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Mitspracherecht an einem beteiligtem Unternehmen

D
Dieter
Jan 2018 bearbeitet

Welchen Einfluß oder welches Mitspracherecht hat der Betriebsrat unseres Unternehmen an einem Unternehmen, an dem wir zu 33% beteiligt sind???

3.02802

Community-Antworten (2)

W
w-j-l

21.05.2006 um 23:16 Uhr

Gar keines.

Du sprichst von einem anderen "Unternehmen". Die sind sicherlich selbst "betriebsratsfähig" und somit weder Teilbetrieb von euch, noch besteht vermutlich ein gemeinsamer Betrieb beider Unternehmen.

A
Andreas

22.05.2006 um 11:34 Uhr

Gar keines, richtig.

Ein BR ist nur zuständig für die MA (zumeist) an einem Standort, die ihn gewählt haben (Wählerliste)

Für andere Standorte müsste ein Gesamtbetriebsrat gebildet werden.

Für andere Unternehmensteile müsste ein Konzernbetriebsrat gebildet werden.

Ein GBR und/oder ein KBR haben aber nur rechte wenn es Standort-/Konzernübergreifende Dinge betrifft.

Dinge die nur einen Standort betreffen kann/darf/muß nur der örtliche BR entscheiden

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