Mehrarbeit - was gilt für die AN, wenn der BR nicht zugestimmt hat?
Mehrarbeit Am Mittwoch kommt ein Aushang das am Samstag zusätzlich Früh und Spätsch. gearbeitet werden soll. Viele Kollegen haben das Wochenende schon anderwertig verplant,und sind dazu nicht bereit. Ein Br. Mitglied daraufhin angesprochen sagt das er davon nichts wüsste nur von Frühsch. ich gehe davon aus das es hierzu keine Sitzung und somit keinnen Beschluß für diese Mehrarbeit gibt da er an solcher Sitzung weder Eingeladen noch Informiert wurde. 5 köpfige Br dürfen 4 davon der Mehrarbeit zustimmmen ? Was wenn die Kollegen nicht zur Spätschicht kommen ?
Vielen Dank für eure Antworten
Community-Antworten (3)
03.05.2006 um 16:11 Uhr
§ 87 BetrVg Mitbestimmungsrechte
Punkt 3 Vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit
ist mitbestimmungspflichtig.
Lt. Kommentierung Schutzzweck des Nr. 3 ist ,die AN bei einer Verkürzung der Arbeitszeit vor einer entsprechenden Entgeltminderung, bei einer Verlängerung vor den physischen und psychischen Belastungen zu schützen und ihnen eine sinnvolle Arbeits- und Freizeiteinteilung sowie Freizeitgestaltung zu ermöglichen...... Durch das Mitbestimmungsrecht wird jede Form vorübergehender Verkürzung/Verlängerung erfaßt, also bsp. auch die Einlegung/Absage einer einzigen Sonderschicht.
D.h. Einseitige getroffen Entscheidungen sind nichtig.
Wenn es keinen Beschluss dafür gibt, darf es auch keine Mehrarbeit geben.
08.05.2006 um 18:04 Uhr
Hallo Kari, Mehrarbeit unterliegt immer ser Mb des BR. Der BR sollte dem AG scgriftlich untersagen zukünftig keine Mehrarbeit anzuordnen oder zu dulden ohne Zustimmung des BR. Gibt es keine betriebliche Regelung greift das Arbeitszeitgesetz und der Arbeitsvertrag. Ich hoffe das hilft dir erstmal weiter!
08.05.2006 um 20:27 Uhr
Hallo Kari
Vorsicht! Nicht einfach nicht zur Arbeit erscheinen. Wenn der Betriebsrat keinen Einspruch einlegt, gilt das als Duldung. Damit wären die Überstunden genehmigt und ein nicht Erscheinen eine Arbeitsverweigerung.
Aber für den Einspruch habt ihr ja den BR.
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