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Dieser Beitrag ist vor 8 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Antrag auf Höhergruppierung gem.§29b TVÜ-VKA

S
Soma
Jun 2018 bearbeitet

Am 31.03.17 habe ich den Antrag auf Höhergruppierung gestellt. Als Malermeister und stellv.(3) Regie Hof -Bauhofleiter (20Ma). Die Vertretung wurde durch mich mehrfach ausgeübt. Am 16.05.18 bekam ich den Bescheid das mein Antrag abgelehnt wurde, dabei wurde aber nur meine Tätigkeit als Malermeister erwähnt zudem wurde meine Stellenbeschreibung im Januar 2018 aktualisiert. Soll ich das so akzeptieren?

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Community-Antworten (1)

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MaJoK

08.06.2018 um 03:50 Uhr

Tja, steht jetzt in deiner Stellenbeschreibung das du auch als Stellvertreter arbeiten kannst/musst/darfst? Wenn du schon nicht die Höhergruppierung bekommst, vlt. wäre ein Zuschlag möglich für die Dauer wenn du als Stellvertreter arbeitest (so kenne ich es aus persönlicher Erfahrung).

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