Erstellt am 21.05.2006 um 21:16 Uhr von w-j-l
Gar keines.
Du sprichst von einem anderen "Unternehmen". Die sind sicherlich selbst "betriebsratsfähig" und somit weder Teilbetrieb von euch, noch besteht vermutlich ein gemeinsamer Betrieb beider Unternehmen.
Erstellt am 22.05.2006 um 09:34 Uhr von Andreas
Gar keines, richtig.
Ein BR ist nur zuständig für die MA (zumeist) an einem Standort, die ihn gewählt haben (Wählerliste)
Für andere Standorte müsste ein Gesamtbetriebsrat gebildet werden.
Für andere Unternehmensteile müsste ein Konzernbetriebsrat gebildet werden.
Ein GBR und/oder ein KBR haben aber nur rechte wenn es Standort-/Konzernübergreifende Dinge betrifft.
Dinge die nur einen Standort betreffen kann/darf/muß nur der örtliche BR entscheiden