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Neue Stelle schaffen

S
Soma
Jun 2018 bearbeitet

Bei uns soll eine neue Stelle geschaffen werden der Mitarbeiter soll 7 Hausmeister führen. Obwohl ein andere Mitarbeiter mit der selben Ausbildung besser geeignet wäre wurde er noch nicht mal gefragt. Sollten man Bedenken anmelden §99/253 §75/1 Betriebsverfassungsgesetz

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Community-Antworten (4)

C
celestro

07.06.2018 um 23:33 Uhr

Ich finde man sollte. Allerdings ist es die Entscheidung des AG, wen er auf die Stelle setzt. Viel bringen wird es demnach wohl nicht ....

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Moreno

07.06.2018 um 23:52 Uhr

Der Betriebsrat kann verlangen, dass alle Stellen intern ausgeschrieben werden. Der AG braucht nicht alle AN fragen ob sie Lust auf eine andere Tätigkeit haben.

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paula

08.06.2018 um 00:03 Uhr

und selbst wenn ausgeschrieben ist, wird der AG nicht den aus Sicht des BR besten Mitarbeiter dahin setzten müssen. Bei dem Thema Eignung hat der AG zunächst die unternehmerische Freiheit auf seiner Seite

M
MaJoK

08.06.2018 um 03:52 Uhr

Fragen oder darauf hinweisen schadet ja nichts, manchmal ist auch ein AG betriebsblind :)

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