Ist die Änderung des Arbeitsbeginns Mitbestimmungspflichtig?
Der Arbeitgeber hat die Anfangszeit der Arbeitnehmer verändert: von 9,50 auf 10.00 Uhr. Die dieses Mitbestimmungspflichtig?
Community-Antworten (4)
29.04.2006 um 22:29 Uhr
Hallo,
klar, ist mitbestimmungspflichtig! Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit fallen unter die Mitbestimmungsrechte des BR.
03.05.2006 um 00:46 Uhr
Schau dir mal §87 Abs. 1 Pkt.2 an Hier habt ihr auf jeden Fall Mitbestimmung
03.05.2006 um 02:06 Uhr
@tojamika, Gitte Ich mache mich jetzt bestimmt bei Euch unbeliebt, wenn ich sage, wenn Eure Einschätzung des eindeutigen MBR des BR nicht teile.
@loni Gelten diese veränderten Anfangszeiten denn für alle, einen Teil oder nur ein paar AN?
08.05.2006 um 18:40 Uhr
hallo loni,
beginn und ende der az unterliegt immer der mb des br. egal ob eine oder alle davon betroffen sind.
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