W.A.F. LogoSeminare

Pflicht zur Betriebsversammlung?

J
JohnKorn
Jan 2018 bearbeitet

Handelt es sich um einen groben Pflichtverstoß, wenn der BR keine Betriebsversammlungen durchführt? Es sollen ja vierteljährlich solche Versammlungen durchgeführt werden.

2.15603

Community-Antworten (3)

W
w-j-l

02.05.2006 um 17:04 Uhr

Das ist einer der Gründe, der in den Kommentaren als grobe Pflichtverletzung benannt wird, welche ein Verfahren nach §23 (1) rechtfertigt.

G
Gitte

02.05.2006 um 17:05 Uhr

ja, eigentlich schon. Betriebsversammlung regelt § 43 . Bei der zeitlichen Terminierung (1/4 jährlich) muss man allerdings nicht päpstlicher als der Papst sein . Macht vielleicht zwischendurch oder anstatt mal Abteilungsversammlungen. Sind mestens effektiver.

W
w-j-l

02.05.2006 um 17:10 Uhr

@ Gitte, die Voraussetzungen dafür sind in §42 geregelt. Ansonsten gilt nätürlich auch hier: Wo ein Kläger, da kein Richter.

Ihre Antwort