Vertragsverlängerung mit Sachgrund
Hallo , eine Frage zu den sachgründen in den Verträgen.
Darf der Gl den Selben sachgrund z.b. Langzeitkrank eines Mitarbeiters einer Abteilung für mehrere Arbeitsverträge nutzen ? Exakt den selben .
Community-Antworten (5)
12.06.2018 um 17:43 Uhr
1.) Der AG braucht Euch den Grund nicht mitzuteilen.
2.) Wenn der AG die Arbeit des Kranken von mehreren MA erledigen lassen will ... warum nicht ?
12.06.2018 um 18:40 Uhr
Dem Arbeitnehmer muss er den Grund nicht nennen, dem BR im Zuge der Anhörung schon. Und ehrlich gesagt, ich würde die Zustimmung zur Einstellung verweigern.
Und offenbar hat der AG ja auch seinen Informationspflichten nicht genüge getan, die sich aus § 92 BetrVG ergeben.
12.06.2018 um 18:44 Uhr
kratzbürste
- dem BR im Zuge der Anhörung schon.* NEIN!
BAG, Beschluss v. 27.10.2010, 7 ABR 86/09 Der Arbeitgeber ist bei der befristeten Einstellung von Arbeitnehmern aber nicht verpflichtet, dem Betriebsrat mitzuteilen, ob die Befristung mit oder ohne Sachgrund sowie ggf. mit welchem erfolgen soll.
13.06.2018 um 11:49 Uhr
"Dem Arbeitnehmer muss er den Grund nicht nennen, [..]"
Nein? Wirklich nicht? Ganz sicher? ... Der Sachgrund steht im Arbeitsvertrag. Und diesen erhält doch der Arbeitnehmer. Oder bei euch nicht? Hmm, komisch. Könnte bitte jemand das "Gefällt mir" unter kratzbürstes Beitrag entfernen?!
13.06.2018 um 17:19 Uhr
Habe mir erlaubt kratzbürste ebenfalls ein "Gefällt mir" zu geben. Denn sie hat ja so etwas von Recht bezüglich des Arbeitsvertrages.
http://lmgtfy.com/?q=sachgrund+befristung+nennung+des+sachgrundes
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