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Behinderung im Gremium - was tun mit BR-Mitgliedern, die unentschuldigt Sitzungen fernbleiben?

T
tom
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, wir haben einen neuen BR gewählt. In diesem neuen BR bin ich Schriftführer und habe das GBR Mandat inne. Nun zu unserem Problem:in unserem Gremium sin zwei alte BR Mitglieder wiedergewählt worden, aber nur ganz kapp reingerutscht. Einer der beiden ist sehr angesäuert weil er das GBR Mandat nicht mehr bekommen hat. an unserer 1. Sitzung ist der Kollege unentschuldigt ferngeblieben. Ich glaube das das kein Einzelfall bleibt. Wie ist mit dem Herren umzugehen bzw. welche Möglichkeiten habe ich gegen Ihn?

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Community-Antworten (2)

V
viktor

02.05.2006 um 17:20 Uhr

na ja - erst einmal abwarten. Laß ihn erst einmal das Wahlergebnis verdauen. Wenn Deine Befürchtungen zutreffen werden heißt es erst einmal miteinander reden (wie im richtigen Leben)

F
Fayence

02.05.2006 um 20:16 Uhr

Tom, Du selbst hast überhaupt keine Handhabe gegen dieses BR-Mitglied.

Im Wiederholungsfall wäre der §23 und der Ausschluss dieses BR-Mitgliedes wegen grober Pflichtverletzung in Erwägung zu ziehen. Vorweg sollte jedoch eine "betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung" ausgesprochen werden.

Als BRV würde ich im Rahmen der nächsten Sitzung einmal ganz neutral über die Pflichten eines jeden BR-Mitgliedes informieren und auf die o.g. Möglichkeit bei groben Pflichtverstössen hinweisen.

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