Erstellt am 28.04.2006 um 19:01 Uhr von Pillepalle
BetrVG §34 schweigt sich über Fristen aus.
Es könnte gemutmaßt werden, dass dies Inhalt einer Geschäftsordnung nach BetrVG $36 sein könnte.
Schau mal unter
www.turnusweb.de/mediadb/27608/42532/04_02_Sitzungsniederschrift_01.pdf
nach.
Da steht (kurioserweise) unter der Übesrchrift 'Anwesenheitsliste' geschrieben, dass "die Sitzungsniederschrift am ENDE" vom BR-V und einem weiteren BR-Mitglied zu unterschreiben ist. Frage: ist damit das zeitliches Ende der Sitzung gemeint oder das Ende des Protokolls?
Man sucht noch...
Erstellt am 28.04.2006 um 19:12 Uhr von Pillepalle
Unter
http://www.info-arbeitsrecht.de/Arbeitsrecht_Betriebsverfassun/Betriebsrat_Geschaeftsfuehrung/betriebsrat_geschaeftsfuehrung.html
heißt es:
"Bestimmungen über die Geschäftsführung, die sich nicht aus dem Betriebsverfassungsgesetz ergeben, sollen in einer schriftlichen Geschäftsordnung getroffen werden (§ 36 BetrVG)."
Auch unter
http://www.betriebsrat.com/03_informationen/einmaleins/tipp68.htm
ist zu lesen:
"Mindestinhalt einer Sitzungsniederschrift
1. Datum, Uhrzeit, Beginn und Ende der Sitzung,
2. die Anwesenheitsliste, in der alle Teilnehmenden einer Betriebsratssitzung sich eigenhändig einzutragen haben. Des weiteren muss sie von allen Teilnehmenden unterschrieben sein. Dies gilt auch für nur zeitweilige Teilnahmen unter Angabe des Zeitrahmens.
3. Leitung der Sitzung,
4. welche Tagesordnung behandelt wurde (Anhang),
5. der Wortlaut der gefassten Beschlüsse,
6. das Abstimmungsergebnis zu den jeweiligen Beschlüssen,
7. die Unterschrift des Betriebsratsvorsitzenden und eines weiteren Betriebsratsmitglieds (Schriftführer).
Weitere Formalitäten können Bestandteil einer Geschäftsordnung gem. § 36 BetrVG sein."
Erstellt am 28.04.2006 um 19:16 Uhr von Kölner
Ihr mit Euren GO...warum wollt Ihr etwas regeln, wa gar nicht geregelt zu werden braucht?
Ein Protokoll muss immer so rechtzeitig vorliegen, dass es mit der TO/Einladung der BRM's versandt werden kann, damit diese sich mit selbigem vertraut machen.
Ob damit weniger als 2(3) Tage gemeint sind, wage ich (für den Regelfall) zu bezweifeln!
Erstellt am 28.04.2006 um 19:27 Uhr von Pillepalle
Tztztz...
wir leben schließlich in Deutschland, und da muss alles genau geregelt sein :-)
Aber ich geb Kölner Recht, die Einladung zur BR-Sitzung sollte mind. 3 Tage vor der Sitzung an die Mitglieder ergehen (genaue Fristen sind allerdings auch hier nirgendwo genannt). Wenn das Protokoll also zusammen mit der Einladung 'eingetütet' wird, sollte das genügend...allerdings nur, wenn man partout keine GO hat oder will *gggg*