Erstellt am 02.05.2006 um 13:43 Uhr von willi
Hallo Manfred
Im SGB IX, Behinderte Menschen usw.
kann beim der Arbeitsagentur einen Gleichstellungsantrag Stellen.
Erstellt am 02.05.2006 um 14:50 Uhr von Gitte
Eine Behinderung mit Sinne des SGB mit besonderem Kündigungsschutz
oder Erhöhung des Urlaubes liegt erst ab 50 GdB vor.
Möglichkeit auf jeden Fall prüfen bezl.Gleichstellung wie oben erwähnt.
Nachzulesen Sozialgesetztbuch IX
Erstellt am 03.05.2006 um 09:35 Uhr von SBV Schmitt
Kannst du nachlesen im SGB IX § 68.
Der Geltungsbereich des SGB IX für die Teilhabe am Arbeitsleben betrifft schwerbehinderte Menschen (ab GdB 50) und diesen gleichgestellten behinderte Menschen (durch Agentur für Arbeit).
Ausnahme ist § 84 Absatz 2. dieser gilt für alle Beschäftigten.
Erstellt am 06.05.2006 um 13:26 Uhr von max
Alles zum Thema Gleichstellung findest du hier:
http://www.schwbv.de/gleichstellung1.html