Freistellung BR-Arbeit - Freistellung BRV?
Hallo liebes Forum,
wir sind nun 7 BR. Meine Frage nun: Wie viel Zeit muss uns der AG für unsere BR Tätigkeit zur Verfügung stellen?
Das würde mich interessieren da wir weitesgehend feste "Geschäftszeiten" einrichten möchten - so dass immer ein Mitgl erreichbar ist.
Und wieviel Zeit hat d BRV zur Verfügung? Mehr oder gleich viel?
Wie immer, vielen vielen Dank im Voraus!!
Liebe Grüsse Vicky ;o)
Community-Antworten (2)
01.05.2006 um 20:04 Uhr
@Vicky Der BR ist gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG von seiner beruflichen Tätigkeit zu befreien soweit es nach "Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung" seiner Aufgaben erforderlich ist. Wie viele Stunden könnten das sein? Hmmmm...2, 5 oder lieber 10? Beim besten Willen: Ich weiss es nicht!
Ihr würde mir überlegen, wann eine BR-Sitzung abzuhalten ist, wann eine Sprechstunde (und kein Sprech-Tag!) einzurichten ist und wie die Arbeit des BR zu organisieren ist. Da kann es dann auch vorkommen, dass der BRV mehr Zeit als BRM Nr. 2 benötigt oder ein BRM Nr. 6 noch mehr Zeit als Nr. 1 - das Gewissen entscheidet im Zweifel!
02.05.2006 um 10:52 Uhr
Vielen Dank! ;o)
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