Erstellt am 02.05.2006 um 15:01 Uhr von w-j-l
Erstellt am 02.05.2006 um 15:24 Uhr von aineias
Und falls nur eine Person für den Betriebsratsposten vorgeschlagen und gewählt wurde, kann dieser dann selbständig für seine Urlaubszeit einen Stellvertreter benennen?
Falls dem nicht so ist, kann ein Stellvertreter aus den restlichen 9 Wahlberechtigten, die nicht vorgeschlagen wurden (es wurde ja nur eine Person vorgeschlagen) am Wahltag per Mehrheitswahl gewählt werden; oder wie wird der Stellvertreter sonst ermittelt?
Erstellt am 02.05.2006 um 15:55 Uhr von Fayence
Hat sich nur 1 Kandidat zur Wahl gestellt oder wurden alle Stimmen für ausschliesslich 1 Kandidaten abgegeben, gibt es keinen Stellvertreter.
Die Benennung eines nichtgewählten Wahlberechtigten als Vertretung scheidet aus!