Pflicht zur Betriebsversammlung?
Handelt es sich um einen groben Pflichtverstoß, wenn der BR keine Betriebsversammlungen durchführt? Es sollen ja vierteljährlich solche Versammlungen durchgeführt werden.
Community-Antworten (3)
02.05.2006 um 17:04 Uhr
Das ist einer der Gründe, der in den Kommentaren als grobe Pflichtverletzung benannt wird, welche ein Verfahren nach §23 (1) rechtfertigt.
02.05.2006 um 17:05 Uhr
ja, eigentlich schon. Betriebsversammlung regelt § 43 . Bei der zeitlichen Terminierung (1/4 jährlich) muss man allerdings nicht päpstlicher als der Papst sein . Macht vielleicht zwischendurch oder anstatt mal Abteilungsversammlungen. Sind mestens effektiver.
02.05.2006 um 17:10 Uhr
@ Gitte, die Voraussetzungen dafür sind in §42 geregelt. Ansonsten gilt nätürlich auch hier: Wo ein Kläger, da kein Richter.
Verwandte Themen
Pausen während der Betriebsversammlung
ÄlterHi, habe mal wieder Klärungsbedarf Smile. Ich bin mir nämlich nicht sicher, ob ich auf dem richten Weg bin. Nach unserer letzten Betriebsversammlung kam die Frage auf, ob der AG die planmäß
Betriebsversammlung = Betriebspause
ÄlterEine Betriebsversammlung steht an. Jetzt kommen die Vorgesetzten auf die Idee zu sagen, dass die Betriebsversammlung eine Betriebspause wäre. Jeder Mitarbeiter hätte sein tägliches Arbeitspensum zu le
BetrVG § 43 – Betriebsversammlung / kann, soll oder muss ?
ÄlterWir heißt es so schön im Gesetz unter Satz (1): Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Als lang
Betriebsversammlung durchführen
ÄlterHallo Kollegen, wir möchten im Juni unsere nächste Betriebsversammlung machen. Die letzten fanden in der Vergangenheit immer an einem Samstagmorgen statt. Der AG hatte uns immer darum gebeten, damit
MA wehrt sich gegen Aufgaben aus ihrem Aufgabenbereich
ÄlterHallo liebe User, wir haben eine MA, die im Bereich "Finanzen/Personal" angestellt ist. Da sie sich überfordert fühlte, hat die vorherige GF ihr schon in der Vergangenheit Arbeiten abgenommen (z.B.