W.A.F. LogoSeminare

Ist die Änderung des Arbeitsbeginns Mitbestimmungspflichtig?

L
loni
Jan 2018 bearbeitet

Der Arbeitgeber hat die Anfangszeit der Arbeitnehmer verändert: von 9,50 auf 10.00 Uhr. Die dieses Mitbestimmungspflichtig?

2.65004

Community-Antworten (4)

T
tojamika

29.04.2006 um 22:29 Uhr

Hallo,

klar, ist mitbestimmungspflichtig! Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit fallen unter die Mitbestimmungsrechte des BR.

G
Gitte

03.05.2006 um 00:46 Uhr

Schau dir mal §87 Abs. 1 Pkt.2 an Hier habt ihr auf jeden Fall Mitbestimmung

K
Kölner

03.05.2006 um 02:06 Uhr

@tojamika, Gitte Ich mache mich jetzt bestimmt bei Euch unbeliebt, wenn ich sage, wenn Eure Einschätzung des eindeutigen MBR des BR nicht teile.

@loni Gelten diese veränderten Anfangszeiten denn für alle, einen Teil oder nur ein paar AN?

H
Häggi

08.05.2006 um 18:40 Uhr

hallo loni,

beginn und ende der az unterliegt immer der mb des br. egal ob eine oder alle davon betroffen sind.

Ihre Antwort