Teilfreistellung und bisheriger Arbeitsplatz
Hallo in die Runde,
bei uns gibt es seit der neuen BR-Wahl 2 Teilfreistellungen, da wir die eine regulär zustehende auf 2 BR-Mitglieder aufgeteilt haben. Beide sind Teilzeitkräfte, die je 4 Stunden für den BR "geplant" sind und theoretisch 1,5 Stunden am Tag arbeiten müssten. Allerdings kommt es natürlich vor, das auch in dieser Zeit BR-relevante Themen zu klären sind und sich die Mitglieder da noch selber freistellen müssen. Manches ist bekanntlich nicht planbar...
Lange Rede kurzer Sinn: Der AG ist nun der Meinung, das diese 2 BR-Mitglieder nach Möglichkeit ihre theoretisch anfallenden 1,5 Stunden Arbeitszeit im BR-Büro absolvieren sollen, da sie sonst 2 Schreibtische bzw Arbeitsplätze im Team blockieren. Wobei zur Zeit da genug Plätze frei sind. Man sollte dazu sagen, das es sich um einen Arbeitsplatz im Callcenter handelt und es schwer vorstellbar ist, wie man die "normale" Arbeit in einem BR-Büro durchführen soll, in dem ggf. auch zwischendurch Mitarbeiter Fragen an den BR haben.
Leider finden wir trotz intensiver Suche keinen passenden §. Das zählt ja wohl nicht zur Behinderung der BR-Arbeit, die ist ja möglich.
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Lesende62
Community-Antworten (8)
08.06.2018 um 19:31 Uhr
Ich werd hier gleich wieder von einigen Usern verbal verprügelt, aber egal. Da BR Arbeit immer vor der regulären Arbeit geht, könntet ihr hier theoretisch zwei Freistellung bekommen. Nur das dürfte zu einigen Ärger auch mit Kollegen führen. Sprecht doch mal mit dem Arbeitgeber ob es noch andere Modelle für die Freistellung gibt.
08.06.2018 um 20:14 Uhr
"Da BR Arbeit immer vor der regulären Arbeit geht, könntet ihr hier theoretisch zwei Freistellung bekommen."
Ich glaube hier geht es weniger darum, was Lesende62 "theoretisch bekommen" könnte (was auch immer das für eine hypothetische Theorie sein mag), sondern was ihnen zusteht, nämlich EINE Freistellung.
Der Fall ist ja ein wenig ungewöhnlich: Normalerweise würden Arbeitgeber hier ja darauf bestehen dass die Arbeit eben nicht im Betriebsratsbüro geleistet wird.
Ich verstehe aber nicht, warum sich diese beiden BRM nicht einen Arbeitsplatz teilen können.
08.06.2018 um 20:15 Uhr
Ich finde das großzügig vom AG. Die 1.5 Stunden im BR -Büro - Zeit für zusätzliche BR Arbeit. Denn natürlich werden im BR- Büro keine anderen Tätigkeiten mehr ausgeübt. Dann wäre es ja nicht mehr BR-Büro. .....
08.06.2018 um 21:28 Uhr
Und wenn ihr die Teilfreistellung an feste Wochentage bindet? BRM A Mo/Di, BRM B Mi/Do/Fr. Dann habt Ihr schon mal den Vorteil, dass die Sitzungszeit immer nur zu Lasten der einen Freistellung und nicht beider geht. Außerdem sind dann alle Zeiten, in denen außerhalb dieser festgelegten Zeiten BR-Arbeit anfällt, zusätzliche Freistellungen.
08.06.2018 um 21:58 Uhr
Zitat "Ich verstehe aber nicht, warum sich diese beiden BRM nicht einen Arbeitsplatz teilen können:"
Weil die beiden Mitglieder zur selben Zeit auf Arbeit sind (was ja rechtlich kein Problem ist und vom AG auch so abgesegnet wurde).
Da vom AG keine festen Zeiten für die BR-Arbeit festgelegt sind, können die Freigestellten auch spontan reagieren und in die Line gehen, wenn mal die Luft brennt und keine wichtige BR-Arbeit anliegt. Das war auch der Wunsch der beiden, damit sie "im Stoff" bleiben und es kommt auch bei den Mitarbeitern gut an.
Lesende62
08.06.2018 um 22:06 Uhr
Zitat" Und wenn ihr die Teilfreistellung an feste Wochentage bindet? BRM A Mo/Di, BRM B Mi/Do/Fr.".
Das geht rechnerisch nicht auf da beide Mitglieder je 20 Stunden Teilfreistellung haben und 27,5 Stunden pro Woche/5,5 Stunden pro Tag arbeiten. Am Sitzungstag müssen außerdem auch beide gleichzeitig da sein.
Lesende62
09.06.2018 um 10:03 Uhr
Die beste Lösung ist, die BR-Arbeit zu intensivieren und über § 37. 2 BetrVG auch noch die 1.5 Stunden aufzubrauchen. Eben im BR-Büro.
09.06.2018 um 11:08 Uhr
@ Lesende62 Man kann sich seine Probleme auch selbst machen. Ich finde den Vorschlag von alter Mann gut. Und wenn das mit der Stunden Anzahl für BR Arbeit und Arbeitszeit nicht zu 100 % passt dann ist das halt so. Ich würde es so machen das am Sitzungstage beide den Tag im Büro sind und die anderen Tage teilen sie unter sich auf. So können alle Beteiligten auch besser planen.
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Wandlung der Teilfreistellung
ÄlterHallo zusammen, wir haben nach der letzten Betriebsratswahl (Listenwahl) für unsere Liste eine Freistellung ergattert und beantragt, dass diese Freistellung eine Teilfreistellung werden soll. Dies wu
Teilfreistellung bei 130 AN - wer hat so etwas durchsetzen können?
ÄlterWir sind ein soziales Unternehmen mit 130 Beschäftigten. Die Betriebsratsarbeit hat sich im Laufe der Jahre vervielfacht. Wir möchten gern eine Teilfreistellung bewirken. Hat jemand eine Teilfreis
Teilfreistellung bei TZ
ÄlterHallo! Ich habe eine Frage zur Teilfreistellung § 38. Der ist ja sehr komplex der §. Meine Frage: Kann ich bei einem 5-er-Gremium für den Vorsitzenden eine Teilfreistellung erwirken? Der Kollege ist
Teilfreistellung
ÄlterHallo Kollegen, unser Betrieb hat eine Größe erreicht, in dem man ein BR Mitglied freistellen (§38 BetrVG)könnte. Wir haben nun aber erst mal über eine Teilfreistellung nachgedacht. Zum Betrieb: Wi