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Vertragsverlängerung mit Sachgrund

W
Wernson666
Jun 2018 bearbeitet

Hallo , eine Frage zu den sachgründen in den Verträgen.

Darf der Gl den Selben sachgrund z.b. Langzeitkrank eines Mitarbeiters einer Abteilung für mehrere Arbeitsverträge nutzen ? Exakt den selben .

47605

Community-Antworten (5)

C
celestro

12.06.2018 um 17:43 Uhr

1.) Der AG braucht Euch den Grund nicht mitzuteilen.

2.) Wenn der AG die Arbeit des Kranken von mehreren MA erledigen lassen will ... warum nicht ?

K
kratzbürste

12.06.2018 um 18:40 Uhr

Dem Arbeitnehmer muss er den Grund nicht nennen, dem BR im Zuge der Anhörung schon. Und ehrlich gesagt, ich würde die Zustimmung zur Einstellung verweigern.

Und offenbar hat der AG ja auch seinen Informationspflichten nicht genüge getan, die sich aus § 92 BetrVG ergeben.

N
nicoline

12.06.2018 um 18:44 Uhr

kratzbürste

  • dem BR im Zuge der Anhörung schon.* NEIN!

BAG, Beschluss v. 27.10.2010, 7 ABR 86/09 Der Arbeitgeber ist bei der befristeten Einstellung von Arbeitnehmern aber nicht verpflichtet, dem Betriebsrat mitzuteilen, ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund sowie ggf. mit welchem erfolgen soll.

R
rsddbr

13.06.2018 um 11:49 Uhr

"Dem Arbeitnehmer muss er den Grund nicht nennen, [..]"

Nein? Wirklich nicht? Ganz sicher? ... Der Sachgrund steht im Arbeitsvertrag. Und diesen erhält doch der Arbeitnehmer. Oder bei euch nicht? Hmm, komisch. Könnte bitte jemand das "Gefällt mir" unter kratzbürstes Beitrag entfernen?!

P
Pjöööng

13.06.2018 um 17:19 Uhr

Habe mir erlaubt kratzbürste ebenfalls ein "Gefällt mir" zu geben. Denn sie hat ja so etwas von Recht bezüglich des Arbeitsvertrages.

http://lmgtfy.com/?q=sachgrund+befristung+nennung+des+sachgrundes

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