Stellenumbesetzung - wann muss der BR darüber informiert werden?
Hallo,
kann mir jemand sagen, wann spätestens der Betriebsrat über Stellenumbesetzungen zu informieren bzw. zustimmungspflichtig ist.
Community-Antworten (3)
22.05.2006 um 13:11 Uhr
Hallo.
Der AG hat dem BR umfassend und rechtzeitig über geplante Maßnahmen zu informieren. Siehe auch §99 BtrVG
§ 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen [Kommentierung] (1) In Unternehmen mit in der Regel mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung und Versetzung zu unterrichten, ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; er hat dem Betriebsrat unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen Auskunft über die Auswirkungen der geplanten Maßnahmen zu geben und die Zustimmung des Betriebsrats zu der geplanten Maßnahme einzuholen. Bei Einstellungen und Versetzungen hat der Arbeitgeber insbesondere den in Aussicht genommenen Arbeitsplatz und die vorgesehene Eingruppierung mitzuteilen. Die Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, über die ihnen im Rahmen der personellen Maßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 bekannt gewordenen persönlichen Verhältnisse und Angelegenheiten der Arbeitnehmer, die ihrer Bedeutung oder ihrem Inhalt nach einer vertraglichen Behandlung bedürfen, Stillschweigen zu bewahren; § 79 Abs. 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
22.05.2006 um 13:18 Uhr
@Annyn Und das heisst in Tagen oder Wochen?
22.05.2006 um 18:06 Uhr
wochenfrist muss eingehalten werden.....mindestens. Denn binnen einer Woche muss der BR darüber befinden können.
Rolli
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