W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fehlerhafte Briefwahl - Was nun?

V
Verkäufer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

Der Wahlvostand für die BRWahl hat den Mitarbeitern, welche an der Briefwahl teilnehmen unvollständige unterlagen geschickt. Im Brief für den MA war der Wahlzettel, Bestätigung für Stimmabgabe und nur EIN Rücksendeumschlag. Der neutrale Umschlag in den der Stimmzettel gehört, fehlte. Daraufhin gingen später in gesonderter Post die neutralen Umschläge zu den Briefwählern. Zwischenzeitlich erfolgten jedoch Rücksendungen welche zum Teil ungültig waren. Die Wahl wurde abgeschlossen, der BR wurde aus zwei Listen zusammengestellt und ist nun seit ein paar Tagen im Amt. War die Wahl OK, oder kann man das Wahlergebnis anfechten?

4.082016

Community-Antworten (16)

P
paolo

28.04.2006 um 16:45 Uhr

Mal den Wahlvorstand fragen. Meiner Meinung nach ein heilbarer Mangel und somit nicht anfechtbar.

S
sh_9260

28.04.2006 um 16:49 Uhr

Wenn der Anteil der üngültigen Briefwahlstimmen (auf Grund der fehlender neutralen Umschlage) ausreicht um das Wahlergebnis zu verändern, dann war es das mir der Wahl. Eine Anfechtung hätte dann Erfolg.

R
Rainer

28.04.2006 um 17:22 Uhr

Wenn die Briefwahlstimmen als ungültig erklärt wurden,dann ist Wahl nicht mehr anfechtbar.wäre meiner Meinung nach auch ein heilbarer Mangel

D
DocPille

28.04.2006 um 17:26 Uhr

Ich gehe Konform mit sh_9260.In welcher Größenordnung liegen denn die ungültigen Stimmen,Verhältnis zur Wahlbeteiligung.

RI
Ramses II

28.04.2006 um 17:29 Uhr

Wow, was für Antworten!

Ein "heilbarer Mangel" bei der Stimmabgabe? Wer denkt sich denn solch einen Blödsinn aus?

Das ist ein klarer Anfechtungsgrund, die Chancen für den Erfolg dürften in aller Regel sehr gut sein.

F
Fayence

28.04.2006 um 17:35 Uhr

@ Alle

Es geht um einen gravierenden Formfehler bzgl. der Briefwahlunterlagen!

Im Prinzip hätte kein Rückumschlag geöffnet werden dürfen, da ein wissentlicher Verstoss gegen das Wahlgeheimnis durch den WV nicht ausgeschlossen werden konnte!

Die Wahl ist anfechtbar!

P
pillepalle

28.04.2006 um 20:11 Uhr

Ich bin ganz Fayence Meinung! Wahl sofort anfechten. Und prüfen, ob man den Wahlvorstand, der Wahlbriefe geöffnet hat, obwohl ihm bekannt war, dass kein zusätzliches Kuvert mit dem Stimmzettel drin sein wird, belangen kann. (Evtl. als weiteren Wahlvorstand bei der Neuwahl ausschliessen lassen.)

S
sh_9260

28.04.2006 um 21:50 Uhr

@Pillepalle

Jau, am besten gleich öffentlich auspeitschen !

Hast du schon mal ebend 500 Briefwahlunterlagen eingetütet ? Geiler Job. Man die haben einen Fehler gemacht und haben es nachher versucht zu beheben. Ich kann dem WV nur wünschen das die Anzahl der üngültigen stimmen nur gering war.

Auch der Wahlvorstand ist ein Ehrenamt !!! so das man die Leute nicht belangen kann !!!

K
Kölner

28.04.2006 um 21:58 Uhr

@sh_9260 Was ist eigentlich los mit Dir? Du bist gefrustet - ich kann es Dir ja nicht verdenken! Aber hier auch noch so besch... Äußerungen zu tätigen und bei Verstössen gemäß §§ 107 ff. StGB das Mäntelchen des Ehrenamtes anzuführen, ist nun wirklich übel...

