Pflicht zur Betriebsversammlung?
Handelt es sich um einen groben Pflichtverstoß, wenn der BR keine Betriebsversammlungen durchführt? Es sollen ja vierteljährlich solche Versammlungen durchgeführt werden.
Community-Antworten (3)
02.05.2006 um 17:04 Uhr
Das ist einer der Gründe, der in den Kommentaren als grobe Pflichtverletzung benannt wird, welche ein Verfahren nach §23 (1) rechtfertigt.
02.05.2006 um 17:05 Uhr
ja, eigentlich schon. Betriebsversammlung regelt § 43 . Bei der zeitlichen Terminierung (1/4 jährlich) muss man allerdings nicht päpstlicher als der Papst sein . Macht vielleicht zwischendurch oder anstatt mal Abteilungsversammlungen. Sind mestens effektiver.
02.05.2006 um 17:10 Uhr
@ Gitte, die Voraussetzungen dafür sind in §42 geregelt. Ansonsten gilt nätürlich auch hier: Wo ein Kläger, da kein Richter.
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