Rechte einer Eherfrau des Geschäftsführers
Hallo, in einem Unternehmen gibt es 2 Geschäftsführer. Eine Arbeitnehmerin ist mit Geschäftsführer A verwandt. Natürlich muss eine Gehaltserhöhung dann entsprechend von B freigegeben werden. Nun weigert sich der GF B die Freigabe zu machen, obwohl das Gehalt sich an einem Tarif orientieren soll. Ein anderer Mitarbeiter, der genau die gleiche Arbeit macht, soll aber hochgestuft werden und würde damit deutlich mehr verdienen.
So wie ich das verstehe hat die Arbeitnehmerin keine Rechte im Bezug zum Betriebsrat? Gibt es irgendeine Möglichkeit hier dagegen vorzugehen? Es kann ja nicht sein dass man so unter Druck gesetzt wird, der Kollege der die gleiche Arbeit macht und gleich lang da ist im Unternehmen mehr bekommt und die Ehefrau nicht? PS: der direkte Vorgesetzte der Ehefrau (nicht GF A oder B) wünscht eine ordentliche Gehaltserhöhung da die Arbeit bestens gemacht wird. Besten dank für die Antworten und eure Einschätzung!
Community-Antworten (10)
07.11.2024 um 14:09 Uhr
Sowohl GF A als auch der BR könnten zunächst einmal mit GF B reden und nachfragen, was der Grund für die Haltung ist.
07.11.2024 um 15:01 Uhr
Zunächst einmal bin ich bei celestro: reden hilft (hoffentlich).
Ansonsten ist es schonmal gut, dass es Kontrollmechanismen für derartige Konstellationen gibt. Was allerdings nicht bedeutet, dass dies zu einer konsequenten Blockadehaltung für den entsprechenden Personenkreisen kommen sollte. Man darf das Augenmaß für's ganze natürlich nicht verlieren.
Rechtlich etwas zu machen, geht eigentlich nur wenn Ihr entweder Gehaltsgrundsätze vereinbart habt, oder die Formulierungen im Tarif so messerscharf sind, dass es gar keinen Spielraum mehr geben kann (Oft geht es ja nicht um konkrete Eingruppierungen, sondern um Bandbreiten). Es müsste absolut klar sein, wie aufgrund der Tätigkeit zu vergüten ist, und dass die Mitarbeiterin aufgrund dessen zu wenig bekommt. Dann kann man die Geschäftsführer mit der Rechtslage konfrontieren und selbst schauen, wie weit man gehen würde.
Sobald es hier Interpretationsspielraum gibt, dass die Mitarbeiterin evtl. doch bereits angemessen und tarfikonform bezahlt wird, wird es kompliziert.
In dem Zusammenhang wäre noch interessant, ob Ihr über 200 MA habt und ob man eindeutige Vergleichsgruppen definieren könnt. Wenn nicht, macht es die Situation nicht besser.
Wenn die Kollegin an sich angemessen bezahlt wird, an anderer Stelle aber jemand besser verhandelt und dadurch mehr bekommt, dann ist das sicher in der Gesamtheit ungerecht, aber leider rechtlich nicht zu beanstanden.
Denn paradoxerweise kann man unter gewissen Umständen gegen Benachteiligungen vorgehen, meistens aber nicht gegen Bevorteilungen.
07.11.2024 um 15:05 Uhr
Der BR kann fragen, mehr aber auch nicht. Denn du hast richtig erkannt, dass die Dame keine Arbeitnehmerin nach §5 BetrVG ist.
Am Ende müssen das A und B klären. B muss ja irgendeinen Grund für seine Haltung haben.
07.11.2024 um 15:30 Uhr
Der Grund ist angeblich "nicht loyal" weil Arbeitnehmerin nicht unter GF B arbeiten möchte. In einem früheren Anstellungsverhältnis kam es nämlich zu Burn-OUT in diesem Setting. deswegen ist die Mitarbeiterin gar nicht im Arbeitsbereich des GF B sondern im Bereich GF A (Ehemann) aber unter einem anderen Abteilungsleiter. "Sie grüßt nicht korrekt" war die letzte aussage von GF B.
07.11.2024 um 15:59 Uhr
ich glaube GF A, GF B und Ehefrau A haben ein ganz anderes Problem....
