Änderung des Arbeitsbeginns
Hallo, Zur Zeit häufen sich mal wieder die Änderungen unserer Dienststelle. Unser neuer Bürgermeister ist gerade voller Tatendrang. Vll hat einer von Euch eine Idee was wir unternehmen können? ( Wir haben den TVÖD VKA) Es geht gerade um unsere Straßenreiniger. Da wir eine neue reinigungsintensive Innenstadt bekommen haben, soll diese nun öfter und intensiver gereinigt werden. Dazu haben die beiden Straßenreiniger neue Arbeitszeiten bekommen und neue Routen. Quasi sollen die beiden jetzt die doppelte Strecke schaffen.
Aber der Hauptgrund meiner Anfrage ist die Arbeitszeit. Der Dienstbeginn soll sich 2 Stunden nach hinten verschieben. Die Kollegen sind darüber verständlicherweise nicht erfreut darüber, da die alte Arbeitszeit ja seit ca 30 Jahren unverändert war. Vom Tag bleibt den Reinigungskräften so ja nicht mehr viel. Wir als Personalrat wurden erst auf Nachfrage darüber informiert.
Desweiteren ist geplant dass die Strassenreiniger im Urlaubsfall von Mitarbeitern dass Bauhofes vertreten werden sollen. Dieser ist aber schon seit Jahren völlig überlastet und unterbesetzt. Kann der Arbeitgeber einfach einen Gärtner (EG 5) als Urlaubsvertretung für einen Strassenkehrer (EG 2) einsetzen?
Welche Punkte müssen wir beachten um hier einen vernünftigen Wiederspruchsgrund zu finden? P. S. Einer der Straßenkehrer ist Schwerbehindert (geistig, sowie auch körperlich) Der soll ja besonders geschützt werden.
Community-Antworten (3)
12.04.2018 um 09:07 Uhr
Hallo Pumba, in einem anderen Beitrag hast du etwas von Personalrat geschrieben. Hier geht es um Betriebsratsarbeit. Da wärst du bei einem Forum für Personalräte besser aufgehoben. Denn hier gibt es viele Unterschiede.
12.04.2018 um 09:46 Uhr
Zu deinem PS. Habt ihr eine Schwerbehindertenvertreung und wenn ja, ist diese informiert ? Bei geistiger Behinderung könnte eine Arbeitszeitveränderung wie beschrieben zu Problemen bei der Umstellung sein und es müsste ggf. das Integrationsamt/ deren Fachdienste hinzugezogen werden. Desweiteren, eine körperliche Einschränkung kann regelmässige Behandlungen mit sich bringen, diese wären durch die Umstellung der Arbeitszeit ggf. gefährdet. da die genauen Themen dieses Mitarbeiters hier nicht bekannt sind, kann man nur spekulieren- aber es bietet euch Ansatzpunkte.
12.04.2018 um 15:04 Uhr
was sagt denn Eure (hoffentlich bestehende) Regelung zur Arbeitszeit dazu?
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