Erstellt am 04.02.2010 um 19:00 Uhr von erwin
Erstellt am 04.02.2010 um 19:41 Uhr von radoplan
Hallo,
1. Reihenfolge der Kandidaten auf der 1. Liste nach Losverfahren
2. Auszählung nach den d´Hondschen-Verfahren
3. Ein klares NEIN
Erstellt am 04.02.2010 um 20:11 Uhr von Peanuts
"1. Reihenfolge der Kandidaten auf der 1. Liste nach Losverfahren"
Völliger Blödsinn!
Die KandidatInnen bleiben in der Reihenfolge auf der Liste stehen, wie sie sich eingetragen haben.
Dass diese Reihenfolge im Falle einer Listenwahl Auswirkungen haben wird, hätte man sich vorher überlegen müssen.
Erstellt am 04.02.2010 um 20:52 Uhr von peters
Der- oder diejenige(n), die eine Liste erstellen, entscheiden, in welcher Reihenfolge die Kandidaten drauf stehen. Wenn die Liste so abgegeben wurde wie sie ist, dann bleibt sie so.
Das Losverfahren entscheidet über die Nummerierung der beiden Listen (aber nicht über die Reihung der Namen auf den Listen). Hat zum Beispiel die "X-Gewerkschaft" eine Liste abgegeben und eine Liste "Freie Wähler", dann lost der Wahlvorstand in Anwesenheit der beiden Listenvertreter aus, welche die Liste 1 und welche die Liste 2 wird. (Auf dem Stimmzettel).
Erstellt am 04.02.2010 um 20:55 Uhr von mainpower
Hallo,
die Reihenfolge ist genau so wie es @Peanuts schreibt.
Erstellt am 04.02.2010 um 23:00 Uhr von okiscorpion
albrutalo
wie viele wahlberechtigte arbeitnehmer seit ihr?
Erstellt am 05.02.2010 um 00:15 Uhr von rainerw
okisscorpis Frage ist nicht unbegründet. Bei unter 51 Arbeitnehmer werden beide Listen zu einer zusammengeführt.