Erstellt am 28.04.2006 um 14:45 Uhr von paolo
Mal den Wahlvorstand fragen. Meiner Meinung nach ein heilbarer Mangel und somit nicht anfechtbar.
Erstellt am 28.04.2006 um 14:49 Uhr von sh_9260
Wenn der Anteil der üngültigen Briefwahlstimmen (auf Grund der fehlender neutralen Umschlage) ausreicht um das Wahlergebnis zu verändern, dann war es das mir der Wahl.
Eine Anfechtung hätte dann Erfolg.
Erstellt am 28.04.2006 um 15:22 Uhr von rainer
Wenn die Briefwahlstimmen als ungültig erklärt wurden,dann ist Wahl nicht mehr anfechtbar.wäre meiner Meinung nach auch ein heilbarer Mangel
Erstellt am 28.04.2006 um 15:26 Uhr von DocPille
Ich gehe Konform mit sh_9260.In welcher Größenordnung liegen denn die ungültigen Stimmen,Verhältnis zur Wahlbeteiligung.
Erstellt am 28.04.2006 um 15:29 Uhr von Ramses II
Wow, was für Antworten!
Ein "heilbarer Mangel" bei der Stimmabgabe? Wer denkt sich denn solch einen Blödsinn aus?
Das ist ein klarer Anfechtungsgrund, die Chancen für den Erfolg dürften in aller Regel sehr gut sein.
Erstellt am 28.04.2006 um 15:35 Uhr von Fayence
@ Alle
Es geht um einen gravierenden Formfehler bzgl. der Briefwahlunterlagen!
Im Prinzip hätte kein Rückumschlag geöffnet werden dürfen, da ein wissentlicher Verstoss gegen das Wahlgeheimnis durch den WV nicht ausgeschlossen werden konnte!
Die Wahl ist anfechtbar!
Erstellt am 28.04.2006 um 18:11 Uhr von Pillepalle
Ich bin ganz Fayence Meinung!
Wahl sofort anfechten.
Und prüfen, ob man den Wahlvorstand, der Wahlbriefe geöffnet hat, obwohl ihm bekannt war, dass kein zusätzliches Kuvert mit dem Stimmzettel drin sein wird, belangen kann. (Evtl. als weiteren Wahlvorstand bei der Neuwahl ausschliessen lassen.)
Erstellt am 28.04.2006 um 19:50 Uhr von sh_9260
@Pillepalle
Jau, am besten gleich öffentlich auspeitschen !
Hast du schon mal ebend 500 Briefwahlunterlagen eingetütet ?
Geiler Job.
Man die haben einen Fehler gemacht und haben es nachher versucht zu beheben. Ich kann dem WV nur wünschen das die Anzahl der üngültigen stimmen nur gering war.
Auch der Wahlvorstand ist ein Ehrenamt !!! so das man die Leute nicht belangen kann !!!
Erstellt am 28.04.2006 um 19:58 Uhr von Kölner
@sh_9260
Was ist eigentlich los mit Dir?
Du bist gefrustet - ich kann es Dir ja nicht verdenken!
Aber hier auch noch so besch... Äußerungen zu tätigen und bei Verstössen gemäß §§ 107 ff. StGB das Mäntelchen des Ehrenamtes anzuführen, ist nun wirklich übel...
Erstellt am 28.04.2006 um 20:36 Uhr von sh_9260
@Kölner
Was ist den dein Problem ????
Willst du mich immer nur falsch verstehen ?
ein wenig Ironie wird doch wohl noch erlaubt sein oder.
Wahlvorstande sind nicht erstmal generell Verbrecher die auf jedenfall die Wahl manipulieren wollen.
Da gibt es auch Menschen die sich schon vor der Wahl für die Wahl einsetzen.
Und Menschen machen nunmal auch Fehler.
Da du ohne Fehler bist, bitte werfe den ersten Stein.
Erstellt am 28.04.2006 um 20:39 Uhr von Kölner
@sh_9260
Dieser Satz hörte sich aber nicht nach "ein wenig Ironie" an:
"Auch der Wahlvorstand ist ein Ehrenamt !!! so das man die Leute nicht belangen kann !!!"
Sorry, ich habe es missverstanden - das ist mein Problem!
Erstellt am 28.04.2006 um 20:55 Uhr von sh_9260
@Kölner
Der Satz ist auch nicht ironisch gemeint.
Da stehe ich voll hinter das Leute die ein Ehrenamt ausführen und ihr Bestes geben bei einem Fehler nicht belangt werden können.
Ansonsten dürften WV's und BR's nur noch ausgebildete Volljuristen sein !
Leider müssen wir bei echten Wahlmanipulationen dann auch mit den Konsequenzen leben.
Erstellt am 28.04.2006 um 21:01 Uhr von Fayence
Ruhig Blut...!
Auch mir ging es nicht darum, die Mitglieder des Wahlvorstandes persönlich belangen zu wollen.
Fest steht jedenfalls, daß diese Wahl zweifelsfrei anfechtbar ist!
Gruß
Fayence
Erstellt am 29.04.2006 um 01:05 Uhr von Ramses II
sh_9260,
was ist das denn für ein Müll?
Auch ein Ehrenamt muss sorgfältig geführt werden!
Der Wahlvorstand ist ja noch in der glücklichen Lage nicht belangt werden zu können.
Bei vielen anderen Ehrenämtern kann Schlamperei sogar im Gefängnis enden.
Erstellt am 29.04.2006 um 01:29 Uhr von sh_9260
au man Ramses, wiedermal nix verstanden oder nicht alles gelesen.
Gerade bei einer solchen Fragestellung.
Die Briefwahl Vorbereitung habe ich auch bei der jetzigen Wahl hinter mir,
fast 300 mal " Großer Umschlag - Adressaufkleber - Absender-Aufkleber- Anschreiben mit gleicher Anschrift- Erklärung - stimmzettel-neutraler Umschlag- Rucksende Umschlag mit Absender und Anschrift"
Ej man super Job.
selbst bei größter Sorgfalt un Motivation entstehen dabei Fehler !!!!
Willst du mich deshalb jetzt verurteilen ???
Erstellt am 29.04.2006 um 16:36 Uhr von Pillepalle
Dass bei der Arbeit des Wahlvorstandes inbes. beim 'Eintüten' Fehler gemacht werden, ist selbst mir klar.
Einen Grund zum Ausschluss als zukünftigen Wahlvorstand sehe ich darin natürlich nicht.
Aber- wie auch von mir geschrieben- im Öffnen der eingegangenen Wahlbriefe gegen besseres Wissen!
Ich möchte jedenfalls nicht, dass mein Stimmzettel zusammen mit meinen Namen von irgendwem gelesen wird...auch nicht bei der Wahl zum Vorstand des Kannickelzuchtvereins (wenn ich da jemals Mitglied werden sollte-sperrt mich bitte vorher ein).
Wenn man es ganz hart auslegt, ist ein solches Vorgehen ein Verstoss gegen einen klitzekleinen Artikel des Grundgesetzes, dass 'freie und geheime Wahlen' in diesem unserem Lande gewährt. Aber vielleicht ist dieser GG-Artikel bei BR-Wahlen nicht anzuwenden.
Außerdem ist es ja nur ein kurzer Passus im GG...also nicht weiter wild...können wir alle zukünftig drauf verzichten.
Im Übrigen entschuldige ich mich beim geneigten Leser schon im Voraus für die soeben ausgedrückte Ironie.