07.11.2024 um 16:19 Uhr
Vielleicht könntet Ihr als "Krücke" etwas mit Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes versuchen, wenn ein männlicher Kollege bei gleicher Tätigkeit das gleiche verdient. Soll aber nur ein Gedankenanstoß sein.
07.11.2024 um 18:06 Uhr
"Denn du hast richtig erkannt, dass die Dame keine Arbeitnehmerin nach §5 BetrVG ist."
das LAG Niedersachsen sieht die Sache hier:
https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/e2d5b34b-22df-4d45-8400-b489bf5dbba3
mMn anders (oder jedenfalls deutlich differenzierter / es kommt u.a. auf die Größe des Betriebes an).
08.11.2024 um 09:57 Uhr
Hi, besten Dank für die Antworten. Klar hat GF A und GF B ganz andere Probleme aber darum gehts ja nicht. Es geht im Grunde nur darum, ob der Betriebsrat der Angestellten helfen darf (was er ja auch will), wenn der GF B, der für die Arbeitnehmerin laut Geschäftsverteilungsplan gar nicht zuständig ist, die Gehaltsanpassung verweigert - und alle anderen bekommen sie.
Das mit Gleichstellung (mann mit gleicher Arbeit und Erfahrung bekommen mehr) hatte ich auch schon im Blick, aber bin nicht sicher wenn GF B dann sagt, ja klar ist es die gleiche Arbeit aber die Arbeitnehmerin ist nicht loyal und das ist auch einzubeziehen.
das von celestro finde ich interessant, aber es sind mit den beiden GFührern 20 Leute im Betrieb. Es ist eine gGmbH bei der GF B 51% und GF A 49% hält.
08.11.2024 um 12:19 Uhr
Hallo und vielen Dank für die Antworten! Ja GF A und B haben sicherlich noch andere Probleme. Das hilft aber der Arbeitnehmerin nicht.
Das mit Gleichstellungsprinzip hatte ich auch schon im Kopf, aber man kann ja argumentieren, dass beide die gleiche Arbeit machen, aber die betroffene Arbeitnehmerin eben "nicht loyal" ist" und deswegen nicht höher zu stufen ist.
die letzte Nachricht von celestro ist interessant. Aber im Betrieb gibt es samt GF dann ca 20 Leute, ist also eher klein. Der GF A (Ehemann) hat 49% des unternehmens, GF B die 51%.
08.11.2024 um 23:26 Uhr
@celestro guter Link, aber nach dem letzten Post handelt es sich offenbar nicht nur um GF sondern auch Teilhaber der Gesellschaft.
Verwandte Themen
Ist die im Betrieb beschäftigte Ehefrau eines Geschäftsführers wahlberechtigt?
In unserem Betrieb bittet die ebenfalls hier beschäftigte Ehefrau eines Geschäftsführers eines Teilbereichs unseres Unternehmens darum, aus der Wählerliste gestrichen zu werden. Sie geht davon aus, da
wie reagieren bei Versetzung, die laut GL keine ist
Hallo, Ein Abteilungsleiter (leitender Angestellter) bei uns möchte in einem seiner (neuen) Bereiche eine Stellenbeschreibung für 2 Personen ausgeben. Im Zuge dessen hat er uns die Stellenbeschrei
Stiefsohn des Geschäftsführers als Kandidat für den BR
Hallo, ich bin der Stiefsohn unseres Geschäftsführers, kein leitender Angestellter und wollte mich für den Betriebsrat aufstellen Lassen. Ich wurde vom Wahlvorstand von der Wahlliste gestrichen mit ve
leitender Angestellter in der Wählerliste
hallo, die wahlversammlungläuft bereits, der wahlerlass wurde ausgehangen. die frist zum einspruch gegen die wählerliste ist noch nicht verstrichen. der wahlvorstand hat auf der wählerliste einen mit
Einführung von ERA, Änderungskündigungen? Rechte des BR? Rechte des MA?
Hi! Leider ist der Informationsfluss in unserer Firma von GL zum BR mehr als schlecht. Allerdings haben wir jetzt erfahren (natürlich nicht offiziell) das bei uns "ERA" eingeführt werden soll. Wi