Hallo,
Zur Zeit häufen sich mal wieder die Änderungen unserer Dienststelle. Unser neuer Bürgermeister ist gerade voller Tatendrang. Vll hat einer von Euch eine Idee was wir unternehmen können? ( Wir haben den TVÖD VKA)
Es geht gerade um unsere Straßenreiniger. Da wir eine neue reinigungsintensive Innenstadt bekommen haben, soll diese nun öfter und intensiver gereinigt werden. Dazu haben die beiden Straßenreiniger neue Arbeitszeiten bekommen und neue Routen. Quasi sollen die beiden jetzt die doppelte Strecke schaffen.

Aber der Hauptgrund meiner Anfrage ist die Arbeitszeit.
Der Dienstbeginn soll sich 2 Stunden nach hinten verschieben. Die Kollegen sind darüber verständlicherweise nicht erfreut darüber, da die alte Arbeitszeit ja seit ca 30 Jahren unverändert war. Vom Tag bleibt den Reinigungskräften so ja nicht mehr viel. Wir als Personalrat wurden erst auf Nachfrage darüber informiert.

Desweiteren ist geplant dass die Strassenreiniger im Urlaubsfall von Mitarbeitern dass Bauhofes vertreten werden sollen. Dieser ist aber schon seit Jahren völlig überlastet und unterbesetzt.
Kann der Arbeitgeber einfach einen Gärtner (EG 5) als Urlaubsvertretung für einen Strassenkehrer (EG 2) einsetzen?

Welche Punkte müssen wir beachten um hier einen vernünftigen Wiederspruchsgrund zu finden?
P. S. Einer der Straßenkehrer ist Schwerbehindert
(geistig, sowie auch körperlich) Der soll ja besonders geschützt werden.