwa drei Monaten in unserer EDV Abteilung beschlossen das die Mitarbeiter Tätigkeitsberichte erstellen müssen. Der Betriebsrat wurde davon nicht informiert. Jetzt haben wir den Arbeitgeber angeschrieben das der Betriebsrat darüber zu informieren ist und auch ein Mitspracherecht nach dem Betriebsverfassungsg.hat. Wer kennt sich aus und wie ist die Rechtgrundlage?

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Community-Antworten (2)

T
thog

05.09.2005 um 15:24 Uhr

Die Rechtsgrundlage würde mich auch interessieren. Diese Tätigkeitsberichte müssen wir auch erstellen und das immer detailierter.

M
merlin

05.09.2005 um 15:36 Uhr

Laut Fitting besteht ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 (1) 1 auch bei der Anordnung über die Führung "arbeitsbegleitender Papiere, dazu gehören auch Tätigkeitsberichte, das BAG scheint da aber anderer Auffassung zu sein

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