Was passiert wenn die BR-Protokolle nicht unterzeichnet sind?
Hallo,
Was kann passieren, wenn dass Protokoll schon 1 Jahr vom Schriftführer(oder einem anderen BR-Mitglied) nicht mehr gegengezeichnet wurde, und schon ewige Zeit nicht mehr auf der Tagesordnung stand. Ist dies rechtens?
Danke tommy15
Community-Antworten (1)
30.04.2006 um 14:55 Uhr
Da würde ich mal ganz schwer davon ausgehen, dass gemäß § 34 Abs. 1 BetrVG dieses Verfahren nicht "rechtens" ist.
Die Beschlüsse einer BR-Sitzung ohne Sitzungsniederschrift bleiben zwar bestehen, aber es wird im Zweifel schwer zu beweisen sein (z.B. vor Gericht), dass die Sitzungsniederschrift ordnungsgemäß zustande gekommen ist. Ein Protokoll ist Beweismittel und Urkunde im privatrechtlichen (ggf. sogar strafrechtlichen) Sinne zugleich!
Der BRV handelt im übrigen pflichtwidrig, wenn er die ordnungsgemäße Niederschrift/Verabschiedung unterlässt!
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