S
sh_9260

28.04.2006 um 22:36 Uhr

@Kölner Was ist den dein Problem ???? Willst du mich immer nur falsch verstehen ?

ein wenig Ironie wird doch wohl noch erlaubt sein oder.

Wahlvorstande sind nicht erstmal generell Verbrecher die auf jedenfall die Wahl manipulieren wollen. Da gibt es auch Menschen die sich schon vor der Wahl für die Wahl einsetzen. Und Menschen machen nunmal auch Fehler. Da du ohne Fehler bist, bitte werfe den ersten Stein.

K
Kölner

28.04.2006 um 22:39 Uhr

@sh_9260 Dieser Satz hörte sich aber nicht nach "ein wenig Ironie" an: "Auch der Wahlvorstand ist ein Ehrenamt !!! so das man die Leute nicht belangen kann !!!"

Sorry, ich habe es missverstanden - das ist mein Problem!

S
sh_9260

28.04.2006 um 22:55 Uhr

@Kölner Der Satz ist auch nicht ironisch gemeint.

Da stehe ich voll hinter das Leute die ein Ehrenamt ausführen und ihr Bestes geben bei einem Fehler nicht belangt werden können. Ansonsten dürften WV's und BR's nur noch ausgebildete Volljuristen sein !

Leider müssen wir bei echten Wahlmanipulationen dann auch mit den Konsequenzen leben.

F
Fayence

28.04.2006 um 23:01 Uhr

Ruhig Blut...!

Auch mir ging es nicht darum, die Mitglieder des Wahlvorstandes persönlich belangen zu wollen. Fest steht jedenfalls, daß diese Wahl zweifelsfrei anfechtbar ist!

Gruß Fayence

RI
Ramses II

29.04.2006 um 03:05 Uhr

sh_9260,

was ist das denn für ein Müll?

Auch ein Ehrenamt muss sorgfältig geführt werden!

Der Wahlvorstand ist ja noch in der glücklichen Lage nicht belangt werden zu können. Bei vielen anderen Ehrenämtern kann Schlamperei sogar im Gefängnis enden.

S
sh_9260

29.04.2006 um 03:29 Uhr

au man Ramses, wiedermal nix verstanden oder nicht alles gelesen.

Gerade bei einer solchen Fragestellung.

Die Briefwahl Vorbereitung habe ich auch bei der jetzigen Wahl hinter mir, fast 300 mal " Großer Umschlag - Adressaufkleber - Absender-Aufkleber- Anschreiben mit gleicher Anschrift- Erklärung - stimmzettel-neutraler Umschlag- Rucksende Umschlag mit Absender und Anschrift"

Ej man super Job.

selbst bei größter Sorgfalt un Motivation entstehen dabei Fehler !!!!

Willst du mich deshalb jetzt verurteilen ???

P
pillepalle

29.04.2006 um 18:36 Uhr

Dass bei der Arbeit des Wahlvorstandes inbes. beim 'Eintüten' Fehler gemacht werden, ist selbst mir klar. Einen Grund zum Ausschluss als zukünftigen Wahlvorstand sehe ich darin natürlich nicht. Aber- wie auch von mir geschrieben- im Öffnen der eingegangenen Wahlbriefe gegen besseres Wissen! Ich möchte jedenfalls nicht, dass mein Stimmzettel zusammen mit meinen Namen von irgendwem gelesen wird...auch nicht bei der Wahl zum Vorstand des Kannickelzuchtvereins (wenn ich da jemals Mitglied werden sollte-sperrt mich bitte vorher ein). Wenn man es ganz hart auslegt, ist ein solches Vorgehen ein Verstoss gegen einen klitzekleinen Artikel des Grundgesetzes, dass 'freie und geheime Wahlen' in diesem unserem Lande gewährt. Aber vielleicht ist dieser GG-Artikel bei BR-Wahlen nicht anzuwenden. Außerdem ist es ja nur ein kurzer Passus im GG...also nicht weiter wild...können wir alle zukünftig drauf verzichten. Im Übrigen entschuldige ich mich beim geneigten Leser schon im Voraus für die soeben ausgedrückte Ironie.

Ihre Antwort