Erstellt am 02.05.2006 um 09:11 Uhr von viktor
Aushilfen sind ganz normale Arbeitnehmer. Die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden muss vergütet werden.
Natürlich weiss ich nicht, was im Arbeitsvertrag ausgehandelt wurde oder was genau die bei Euch geltenden Tarife aussagen - ich würde daher einmal Kontakt mit der Gewerkschaft aufnehmen.
Wenn Du Betriebsrat bist wäre noch wichtig, welche Stundenzahl Euch genannt wurde, als Ihr über die Einstellung beschlossen habt.
Erstellt am 02.05.2006 um 09:34 Uhr von Fayence
Hallo olle,
die gleiche Frage hast Du doch schon vor ein paar Tagen gestellt, siehe 25984.
Aushilfstätigkeit hat doch überhaupt nichts mit Teil- oder Vollzeitbeschäftigung zu tun. So kann eine Aushilfe ohne Probleme mit der Stundenzahl einer Vollzeitkraft eingestellt werden!
Und noch mal, Aushilfen i.s.d.G. werden zur kurzfristigen Überbrückung personeller Engpässe mit einer Zeitdauer bis zu einem Monat eingestellt.
Was Du in Deinem ersten Thread beschrieben hast, lässt mich noch immer an dem "Aushilfe-Status" zweifeln. Es hört sich für mich eher nach einer Teilzeitkraft mit flexibler Arbeitszeit an! Bevor dieser Punkt nicht geklärt ist, kannst Du die Frage noch zig Mal wiederholen, ohne eine Lösung herbeiführen zu können.