Gibt es in einem Kleinbetrieb mit nur einem Betriebsrat eigentlich einen stellvertretenden Betriebsrat (z.B. für den Krankheitsfall oder für die Urlaubszeit)?
Wenn, ja - wird automatisch die Person mit den zweitmeisten Stimmen im vereinfachten einstufigen Verfahren als Vertreter benannt?
Danke für die Hilfe