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Hat der abgewählte BRV nach 22 Jahren ein Recht auf weitere Freistellung?

G
germanwoman
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben gewählt und ich bin stellvertretende Vorsitzende. Die Wahl verlief bestens und wir haben unseren alten Betriebsratsvorsitzenden abgewählt. Nun haben wir ein Problem: Unser alter Vorsitzende war 22 Jahre im Amt und will nun eine komplette Freistellung erzwingen und wir sollen die Arbeit während unserer normalen Arbeitszeit tun. Hat jemand schon solch einen Fall gehabt und kann uns weiter helfen? Wir wollen uns unsere Freistellung alleine teilen. Er meint er habe das Recht für diese Freistellung nach 22 Jahren. Es ist dringend, ich wäre froh um jede Antwort.

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Community-Antworten (1)

S
Sonja

29.04.2006 um 20:30 Uhr

Einen rechtlichen Anspruch hat er nicht. Wenn ihr ihn los werden wollt, könnt ihr ihn vor die Tür setzen. Aber wenn einer im Betriebsrat 22 Jahre für die Kolleginnen und Kollegen gearbeitet hat, könnte man auch nett zu ihm sein.

Im § 38 BetrVG wird von "mindestens" freizustellen gesprochen. Mehr geht also, wenn der Arbeitgeber zustimmt.

Stellt zunächst in einem Beschluss, wie geplant, Eure Kollegen frei.

Dann fast einen zweiten Beschluss mit Antrag an den Arbeitgeber auf ein weiteres, freigestelltes Betriebsratsmitglied. Dann liegt der "Schwarze Peter" beim Arbeitgeber.

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