Erstellt am 07.06.2018 um 21:33 Uhr von celestro
Ich finde man sollte. Allerdings ist es die Entscheidung des AG, wen er auf die Stelle setzt. Viel bringen wird es demnach wohl nicht ....
Erstellt am 07.06.2018 um 21:52 Uhr von Moreno
Der Betriebsrat kann verlangen, dass alle Stellen intern ausgeschrieben werden. Der AG braucht nicht alle AN fragen ob sie Lust auf eine andere Tätigkeit haben.
Erstellt am 07.06.2018 um 22:03 Uhr von paula
und selbst wenn ausgeschrieben ist, wird der AG nicht den aus Sicht des BR besten Mitarbeiter dahin setzten müssen. Bei dem Thema Eignung hat der AG zunächst die unternehmerische Freiheit auf seiner Seite
Erstellt am 08.06.2018 um 01:52 Uhr von MaJoK
Fragen oder darauf hinweisen schadet ja nichts, manchmal ist auch ein AG betriebsblind :)