Erstellt am 12.06.2018 um 15:43 Uhr von celestro
1.) Der AG braucht Euch den Grund nicht mitzuteilen.
2.) Wenn der AG die Arbeit des Kranken von mehreren MA erledigen lassen will ... warum nicht ?
Erstellt am 12.06.2018 um 16:40 Uhr von kratzbürste
Dem Arbeitnehmer muss er den Grund nicht nennen, dem BR im Zuge der Anhörung schon. Und ehrlich gesagt, ich würde die Zustimmung zur Einstellung verweigern.
Und offenbar hat der AG ja auch seinen Informationspflichten nicht genüge getan, die sich aus § 92 BetrVG ergeben.
Erstellt am 12.06.2018 um 16:44 Uhr von nicoline
kratzbürste
* dem BR im Zuge der Anhörung schon.*
NEIN!
BAG, Beschluss v. 27.10.2010, 7 ABR 86/09
Der Arbeitgeber ist bei der befristeten Einstellung von Arbeitnehmern aber nicht verpflichtet, dem Betriebsrat mitzuteilen, ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund sowie ggf. mit welchem erfolgen soll.
Erstellt am 13.06.2018 um 09:49 Uhr von rsddbr
"Dem Arbeitnehmer muss er den Grund nicht nennen, [..]"
Nein? Wirklich nicht? Ganz sicher? ... Der Sachgrund steht im Arbeitsvertrag. Und diesen erhält doch der Arbeitnehmer. Oder bei euch nicht? Hmm, komisch. Könnte bitte jemand das "Gefällt mir" unter kratzbürstes Beitrag entfernen?!
Erstellt am 13.06.2018 um 15:19 Uhr von Pjöööng
Habe mir erlaubt kratzbürste ebenfalls ein "Gefällt mir" zu geben. Denn sie hat ja so etwas von Recht bezüglich des Arbeitsvertrages.
http://lmgtfy.com/?q=sachgrund+befristung+nennung+des+sachgrundes