Erstellt am 13.06.2018 um 07:29 Uhr von hansimglueck
Das wird dir ein Gericht sagen können. Auf welchen Zustimmungsverweigerungsgrund aus dem § 99 BetrVG wollt ihr euch denn berufen?
Ihr solltet einfach einmal unabhängig vom Anhörungsverfahren mit dem AG an einen Tisch setzen.